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Abend, also das meine Seite nicht geht kann ich nicht nachvollziehen ...
Ok, Impressum werd ich mal reintun, aber was ist mit den Bildern ?? Darf ich Bilder von fremden Leuten online stellen ?? |
Hi!
Jetzt geht die Seite. Das das Menü an der rechten Seite ist ist verdammt ungewohnt.... Nur so als Anmerkung. |
Zitat:
Es sei denn, es handelt sich um Personen der Zeitgeschichte. Auch Gruppenfotos, auf denen die vielen abgebildeten Personen nur Beiwerk sind, kann man veröffentlichen. An sonsten nur, wenn man eine Erlaubnis der abgelichteten Personen hat. Wobei es nicht unbedingt der Schriftform bedarf, aber alles andere später nur schwer zu beweisen ist. |
Ok, hab ich mir fast schon gedacht. Also heißt das für mich das ich Promies hochladen darf ( nur als Beispiel ) aber ein Einzelbild vom Nachbarn an der Bar nicht.
Sobald dieser aber mit mehreren aufm Bild ist ist das wieder ok ? Auch wenn man definitiv erkennen kann das es nur um Ihn geht ?? Ab wann ists denn ne Gruppe ? |
Wer nicht möchte, daß sein Impressum unendlich oft von irgendwelchen Adress-Robotern gelesen wird, kann das Impressum auch einfach als gif oder jpg auf seine Homepage stellen.
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Zitat:
Die "Gruppe" ist nicht präzise definiert, also Auslegungssache. IdR wird aber von mehr als 10 Personen ausgegangen. |
Hmm, ist ja doch nicht so einfach zu erklären oder definierbar :-(
Naja, im Bekantenkreis gibts ja wohl hoffentlich keinen der was dagegen hat. Nur jetzt mit den Fotos von Karneval könnst schwer werden ..... |
Sachlage ist ja eigentlich klar: werden Personen abgelichtet, braucht man deren Zustimmung. Ausnahmen: Personen öffentlichen Interesses und Bilder, bei denen Einzelpersonen nicht Hauptinhalt sind.
Jetzt werden (zumindest hier im Rheinland) in allen möglichen Publikationen Bilder von Karnevalsumzügen veröffentlicht - häufig auch Einzelpersonen in auffälligen Kostümen. Dass hier jeweils Einzelgenehmigungen eingeholt wurden, halte ich für höchst unwahrscheinlich (die Fotografierten sind meist ja nicht mehr 100%ig nüchtern) und ob es sich dabei um VIP's handelt, ist fast ausgeschlossen. Also vermutlich: wo kein Kläger kein Richter. Andererseits erstaunlich, dass Zeitungen (die die Rechtslage sicher besser kennen müssen als wir) sich anscheinend angreifbar machen. Gibt es vielleicht Ausnahmeregelungen für öffentliche Veranstaltungen, Brauchtum usw? viele Grüße Manfred |
Tja, ich habe natürlich KEIN Impressum auf meiner Seite, da sie keinerlei gewerbliche Zwecke verfolgt. Und ich das somit - soweit ich mich erkundigt habe - auch nicht muss.
Zudem möchte ich nicht, dass jeder Hansel im Zweifelsfall gleich bei mir vor der Tür stehen kann. Jedoch ist es auch kein Problem, anhand von whois-Servern an die Anschriften der Domaininhaber zu gelangen. |
Zitat:
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