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Die Justierung wurde nicht im Kostenvoranschlag angegeben bzw. vorgeschlagen. Hätte man das gemacht, wäre die Kamera ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen und ich hätte sie nicht reparieren lassen. :evil:
Die Kamera habe ich beim "Ich bin doch blöd"-Markt abgegeben (da habe ich sie auch gekauft). Angeblich schicken die die Geräte nach Geissler. |
Zitat:
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Fa. Schuhmann
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Komisch... mir wurde etwas Anderes gesagt. Hatte die Objektive erst bei Tamron, aber damit war ich nicht zufrieden. Hab dann Schumann (Herr Mayr) kontaktiert, und dort wurden sie dann nochmals justiert.
Als sie fertig waren, hat er mich angerufen und gesagt, falls es immer noch Probleme gibt, einfach wieder einschicken. Solange die 5 Jahresgarantie läuft, ist es kostenlos... |
Vorsicht mit mit voreiligen Schlüssen oder Aussagen. Wir haben hier m.E. eine vertragl. /juristische Frage.
Reparatur = Werkvertrag. Im Werkvertrag wird die "Herstellung des versprochenen Werkes" vereinbart. Da spielt die genaue Leistungsbeschreibung eine Rolle. Ist eine Justage aufgeführt, ausgeschlossen oder nicht erwähnt? Bei letzerem gibt es sowas "übliche Beschaffenheit oder Verwendung". Sprich gehört eine Justage normalerweise dazu? Wenn der Fokus vor der Reparatur ok war, haben wir IMHO einen anderen Fall. -> Schadensersatz. Kannst du das nachweisen? Ich weiß nicht, wie teuer deine Reparatur war. Aber eine Rechtsberatung -Anwalt, Verbraucherzentrale o.ä- könnte dir vielleicht helfen. Ich bin kein Jurist und gebe auch keine rechtlichen Ratschläge. Das hier ist nur meine Meinung. |
Zitat:
- du warst mit ersten Justierung nicht zufrieden. Also wird solange justiert, bis es passt. - meine Justierung hat von Anfang an gepasst. Und das ist einmal möglich. Möchte ich jetzt eine weitere Justierung an einer weiteren Kamera justieren, muss ich zahlen. - Ist eben der erste Justiervorgang abgeschlossen und man muss wegen einem Totalschaden - bei mir Austausch des Spiegelkastens nach Sturz - muss ich noch mal justieren lassen. Im Prinzip ist es ja "eine neue Kamera". |
Zitat:
Nun hab ich die A99II, und auch da wurde mir eine kostenlose Justierung der selben Objektive angeboten, wärend der laufenden Garantiezeit... :zuck: |
Bist du sicher, daß da wirklich die Objektive justiert werden, und nicht die Kamera auf die Objektive? Dann gilt natürlich neue Kamera - neue Garantie.
Wenn an den Objektiven gedreht würde, wären sie ja anschließend an der alten Kamera wieder schlechter. |
Wenn man davon ausgeht das die Objektive ihr Optimum erreicht haben, würde eine neue Justage ja nichts mehr verbessern. Dann findet natürlich nir die Anpassung der Kamera statt.
Eine Überprüfung der Objektive findet aber wohl auf jeden Fall vor der Kamerajustage statt. So wurde es mir zumindest kommuniziert... |
Kaufst du womöglich deine Kameras bei Schuhman selbst? Dann kann ich mir vorstellen, dass sie das als Service mitmachen.
Ich habe mir jetzt als neues Backup die A68 besorgt. Alle Objektive wurden bereits an meiner A77II einmalig justiert - kostenlos. Für die Justierung an der A58 musste ich diese Leistung wieder bezahlen. Und für die A68 werde ich es auch wieder bezahlen müssen. Nach der Reparatur des Spiegelkastens der A77II musste ich alle meine Objektive auch neu justieren lassen - gegen Bezahlung. Reperatur und Justierung übernahm zum Glück die Versicherung. Die Grundjustierung der Kamera ist auch in der Garantiezeit einmalig kostenlos. Vielleicht muss man vieles situationsbedingt beurteilen. Denn grundsätzlich ist Hr. Mayr bzw. Fa. Schuhmann selbst sehr kundenorientiert |
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