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Nach Googeln ergibt sich hinsichtlich Architektenrechte folgendes: Außenaufnahmen und deren Verwertung sind ohne Zustimmung des Architekten zulässig, sofern die Aufnahmen nicht von einem Privatgrundstück, sondern von öffentlicher Straße, Gehweg und Radweg ohne Hilfsmittel (Leiter, Hubschrauber) vorgenommen worden sind. Ohne Genehmigung sind z.B. auch Aufnahmen von einem gegenüberliegenden Haus nicht zulässig. Die Frage ist, ob man immer erkennen kann, ob man auf öffentlichem Grund steht oder bereits das Privatgrundstück betreten hat. Diese Klausel mit den 70 Jahren habe ich allerdings nicht gefunden. Bei Innenaufnahmen gilt das nicht. Da hat der Hausherr das Sagen. Auch die Veröffentlichung von Aufnahmen im Zoo können genehmigungspflichtig sein (Kopfschütteln !) Das werde ich morgen mal bei von mir besuchten Zoos hinterfragen. Ebenso werde ich bei Museen nachhaken, bei denen ich gegen Gebühr eine Fotografiererlaubnis erhalten habe, ob die Erlaubnis auch die Veröffentlichung beinhaltet. Ich werde darüber berichten. Thomas |
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Die Abgrenzung, was ein stinknormales und ein "besonderes" Gebäude ist, kann im Einzelfall schwierig sein. Die juristischen Defintionen dazu lasse ich mal beseite, aber es geht im Großen um Ganzen darum, ob das Haus (oder dessen Teile) eine gestalterische (künstlerische) Besonderheit ist oder hat, was es aus den anderen heraushebt. Stinknormale Häuser kann man also bedenkenlos fotografieren - von öffentlich zugänglichen Flächen aus, was u.U. auch Privatgrund sein kann, wenn dieser jedermann zugänglich ist... na ja, Du siehst schon, es kommt da bald vom Hölzchen aufs Stöckchen :crazy: Besser ist es aber, denkbare Probleme im Hinterkopf zu behalten. Zitat:
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Hallo Thomas,
vereinfacht gesagt: nach 70 Jahren nach dem Tod "des/der/das (?)" Architekt*in (wie gendert man eigentlich den Artikel ?) gilt das Urheberrecht nicht mehr . Daher kommen die 70 Jahre. Zu den Zoos: Einige Zoos möchten nicht, dass man manipulative Bilder veröffentlicht. Der traurig blickende Affe, der seine Hand durch die Gitterstäbe hält ist ein klassisches Beispiel. Der Zoo Hannover möchte nicht, dass man mit seinen Bildern Geld macht. Zum Geld machen gehört auch eine Veröffentlichung auf einer Webseite, die Werbebanner veröffentlicht. Zu Innenaufnahmen: Wie selbst festgestellt, gilt das Hausrecht. Insofern hilft - wenn vorhanden - ein Blick auf die Hausordnung. Wenn sie das Fotografieren und die Veröffentlichung dann klärt. In deinem Leipziger Beispiel hätte ich wohl den Ort nicht veröffentlicht. Zu Außenaufnahmen in Deutschland Da gilt die Panoramafreiheit. Das ist der Fachbegriff hinter dem was Du in Beitrag 11 ausführst. Befindest Du dich im Ausland greifen eventuell andere Gesetze. Wie gehe ich generell vor, wenn ich nach xy fahren möchte . Im Prinzip Google ich dann erstmal . Und nutze die Bilderoption. Und wen mir ein Gebäude etc. gefällt, dann forsche ich weiter. Flickr ist eine sehr gute Quelle aber auch Pbase, die FC, 1X, 500px) Und oft/ manchmal hat man Glück, dass man dann herausbekommt, was man da sieht. Finde ich bei Google schon viele Bilder des Objektes, fühle ich mich relativ sicher, dass man schreiben kann, was man aufnehmen will. Habe ich Zweifel wird eben nicht benannt, was ich aufgenommen habe. Bei Innenaufnahmen halte ich mich generell mit Ortsangaben zurück. Und in Museen verzichte ich generell darauf, Kunstobjekte aufzunehmen. VG |
Ähm... darauf, ob man dazu sagt, wo sich das fotografierte Objekt befindet, kommt es urheberrechtlich nicht an. Will sagen, es ist unerheblich für diese rechtliche Frage.
Liegt ein Bild vor, das Urheberrechte verletzt, macht es die Nennung, wo das steht, nicht besser oder schlechter. Wurde mit dem Bild kein Urheberrecht verletzt, tangiert das eine Nennung des Standorts ebenfalls nicht. Es verletzte in dem Fall auch keine anderen Rechte, wäre also rechtlich grundsätzlich ohne Relevanz. |
Nein kommt es sicher nicht, aber der TO "tadelte" ja im Ursprungsthread, dass Fotografen nicht angeben, wo das Bild entstanden ist. Und wenn man sich ganz bewusst oder auch nur eventuell in einer rechtlichen Grauzone befindet, dann lässt man das durchaus bleiben.
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99% der Architekturbilder, die z.B. in Flickr/Explore gezeigt werden, wiederholen sich regelmäßig. Der Aufwand herauszufinden wo welches Bild gemacht wurde hält sich, deshalb sehr in Grenzen. Wenn der Ort eines Bildes nicht bekannt ist, kann man ja auch einfach mal nachfragen. Wenn der Fotograf nicht selbst damit rausrückt, kann man darauf hoffen, dass jemand einen Kommentar hinterlässt, aus dem hervorgeht wo das Bild gemacht wurde. Noch vor ein paar Jahren mag das mal ganz anders gewesen sein. Das Internet hat sehr viel verändert.
Ich kann es dennoch sehr gut verstehen, wenn der Aufnahmeort gewisser Bilder nicht genannt wird. Bei Tieraufnahmen wäre es fatal für die Tiere, wenn sich rumspricht, wo man sie fotografieren kann. Möglicherweise hat sich der Fotograf aber auch illegal an einem Ort aufgehalten, um das Bild zu machen. Zitat:
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Ich habe jetzt für mich relevante Zoos und Kunstmuseen bezüglich Veröffentlichung von Fotos ohne kommerziellen Hintergrund abtelefoniert:
Zoo Hannover: Nur nach Absprache und keine hohe Auflösung Vogelpark Walsrode: Kein Problem Zoo am Meer Bremerhaven: In Foren kein Problem. Der Zoo würde sich freuen, wenn man ihnen einen Link zu den veröffentlichen Bildern mailt. Also sehr unterschiedlich! Das Veröffentlichen von Fotos der Innenarchitektur von Museen ist grundsätzlich problematisch, weil dabei unweigerlich Kunstwerke mit aufs Bild kommen, es sei denn, der Künstler ist schon seit 70 Jahren tot, dann ist das Urheberrecht erloschen. Ansprechpartner (Pressestelle) des Museum für Bildende Künste in Leipzig und des Museum für Moderne Kunst in Frankfurt haben sich angeboten, die zu veröffentlichenden Fotos auf diesen Aspekt kritisch zu prüfen. Na, das ist doch was! VG Thomas |
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VG Thomas |
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