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Crimson 12.12.2016 09:36

das ist bestimmt nur eine Imagekampagne des Berufsstandes der Juristen - frei nach dem Motto: negative Präsenz ist besser, als gar keine.

ha_ru 12.12.2016 10:07

Zitat:

Zitat von DiKo (Beitrag 1875162)
@kiwi05
Das kann ich Dir nicht sagen, das wäre eine Frage für die Juristen hier im Forum.
Ich bin mir noch nicht mal sicher, wie das Forum aus dieser Sicht bewertet wird, da ja hier auch Werbung geschaltet wird.

Hallo,

also dass aus Sicht des LG Hamburg Foren als gewerblich eingestuft werden kann als sicher gelten, wenn sie durch Links, Werbebanner etc. Einnahmen mit dieser Seite generieren. Und davon gehe ich bei fast allen, also auch bei diesem, aus.

Ich kenne die Problematik aus einem anderen Forum bei dem ich Vorstand des betreibenden gemeinnützigen Vereins war, dieses Forum war per Satzung ohne Gewinnerzielungsabsicht unterwegs. Ein Verein kann aber einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die Eigenvermarktung von Werbung zählt als solcher ( Zum Nachlesen in die Befehlszeile des Browser kopieren und vorne ein das# durch ersetzen, somit ist es kein Link, denn ich kann nicht alle Seiten des IWW durchforsten und will ja die Forenbetreiber nicht ins Verderben stürzen :lol: : #ttp://www.iww.de/vb/archiv/vermoegensverwaltung-werbung-und-sponsoring-so-bleiben-die-einnahmen-steuerfrei-f18426) Wir gingen deshalb davon aus, dass Foren von der Rechtsprechung des LG Hamburg betroffen sind, und diese ist mitunter schwer nachzuvollziehen.

Deshalb haben wir dort alle Tätigkeiten die gewerblich sein könnten in eine Parallelgesellschaft ausgelagert und dies hat dann die Erträge an das Forum gespendet bzw. die Rechte aus der Vermarktung als Lizenz vertraglich an die Parallelgesellschaft abgetreten, dann sind die Einkünfte daraus beim Verein Einkünfte aus Vermögenverwaltung. Ob es im Zweifel was nützt ist trotzdem unklar, weil das LG Hamburg nie klar benannt hat, was für sie gewerblich tätig heißt. Wir haben uns am Steuerrecht orientiert. Jedenfalls hatten wir so eine "Brandmauer" eingezogen. Einmal hat es genützt, weil der Kläger den Verein verklagt hat, der aber das Forum gar nicht Betrieb und er schon deshalb scheiterte, weil er den falschen verklagte.

Vor der nächsten Brandmauer, den Betrieb des Forums ins Ausland zu verlagern, haben wir damals abgesehen. Dass eine Gesellschaft im Ausland A mit dem Server im Land B mit der Rechtsform einer Limited keine Unsummen kostet ist ja bekannt, war uns in der damaligen Risikoabschätzung aber doch zu aufwändig. Durch das Konstrukt mit Verein + Betriebsgesellschaft könnte man im Falle eines Falles die verklagte Partei (also Verein oder Betriebsgesellschaft) aufgeben und mit der anderen weitermachen.

Wirkt schon ein bisschen krank, aber so was wird einem durch solche Rechtssprechung eben aufgezwungen.

Gruß
Hans

P.S.
Man könnte sich überlegen die Seiten unserer Parteien der deren Stiftungen danach zu durchsuchen, ob sie nicht solch "Böse" links auf ihren Seiten haben. Und das LG Hamburg sollte seinen Link auf die Seite der Stadt Hamburg überdenken, da dort auf der verlinkte Seite ständig wechselnde Themen mit Fotos publiziert werden. Wie wollen sie sicherstellen dass da keine Lizenzrechtsverletzungen vorkommen?

About Schmidt 12.12.2016 10:32

Demnächst muss man noch eine Ausbildung zum Volljuristen vorlegen, wenn man das Internet betreten will. Völlig bekloppt das alles. Polizei und Gerichte sind völlig überfordert und ständig werden neue Gesetze erlassen die a) niemand überblickt und b) niemand überwachen kann, außer ein paar Rechtsanwälten, die völlig Banane sind und damit ihr Geld verdienen, unwissende abzuzocken.

Klar gilt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Doch wer ist schon allwissend?

Gruß Wolfgang

fhaferkamp 12.12.2016 10:33

Der Betreiberverein dieses Forums hier ist als gemeinnützig anerkannt. Ob das ausreicht, dass auch das LG HH nicht trotzdem von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen könnte? Eigentlich müsste das so sein, denn wenn wir wirtschaftliche Zwecke verfolgten, würde die Gemeinnützigkeit aberkannt werden.

PS: Vielleicht muss man demnächst darüber nachdenken, dass Links wenigestens im Hamburger Einzugsgebiet nicht mehr abrufbar sind, dann wäre zumindest dieses Gericht nicht mehr zuständig.

mekbat 12.12.2016 11:23

Zitat:

Zitat von fhaferkamp (Beitrag 1875189)
... als gemeinnützig anerkannt. Ob das ausreicht, ...

Angesichts der Werbebanner ist dies wohl schon zu verneinen.
Zumindest könnte unterstellt werden, das der daraus erzielte Gewinn nicht nur zum Betrieb des Vereins genutzt werden würde.

Zitat:

Zitat von fhaferkamp (Beitrag 1875189)
...
PS: Vielleicht muss man demnächst darüber nachdenken, dass Links wenigestens im Hamburger Einzugsgebiet nicht mehr abrufbar sind, dann wäre zumindest dieses Gericht nicht mehr zuständig.

Das Problem liegt ja leider nicht nur in der Ansicht und Rechtsprechung der Richter in Deutschland.
Vielmehr berufen diese sich auf ein Urteil des EuGH vom September.
Und dort nehmen ganz andere Leute Einfluß auf die Gerichtsbarkeit.

Einem dort arbeitenden Richter muß auch erstmal dargelegt werden,
welche Rechte des einen Klägers den Beklagten beeinträchtigen.

guenter_w 12.12.2016 12:03

Zitat:

Zitat von fhaferkamp (Beitrag 1875189)
Der Betreiberverein dieses Forums hier ist als gemeinnützig anerkannt. Ob das ausreicht, dass auch das LG HH nicht trotzdem von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen könnte? Eigentlich müsste das so sein, denn wenn wir wirtschaftliche Zwecke verfolgten, würde die Gemeinnützigkeit aberkannt werden.

Ups - ich dachte, dass im Moderatorenteam juristische Fachkenntnisse vorhanden bzw. leicht greifbar sind!

Die Gemeinnützigkeit hat zunächst mal nichts mit wirtschaftlicher Tätigkeit zu tun! Auch gemeinnützige Vereine müssen als juristische Person eine Steuererklärung abgeben. Mein dringender Rat deshalb an das Forenteam, wenn nicht sowieso schon geschehen, holt euch für Recht und Finanzen fachmännische Hilfe!

raul 12.12.2016 12:04

Jaja, so ist es halt, wenn Menschen ohne die nötige Technikaffinität an den Entscheidungshebeln sitzen.:flop:
Denn man müsste nicht nur, wie bereits angesprochen, für jede Verlinkung auf Unbedenklichkeit prüfen, sondern dies auch jederzeit beliebig oft wiederholen, denn: verlinkter Inhalt kann sich jederzeit ändern!

Aber wenn selbst das LG Hamburg die Rechtmäßigkeit seiner Online-Inhalte nicht erklären mag, muss ich die wohl auch nicht weiter für voll nehmen:
https://www.heise.de/newsticker/meld...n-3568292.html

Gruß aus postfaktischen Zeiten,
raul

BadMan 12.12.2016 12:13

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 1875225)
Mein dringender Rat deshalb an das Forenteam, wenn nicht sowieso schon geschehen, holt euch für Recht und Finanzen fachmännische Hilfe!

Wir haben ja eine Juristin im Team. Aber auch die Teammitglieder sind nicht immer alle 24 h am Tag online.

guenter_w 12.12.2016 12:17

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 1875229)
Wir haben ja eine Juristin im Team. Aber auch die Teammitglieder sind nicht immer alle 24 h am Tag online.

Dann sollten sich die übrigen Teammitglieder mit solchen Äußerungen zurückhalten...

KSO 12.12.2016 12:22

Zitat:

Zitat von raul (Beitrag 1875226)
Jaja, so ist es halt, wenn Menschen ohne die nötige Technikaffinität an den Entscheidungshebeln sitzen.:flop:
Denn man müsste nicht nur, wie bereits angesprochen, für jede Verlinkung auf Unbedenklichkeit prüfen, sondern dies auch jederzeit beliebig oft wiederholen, denn: verlinkter Inhalt kann sich jederzeit ändern!

....
raul

Schönes Beispiel. Keiner in der Gesetzgebung will, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist; was ja durchaus Sinn macht.

Problem ist leider, dass dabei immer vergessen wird, dass man das vorhandene Recht nicht einfach so auf die technikgegebenen Eigenheiten des Internets anwenden kann (oder sogar sich bewusst darüber hinwegsetzt?) und es halt zu solchen Absurditäten kommt.


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