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Na ja... Gewissermaßen müssen sich ja heute mittlerweile beide Seiten auf ein Verlieren einrichten -> der "Vergleich" ist ja mehr oder weniger weit verbreitet: Jeder gibt etwas von seiner Position auf - und verliert. |
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Wenn man dies als Fotograf ausschliesen kann (z.B. mit gezielter Unschärfe), dann besteht für mich kein erkennbarer Grund (ausser optionaler Höflichkeit) das Fotografieren unterlassen zu müssen. Die Regeln zur Wiedererkennbarkeit auf Fotos sind ja hoffentlich bekannt. So z.B., dass sich dies nicht auf das Gesicht beschränkt ist sondern ebenso andere körperliche Merkmale oder auch die auffällige/ besondere Kleidung betreffen kann. |
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Grüße, meshua |
Bisher war meines Wissens nach Fotografieren ohne Veröffentlichung nicht verboten.
http://www.karsten-chudoba.de/publik...er-fotografen/ Änderungen könnte es demnächst geben: http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...31#post1717631 http://www.ndr.de/nachrichten/nieder...agraph100.html Gruß Frank |
In einem Podcast von Blende 8 aus 2012 sagte RA Wolfgang Rau folgendes:
"Die Rechtsprechung tendiert dazu, dass sie sagt, schon die Herstellung einer Personenaufnahme ohne Einwilligung der Person, ist eine Persönlichkeitsverletzung" Das Video: http://foto-podcast.de/ipod/folge-72...achten-sollte/, das Zitat kommt gleich am Anfang bei 1"12. Knackpunkt und Fragestellung hier war ja, ob schon die Aufnahme rechtswidrig ist. Herr Rau hat das Anwaltstypisch formuliert und ich verstehe das so: Im Gesetzt steht es so zwar nicht (das die Aufnahme verboten ist) aber wenn ich es bemerke, das ich fotografiert wurde, kann ich die Löschung verlangen. Oder eben rechtzeitig die Aufnahme verbieten. Und die Rechtsprechung tendiert dann dazu, mir Recht zu geben. Dazu muss ja nicht mal jemand mir die Kamera vor die Nase halten. In einem Forum ging es um die Frage, ob Anwohner einen Radweg hinsichtlich Verhalten und Frequentierung von Radfahrern fotografieren dürfen. Laut Herr Rau: Nein. Gruss Michael |
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Alleine die Tatsache des Fotografierens von Personen (ohne die bekannten Auisnahmen), ohne deren explizites und nicht nur einem vermuiteten Einverständnis, stellt schon eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Das ist völlig unabhängig von einer Veröffentlichungsabsicht. Das wird auch in dem verlinkten PDF nicht anders beschrieben. Dass eine ungewollte Veröffentlichung allerdings oftmals viel weitreichendere Konsequenzen nach sich zieht, steht wieder auf einem anderen Blatt und ist separat zu betrachten. |
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Selbst wenn das eine nicht ausdrücklich verboten ist, kann es im konkreten Fall trotzdem relevant sein Die Aufnahme ist selber nicht verboten, aber auch RA Rau sieht den Zweck der Aufnahme, in der späteren Veröffentlichung. Insofern (der Zweck der Aufnahme ist die unterstellte spätere öffentliche Ausstellung) ist die Aufnahme bereits ein Problem. Wieso gibt es in diesem lebendigen Flecken Erde so viele Blumen-, Hunde- und Katzen-Aufnahmen ? Sollten unsere Überreste einmal ausgegraben werden, wird die fehlende Abbildung des (normalen) Menschen evtl. auch auffalen. gruß Frank |
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Soweit ich das beurteilen kann. Aber die Verquickung von Auslösen, mit dem unterstellten Ziel, das Ergebniss öffentlich zu zeigen, macht das Thema halt so schwammig. Gruß Frank |
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...ist seit Einführung der digtalen Fotografie und noch mehr den "sozialen" Netzwerken leider alles andere als abwegig. Wenn ich manchmal so mitbekomme was völlig schmerzfrei einfach so veröffentlicht wird, kann einem schlecht werden. :twisted: |
Vielen Dank für die konstruktiven Antworten. Die anderen können ja ihre Antworten noch mal korrigieren. Ich bin nicht geneigt mir in einem Fotoforum rechtlich eindeutige Formulierungen aus den Fingern zu saugen.
Ungedenkt dessen halte ich die Rechtssprechung für realitätsfremd. Auch wenn ich selbst nicht Street fotografiere, so denke ich doch, dass sich Gesetze den zeitgenössischen Umständen anpassen sollten. Das geht schliesslich in anderen Bereichen auch. Kameras sind dank Digitaltechnik und Smartphones alltäglich geworden. So mag zwar das herumreiten auf dem edlen Persönlichkeitsrecht eine urdeutsche Tugend sein, allerdings kann jeder der sich im öffentlichen Raum bewegt kaum darüber wundern wo denn die ganzen Fotografen plötzlich herkommen. Zu erwarten nicht zufällig auf einem Foto zu erscheinen ist wohl ziemlich realitätsfremd. Was mich hier abschliessend zu der theoretischen Überlegung führt, ob es möglich wäre nach der aktuellen Rechtslage das Fotografieren des Bundestags, des Kölner Doms oder Schloss Neuschwanstein zu verhindern indem man sich direkt vor das Motiv stellt und aktiv mit Klagen allen droht die ein Foto machen wollen oder noch besser, eben gemacht haben. |
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