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Dat Ei 28.01.2015 14:24

Zitat:

Zitat von MarieS. (Beitrag 1670480)
- eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt,...

Endlich keine Bilder mehr aus dem Parlament! :top:


Dat Ei

Franco44 28.01.2015 15:41

... mein Tag ist gerettet! :top: :crazy: :lol: :P

ericflash 28.01.2015 15:45

Muss ich mich gleich informieren ob das auch in AT im Gespräch ist. Wir Ösis sind da ja oft ein bisschen langsamer :D

Robert Auer 28.01.2015 15:47

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 1670518)
Endlich keine Bilder mehr aus dem Parlament! :top:


Dat Ei

:crazy::top::top::top:

ol-inclusive 28.01.2015 16:11

Sehr gut DatEi:D

usch 28.01.2015 17:22

Zitat:

Zitat von Mario190 (Beitrag 1670485)
das heißt ein Streetfotograf muss zuvor einen Bettler fragen, ob das Foto gemacht werden darf

Ein Bettler ist vielleicht mittellos, aber nicht "hilflos". Und Hilflosigkeit zu dokumentieren ist nicht "zur Schau stellen". Siehe Absatz 4: "Kunst" (= Street-Fotografie) und "Berichterstattung" sind ausdrücklich ausgenommen.

Man kann natürlich argumentieren, daß ein Foto, das nicht zur Veröffentlichung vorgesehen ist, auch nicht die Ausnahmeregelung von Absatz 4 in Anspruch nehmen kann. Es wäre also strafbar, Fotos zu machen, um sie nur zu Hause am eigenen Rechner anzugucken, aber erlaubt, wenn man sie veröffentlichen will. Ob man sie dann tatsächlich veröffentlichen darf oder doch nur am eigenen Rechner angucken muß, hängt allerdings wieder von der Zustimmung des Fotografierten ab, denn die regulären Persönlichkeitsrechte (aka "Recht am eigenen Bild") gelten ja nach wie vor.

Meiner Meinung nach betrifft das "Hilflosigkeit zur Schau stellen" eher Leute, die sich z.B. auf Partys im betrunkenen Zustand zum Gespött der anderen Gäste machen. Davon gibt es in Zukunft keine Fotos mehr auf Facebook... :roll:

Interessant finde ich die Frage, was "unbefugt in einer Wohnung" ist. Muß ich jetzt mit allen Anwesenden einen Model-Vertrag abschließen, wenn ich bei einer Geburtstagsfeier Fotos für's Familienalbum mache, oder reicht die Zustimmung des Wohnungsinhabers? Streng genommen mache ich mich sogar schon strafbar, wenn ich ein Foto mache und gleich wieder lösche, denn das "Herstellen einer Bildaufnahme" wird dadurch ja nicht ungeschehen gemacht, es wird nur die weitere Verwendung dieser Aufnahme verhindert. Da sehe ich ein gewisses Querulantenpotential auf die Gerichte zukommen. :?

Dimagier_Horst 28.01.2015 17:23

Ich finde die Strafbarkeit gut, ein richtiger und wichtiger Ansatz in einer von Medien beherrschten Welt.

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 1670506)
Interessant auch die Frage, wie dem Ansehen einer Person überhaupt geschadet werden kann, ohne daß ein Bild überhaupt veröffentlicht wird.

Also, mein Ansehen würde alleine dadurch geschädigt, dass sich bestimmte Verwandte mir nähern würden. Dazu bräuchte es noch nicht einmal einen Fotoapparat :twisted:.

Siegrid 28.01.2015 17:31

Hallo!

Im Össiland dürfte wohl noch eine andere Rechtssprechung vorherrschen. Mir fällt dies bei diversen TV-Sendungen auf, bei jenen aus D sind Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht, bei jenen aus Ö nicht - ein Beispiel Bauer sucht Frau, eine Sendung welche es da wie dort gibt. Bei Dokus aus den USA werden sogar Logos unkenntlich gemacht.

Personen sind ja nicht meine Motive aber ich habe auch schon davon gelesen, dass die Ohrmarken von Kühen nicht lesbar sein dürfen.

usch 28.01.2015 17:43

Mein Eindruck ist, man darf bald eh nichts mehr fotografieren. Fotografiere ich jemanden ohne Hose, mache ich mich möglicherweise strafbar nach §201a. Fotografiere ich jemanden mit Hose, verletze ich möglicherweise die Markenrechte von Levi Strauss oder Wrangler. :roll:

Irmi 28.01.2015 19:00

auf Grund der Tatsache, daß ich es schon immer schwierig fand, Menschen zu fotografieren, hab ich es einfach fast nie gemacht und werde es wohl weiter so halten. :roll:
Schwieriges Thema und eigentlich schade, daß es zu solchen Gesetzen kommen muß, weil viele einfach ihr Gegenüber nicht mehr respektieren.


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