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-   -   Recht: Fotografiert werden ohne Veröffentlichung (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=161243)

Knipseknirps 07.07.2015 21:31

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 1720691)
Jura ist keine deterministische Wissenschaft - bei nahezu allen Fällen verliert eine Seite und keiner weiß vorher, welche es sein wird. :cool:

Späßle! :lol:

Dat Ei

(Mal kurz noch weiter offtopic :oops:)

Na ja...
Gewissermaßen müssen sich ja heute mittlerweile beide Seiten auf ein Verlieren einrichten -> der "Vergleich" ist ja mehr oder weniger weit verbreitet: Jeder gibt etwas von seiner Position auf - und verliert.

screwdriver 07.07.2015 21:34

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 1720700)
Die Frage ist also, darf diese Person nicht fotografieren, wenn sie (edit: die andere Person) es nicht möchte.

Das kann man wohl schwerlich ignorieren solange das Foto die (theoretische) Möglichkeit beinhaltet, dass die intervenierende Person auf dem Foto (wie es die Kamera dann aufzeichnet und nicht eine evtl. retuschierte Version) wiedererkannt werden könnte.

Wenn man dies als Fotograf ausschliesen kann (z.B. mit gezielter Unschärfe), dann besteht für mich kein erkennbarer Grund (ausser optionaler Höflichkeit) das Fotografieren unterlassen zu müssen.

Die Regeln zur Wiedererkennbarkeit auf Fotos sind ja hoffentlich bekannt.
So z.B., dass sich dies nicht auf das Gesicht beschränkt ist sondern ebenso andere körperliche Merkmale oder auch die auffällige/ besondere Kleidung betreffen kann.

meshua 07.07.2015 21:40

Zitat:

Zitat von SuperTex (Beitrag 1720686)
Hast du noch mehr Stammtischparolen parat?

§§22, 23 KUG und §201a StGB regeln das. Sooo schwer sind die Gesetzestexte nicht zu verstehen.

Du musst Theologo sein: Es gibt nur dieses eine Gesetz! Es darf keine anderen Gesetze neben mir geben! Die Lage ist somit immer klar. Prima, denn wenn die Gesetzestexte nicht so schwer zu verstehen sind, benötigt es auch keine Rechtsanwälte & Richter. Einfach §§22, 23 KUG und §201a StGB aufschlagen, Passage zeigen - genau so isses und nicht anders. Das ist so schön für dich und deine Welt, die natürlich ein exaktes Model abbildet, auf welchem Gesetze aufbauen. Es gibt dort keinen Mehrdeutigkeiten, keine Unbestimmtheiten und auch keinen Interpretationsspielraum und Gesetzesauslegungen. Setze dich doch einfach mal in ein paar Jura-Vorlesungen - und staune... :D

Grüße, meshua

sir-charles 08.07.2015 19:34

Bisher war meines Wissens nach Fotografieren ohne Veröffentlichung nicht verboten.

http://www.karsten-chudoba.de/publik...er-fotografen/

Änderungen könnte es demnächst geben:

http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...31#post1717631

http://www.ndr.de/nachrichten/nieder...agraph100.html

Gruß
Frank

Anthem 08.07.2015 20:51

In einem Podcast von Blende 8 aus 2012 sagte RA Wolfgang Rau folgendes:

"Die Rechtsprechung tendiert dazu, dass sie sagt, schon die Herstellung einer Personenaufnahme ohne Einwilligung der Person, ist eine Persönlichkeitsverletzung"

Das Video: http://foto-podcast.de/ipod/folge-72...achten-sollte/, das Zitat kommt gleich am Anfang bei 1"12.

Knackpunkt und Fragestellung hier war ja, ob schon die Aufnahme rechtswidrig ist. Herr Rau hat das Anwaltstypisch formuliert und ich verstehe das so: Im Gesetzt steht es so zwar nicht (das die Aufnahme verboten ist) aber wenn ich es bemerke, das ich fotografiert wurde, kann ich die Löschung verlangen. Oder eben rechtzeitig die Aufnahme verbieten. Und die Rechtsprechung tendiert dann dazu, mir Recht zu geben.

Dazu muss ja nicht mal jemand mir die Kamera vor die Nase halten. In einem Forum ging es um die Frage, ob Anwohner einen Radweg hinsichtlich Verhalten und Frequentierung von Radfahrern fotografieren dürfen. Laut Herr Rau: Nein.

Gruss
Michael

screwdriver 08.07.2015 22:08

Zitat:

Zitat von sir-charles (Beitrag 1720975)
Bisher war meines Wissens nach Fotografieren ohne Veröffentlichung nicht verboten.

Nach meine bisherigen Recherchen greift das Persönlichkeitsrecht IMMER.

Alleine die Tatsache des Fotografierens von Personen (ohne die bekannten Auisnahmen), ohne deren explizites und nicht nur einem vermuiteten Einverständnis, stellt schon eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Das ist völlig unabhängig von einer Veröffentlichungsabsicht.

Das wird auch in dem verlinkten PDF nicht anders beschrieben.
Dass eine ungewollte Veröffentlichung allerdings oftmals viel weitreichendere Konsequenzen nach sich zieht, steht wieder auf einem anderen Blatt und ist separat zu betrachten.

sir-charles 08.07.2015 23:42

Zitat:

Zitat von Anthem (Beitrag 1721000)
...

Du hast es erkannt, auf hoher See oder vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Selbst wenn das eine nicht ausdrücklich verboten ist, kann es im konkreten Fall trotzdem relevant sein
Die Aufnahme ist selber nicht verboten, aber auch RA Rau sieht den Zweck der Aufnahme, in der späteren Veröffentlichung. Insofern (der Zweck der Aufnahme ist die unterstellte spätere öffentliche Ausstellung) ist die Aufnahme bereits ein Problem.

Wieso gibt es in diesem lebendigen Flecken Erde so viele Blumen-, Hunde- und Katzen-Aufnahmen ?
Sollten unsere Überreste einmal ausgegraben werden, wird die fehlende Abbildung des (normalen) Menschen evtl. auch auffalen.

gruß
Frank

sir-charles 08.07.2015 23:55

Zitat:

Zitat von screwdriver (Beitrag 1721017)
Nach meine bisherigen Recherchen greift das Persönlichkeitsrecht IMMER.

Auch Du hast Recht.
Soweit ich das beurteilen kann.

Aber die Verquickung von Auslösen, mit dem unterstellten Ziel, das Ergebniss öffentlich zu zeigen, macht das Thema halt so schwammig.

Gruß
Frank

screwdriver 09.07.2015 00:21

Zitat:

Zitat von sir-charles (Beitrag 1721043)

Aber die Verquickung von Auslösen, mit dem unterstellten Ziel, das Ergebniss öffentlich zu zeigen...


...ist seit Einführung der digtalen Fotografie und noch mehr den "sozialen" Netzwerken leider alles andere als abwegig.

Wenn ich manchmal so mitbekomme was völlig schmerzfrei einfach so veröffentlicht wird, kann einem schlecht werden. :twisted:

Adabi 09.07.2015 21:27

Vielen Dank für die konstruktiven Antworten. Die anderen können ja ihre Antworten noch mal korrigieren. Ich bin nicht geneigt mir in einem Fotoforum rechtlich eindeutige Formulierungen aus den Fingern zu saugen.

Ungedenkt dessen halte ich die Rechtssprechung für realitätsfremd. Auch wenn ich selbst nicht Street fotografiere, so denke ich doch, dass sich Gesetze den zeitgenössischen Umständen anpassen sollten. Das geht schliesslich in anderen Bereichen auch. Kameras sind dank Digitaltechnik und Smartphones alltäglich geworden. So mag zwar das herumreiten auf dem edlen Persönlichkeitsrecht eine urdeutsche Tugend sein, allerdings kann jeder der sich im öffentlichen Raum bewegt kaum darüber wundern wo denn die ganzen Fotografen plötzlich herkommen. Zu erwarten nicht zufällig auf einem Foto zu erscheinen ist wohl ziemlich realitätsfremd.

Was mich hier abschliessend zu der theoretischen Überlegung führt, ob es möglich wäre nach der aktuellen Rechtslage das Fotografieren des Bundestags, des Kölner Doms oder Schloss Neuschwanstein zu verhindern indem man sich direkt vor das Motiv stellt und aktiv mit Klagen allen droht die ein Foto machen wollen oder noch besser, eben gemacht haben.


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