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dey 14.04.2016 21:48

Mit dem Schock hast du nicht unrecht.
Das weitere Verhalten deutet aber eher auf zu wenig Verständnis für das Fehlverhalten hin.

wwjdo? 14.04.2016 21:53

Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 1810848)
Ich will den Mann nicht entschuldigen, aber der Richter hatte nicht anders urteilen können, selbst wenn er wollte. Er muss sich an geltene Gesetze halten.
Unbefriedigend ist das allemal und für die Eltern des Mädchens ein Schlag ins Gesicht.

Dafür gibt es keine Entschuldigung.

Wenn "unsere" Gesetze so etwas tolerieren bzw. nicht ahnden, dann sind sie falsch und gehören geändert. :twisted:

Oldy 14.04.2016 22:04

Zitat:

Zitat von wwjdo? (Beitrag 1810865)
Dafür gibt es keine Entschuldigung.

Wenn "unsere" Gesetze so etwas tolerieren bzw. nicht ahnden, dann sind sie falsch und gehören geändert. :twisted:

Da stimme ich zu.

dey 14.04.2016 22:08

Ich denke mal, dass bei unterlassener Hilfeleistung oder Fahrerflucht der Punkt Schock schwierig wird. Da könnte sich wohl jeder rauswinden.

Mir war die Urteilsbegründung nicht recht schlüssig.

WernerK 14.04.2016 22:46

Am selben Tag wurde in der selben Stadt ein Algerier für das Ziehen einer Geldbörse mit anschließender leichter Körperverletzung zu einem Jahr ohne Bewährung verurteilt.
Man erkläre mir bitte die Verhältnismäßigkeit, ich verstehe sie nämlich nicht.

Hier herrscht dringender Handlungsbedarf.:flop:

Verständnislose Grüße, Werner

Booze 14.04.2016 23:31

Zitat:

Zitat von WernerK (Beitrag 1810915)
Am selben Tag wurde in der selben Stadt ein Algerier für das Ziehen einer Geldbörse mit anschließender leichter Körperverletzung zu einem Jahr ohne Bewährung verurteilt.
Man erkläre mir bitte die Verhältnismäßigkeit, ich verstehe sie nämlich nicht.

Hier herrscht dringender Handlungsbedarf.:flop:

Verständnislose Grüße, Werner

Dann bist du ziemlich, ohh da ein Vogel
wenn du Fahrlässigkeit von Raub mit Körpereinwirkung nicht unterscheiden kannst. :oops:

Giovanni 15.04.2016 00:07

Zitat:

Zitat von Bernd0305 (Beitrag 1810782)
Die schlimmste Straftat in Deutschland ist inzwischen offenbar, wenn man das FA besche****.

Was will man erwarten, wenn die Meute grölt, sobald nur jemand eine Firma in Panama angemeldet hat, um seine Schäfchen halbwegs ins Trockene zu bringen. Diese Kultur ist gleichermaßen von Missgunst und Gleichgültigkeit geprägt. Man braucht sich doch nur anzusehen, welche TV-Sendungen hierzulande Quote bringen. Die Justiz wird schleichend zu einem Handlanger dieses verschobenen Wertesystems.

meshua 15.04.2016 00:29

Es ist richtig, daß sich Richter "offiziell" an das Gesetz und die Strafmaße halten müssen bzw. sollten. Doch haben sie auch Spielräume beim Strafmaß und die Staatsanwaltschaft wird ihre Forderung nach 3 Jahren nicht ohne Grund gestellt haben. Das das gesprochene Strafmaß deutlich darunter liegt ist umso unverständlich.

Das Urteil ist IMHO in dreierlei Hinsicht ein Durchfall:
  • Rechtsstaatlich: Ein Strafsystem, wo 500 Euro Schuldner mit Erzwingungshaft belegt werden aber asoziale jugendliche Wiederholungsraser mit einem "Du-Du-Du" Fingerzeig wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden. Wer schützt die (zukünftigen) Opfer?
  • Moralisch: Die Identifikation mit unserem Rechtssystem wird durch solche Urteile belastet. Wenn es menschlich nicht so tragisch wäre, könnte man es als Witz deklassieren. Der Richter hätte eine Signalwirkung setzen können, daß Raserei - organisiert oder nicht - von unserer Gesellschaft NICHT TOLERIERT werden. Die Message hingegen lautet jetzt: "Du tötest jemanden fahrlässig aber du hast gute Chancen, wieder auf freien Fuß zu kommen!"
  • Menschlich: Das Leben der Opfer und das Leid der Angehörigen findet keinerlei Berücksichtigung (nein, x000 Euro Schmerzensgeld ist ein Witz und *keine* Kompensation) Legal, aber nicht legitim.

Ein früherer Artikel mit Details zu den Umständen:

Zitat:

"Er bekam kurz Panik. Doch sein Fuß drückte das Gaspedal weiter durch - sein Kumpel Firat M. hing ihm mit seinem Mercedes fast auf der Stoßstange (...) Er gibt zu, dass schon die Fahrt über die Mülheimer Brücke rasant war. (...) Firat M. nennt die Fahrweise seines Kumpels an jenem Tag einen "Geschwindigkeits-Ausraster", Erkan habe "wie von Sinnen Vollgas gegeben"."
Und Personen mit "Geschwindigkeits-Ausraster" bekommen nach 3 Monaten wieder ihren Führerschein zurück. Ohne Therapie? Ohne MPU?

Zitat:

Dass beide Angeklagten ein Faible für schnelle Autos haben und immer wieder viel zu schnell unterwegs waren, wird deutlich, als der Vorsitzende Richter die Verkehrsregister-Auskünfte zu Protokoll gibt. Firat M. hat mehrere Punkte in Flensburg, weil er eine rote Ampel ignorierte und ein andermal mit fast 160 km/h geblitzt wurde, 100 waren erlaubt. Sein Führerschein wurde damals für einen Monat eingezogen.

Auch Erkan F. hat schon einmal den Führerschein verloren, weil er mit 107 Kilometern pro Stunde durch einen Tunnel gerast ist. Erlaubt waren 70. Er war noch in der Probezeit. Das war er auch am 14. April, als er mit fast 100 Sachen in den Auenweg raste.
Zitat:

Eine Verabredung zu dem Rennen konnte ihnen nicht nachgewiesen werden.
Bedeutet sofort mildernde Umstände (kein Vorsatz) und nur Bewährungsstrafe. Kein konkludentes Handeln im Strafrecht? Wie effektiv diese sein wird (i.S.v. "sich bewähren"), liest man oben (mit 107 Kilometern pro Stunde durch einen Tunnel gerast ist - in der Probezeit).

Solche Charaktere werden wieder auf die Gesellschaft "losgelassen". Der hier verhängte Führerscheinentzug wird so effektiv sein, wie wenn man einem Alkoholiker verbietet, Alkohol zu kaufen oder dem Schützen den Waffenschein entzieht. Aber Politiker "glauben" schließlich auch, durch Telekommunikationsüberwachung und Verschlüsselungsverbote Terrorismus wirksam bekämpfen zu können. Und das Zitronenfalter Zitronen falten...:roll:

meshua

a1000 15.04.2016 08:25

Zitat:

Zitat von meshua (Beitrag 1810956)
werden aber asoziale jugendliche

Asozial?
"So kam es zur Bewährung: Die Raser sind Ersttäter, waren vor dem Prozess nicht vorbestraft. Sie leben in geregelten Verhältnissen, familiär eingebettet bei den Eltern. Sie haben Schulabschlüsse, der eine strebt eine Ausbildung an (Firat M.), der andere studiert (Erkan F.). Es wurde kein Drogenmissbrauch festgestellt." http://www.express.de/koeln/express-...davon-23889462


Zitat:

Zitat von meshua (Beitrag 1810956)
Und Personen mit "Geschwindigkeits-Ausraster" bekommen nach 3 Monaten wieder ihren Führerschein zurück. Ohne Therapie? Ohne MPU?

3 Monate?
Beide Männer haben frühestens nach dreieinhalb Jahren eine Chance, ihre Führerscheine wiederzubekommen. http://www.express.de/koeln/urteile-...afen--23885150

Zitat:

Zitat von WernerK (Beitrag 1810915)
Am selben Tag wurde in der selben Stadt ein Algerier für das Ziehen einer Geldbörse mit anschließender leichter Körperverletzung zu einem Jahr ohne Bewährung verurteilt.

Der junge Herr kam im November 2015 (also noch in Zeiten der Flüchtlingseuphorie) nach Deutschland. Nur 6 Wochen später hat er die erste (nachgewiesene) Straftat begangen. Der Richter sah keine positive Sozialprognose, konnte auch nicht ausschließen, dass der Angeklagte nur nach Deutschland gekommen ist, um sich mit Straftaten über Wasser zu halten. http://www.express.de/koeln/silveste...nast--23886854

Viele Grüße

dey 15.04.2016 08:52

Zitat:

Zitat von a1000 (Beitrag 1810978)
Der junge Herr kam im November 2015 (also noch in Zeiten der Flüchtlingseuphorie) nach Deutschland. Nur 6 Wochen später hat er die erste (nachgewiesene) Straftat begangen. Der Richter sah keine positive Sozialprognose, konnte auch nicht ausschließen, dass der Angeklagte nur nach Deutschland gekommen ist, um sich mit Straftaten über Wasser zu halten. http://www.express.de/koeln/silveste...nast--23886854

Ich denke, dass man sich grundsätzlich mit juristischen Vergleichen jeglicher Art zurückhalten sollte. Jedes Urteil ist für sich zu sehen. Sonst nimmt die Unabhängigkeit und das Rechtssytem Schaden. Selbst Präzedenzfälle haben bei uns ja keinen verpfilichtenden Charakter:
https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall
Und das gilt besonders, wenn die Art der Straftaten nicht miteinander zu tun hat.

Ich finde, sie sind zu billig davon gekommen. Aber, wir müssen auch immer ein wenig aufpassen, dass es uns nicht nur um eine Art Rachebefriedigung geht und Angehörigenseelenfrieden (so wichtig dieser auch ist).
Hier wäre in unserem Rechtssystem mal zu überdenken, wie man das Gerechtigkeitsbedürfnis der Opfer und Angehörigen besser würdigen kann ohne gleich eine Racherechtssystem a 'la Amerika aufzubauen.


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