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-   -   Rechtliche Frage: Fotos von Flugshow kommerziell nutzen? (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=178313)

Quirrlicht 06.04.2017 15:20

Zitat:

Zitat von Redeyeyimages (Beitrag 1905893)
Dürfen wirst du es nicht da die Flugzeuge wie auch Menschen erkennbar sind.

Aber Gras auf einer Flugshow zu fotografieren ist erlaubt?

Schnöppl 06.04.2017 15:29

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 1905927)
Dann 1. lassen und 2. nicht hier fragen.
Rechtlich verbindlich wird Dir das niemand sagen können.
Es kann ja sein, dass einige Flugzeuge ok sind, aber bei einem eine besondere Situation vorliegt und Du dann ein Property Release brauchst.
Auch die Stockagentur kann das nicht einschätzen und schiebt im Zweifel Forderungen an Dich weiter.
Wenn ich schon unsicher bin, dann würde ich auf mein Bauchgefühl hören und es dann lieber lassen...

Ist alles genau was ich mir ja selber denke!
Wenn ich auf meine letzte Anfrage an den Veranstalter auch wieder keine Auskunft kriege, lass ichs auf jeden Fall bleiben.

Eine rechtlich verbindliche Auskunft habe ich von meinem Beitrag hier auch nicht erwartet.
Ich dachte aber vielleicht hat sich jemand vor mir schon mal deswegen informiert,
ist ja nicht gerade eine kleine Veranstaltung.

Das Problem ist, dass ich von keiner offiziellen Stelle eine Antwort geschweige denn Infos kriege,
außer dem anfangs erwähnten Telefonat, das aber eher unfreundlich verlaufen ist (nicht meinerseits) und ohne Ergebnis blieb.

Pittisoft 06.04.2017 15:34

Wenn du die Bilder nur für „redaktionelle Nutzung“ anbietest sollte das kein Problem darstellen, alles andere wäre ein Drahtseilakt der nicht vorhersehbare Folgen haben könnte für dich.

Was ist redaktionelle und kommerzielle Nutzung?

Steve83AT 06.04.2017 16:55

Ich denke das hier ist generell schwierig zu beantworten. Denn wahrscheinlich müsstest du auch das abgebildete Flugteam fragen.
Und bei der Airpower sind generell sehr viele involviert. z.B. Land Steiermark, Österreichisches Bundesheer/Verteidigungsministerium, Sponsoren, Flugteams etc.

Und wie ha_ru schon schrieb, stand das bereits bei der Veranstaltung was erlaubt ist und was nicht.

guenter_w 06.04.2017 17:07

Wer Fotos kommerziell nutzen will, sollte sich halt an die Spielregeln halten - und die bedeuten normalerweise ein Akkreditiv vom Veranstalter. Ansonsten einfach Finger weg bzw. Bilder fürs private Album.

Dimagier_Horst 06.04.2017 18:31

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 1905894)
Veranstaltungsordnung lesen:...

Zitat:

Zitat von Schnöppl (Beitrag 1905931)
Eine rechtlich verbindliche Auskunft habe ich von meinem Beitrag hier auch nicht erwartet.

Was genaueres als die Veranstaltungsordnung kann es denn noch geben? Da ist nichts herumzuinterpretieren :shock: .

usch 06.04.2017 20:26

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1905959)
Was genaueres als die Veranstaltungsordnung kann es denn noch geben?

Da geht es um verbotene und erlaubte Gegenstände auf dem Veranstaltungsgelände, nicht um Verwertungsrechte. Da die Veranstaltung inzwischen vorbei ist und der TO bzw. seine Kamera sich nicht mehr auf dem Gelände befinden, ist das also jetzt völlig irrelevant.

Und selbst für diesen Zweck war das noch so wischiwaschi formuliert, daß da für Willkür und unangenehme Überraschungen beim Einlass genügend Spielraum geblieben wäre. Ist eine RX10M3 mit 600mm(KB)-Linse und 4K-Video "fernsehtauglich"? "Funktionsfähige Handys" sind ausdrücklich erlaubt, aber nicht funktionsfähige Handys (kaputt oder mit leerem Akku) fallen dann unter "Gegenstände aller Art, die geworfen werden können" und sind demnach verboten?

Zitat:

Da ist nichts herumzuinterpretieren :shock:.
Ich möchte einmal eine Veranstaltungsordnung sehen, bei der das nicht so wäre. :roll:

conradvassmann 06.04.2017 20:50

Was ist, wenn der Fotograf gar nicht auf der Veranstaltung als Gast zugegen war, sondern die Flugzeuge beim Gassi gehen mit dem Hund zufällig vom Feldweg aus fotografiert hat, so wie man halt gelegentlich Flugzeuge am Himmel fotografiert?

Irmi 08.04.2017 10:25

Das kann dir nur der Veranstalter frei geben und das auch nur schriftlich. Mündlich am Telefon hilft dir nix.

Schnöppl 11.04.2017 09:09

Danke Euch für die rege Beteiligung! :top:

Endergebnis:
Nachdem ich bis jetzt von keiner weiteren Anfrage, die ich an Veranstalter und Behörden gestellt habe,
eine Rückmeldung geschweige denn eine brauchbare Info bekommen habe, lass ichs einfach bleiben. Dann solls halt nicht sein.
Ich finde es nur schade, dass man heutzutage nicht mal mehr eine Absage zurück bekommt. :flop:

LG Schnöppl


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