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Jan 03.04.2014 08:55

Ups Stefan, danke für die Korrektur,
das passiert, wenn man nur die Überschrift liest,
Jan

chefboss 03.04.2014 14:48

Andere Länder, andere Sitten.
Bei uns ist einerseits ab einer Beschäftigung von 8h/Woche der Nichtberufsunfall mit versichert.
Andrerseits leisten die Ärzte keinen Hippokratischen Eid (@Steve).

Gruss, frank

BeHo 03.04.2014 15:30

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 1567106)
Zitat:

Zitat von fallobst (Beitrag 1567099)
Das kann unmöglich ein neues Handlungsziel darstellen. Da sehe ich den Ansatz das Urteil zu drehen.

Durchaus möglich...

Leider wohl nicht.

Das Urteil vom 14.05.2013 kam schon von der zweiten Instanz und eine Revision wurde nicht zugelassen: Klick!

Itscha 03.04.2014 17:19

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 1567110)
(...)Da ist dann klar, daß ich auf den Versicherungsschutz verzichte, aber ich würde natürlich begrüßen, daß alle Handlungen auf dem normalen Arbeitsweg, die der gesunde Menschenverstand anrät, auch juristisch soweit gedeckt sind, daß für mich oder eventuelle Hinterbliebene dadurch kein existenzielles Risiko entsteht - und genau das sehe ich nach so einem Urteil nicht mehr gegeben.

Gesunder Menschenverstand und Justiz - nunja, das geht nicht immer überein, das muss sogar ich als Mitglied in diesem Verein zugeben. Hier finde ich die Grundüberlegung der Richter aber durchaus klar nachvollziehbar.

Du kannst ja für "Extratouren" auf dem Weg zur Arbeit eine private Unfallversicherung abschließen. Die sichert dich dann permanent ab. Hier ging es doch nur um die gesetzliche Unfallversicherung (wenn ichs richtig überflogen habe).

Die Richter haben hier natürlich oberflächlich betrachtet in den "Krümeln gesucht". Wenn man sich aber immer mehr der Grenze annähert, ist man irgendwann automatisch bei den Krümeln. Das geht nicht anders.

ha_ru 03.04.2014 17:23

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 1567110)
Offenbar sieht das Gericht das aber anders und daraus ergibt sich für mich jetzt die Frage, was man in Zukunft selber bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg tun sollte, um sich konform zur Rechtssprechung zu verhalten.

1. Im Auto sitzen bleiben (damit kein neues Handlungsziel entsteht).
2. Wenn man aufgefordert wird auszusteigen zu verkünden: Ich tue das nur um meine Weg zur Arbeit fortzusetzen.

Eigentlich ist das Thema aber zu ernst um sich darüber zu mokieren.

Der Mann ist doch nur deshalb in die Situation geraten, weil er auf dem Werg zur Arbeit war. Und es ist in meine Augen keine neue Situation entstanden. Für mich ist der ursächliche Zusammenhang immer noch gegeben Ich - und ich behaupte die Mehrheit der Bevölkerung - sieht die Kausalkette - Fahrt zum Arbeitsort - Unfall - Folgeunfall nicht unterbrochen. Die Richter hier aber doch.

Wenn man mal den Fall variiert und annimmt der Folgeunfall trifft das Opfer in seinem Wagen - wäre dann anders zu entscheiden? Wenn ja gibt es eine Zeitspanne, wie lange die beiden Unfälle auseinanderliegen dürfen?

Zitat:

Wenn man sich aber immer mehr der Grenze annähert, ist man irgendwann automatisch bei den Krümeln. Das geht nicht anders.
Das verstehe ich, aber hier sehe ich die Grenze falsch festgelegt.

Hans

steve.hatton 03.04.2014 17:32

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 1567106)
...
Das ist leider nicht so einfach. Macht man auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg, ist es meist schon aus mit "Arbeitsunfall", es gibt aber auch Ausnahmen, z.B. der Umweg über die KiTa, um die Brut abzuliefern. Der Weg zum Kiosk wegen Zeitungsbezug ist aber ein Ausschlusskriterium.......

Aha, bei Kindern ist das was anderes, hat man keine , hat man Pech gehabt ?:crazy:
Klingt zynisch - ist es auch.
Ich habe langsam das Gefühl, dass in diesem Land Kinder und Fussball über alles gehen, wenn es um die Neugung des Rechts geht (s.a. Lärmemissionen)

Diese "Krümel" will man dann wohl nicht finden...

steve.hatton 03.04.2014 17:34

Zitat:

Zitat von chefboss (Beitrag 1567237)
...
Andrerseits leisten die Ärzte keinen Hippokratischen Eid (@Steve).

Gruss, frank

Danke für den Hinweis, hast wohl recht ! (warum schrieb ich nur Hypo....realestate)

Porty 03.04.2014 19:21

Leider hat die Sache für die Hinterbliebenen tragische Auswirkungen.
Wäre die Berufsgenossenschaft verurteilt worden, hätte diese an die Familie (Frau + 4 Kinder) vermutlich eine ordentliche Rente zahlen müssen und das viele Jahre (Arbeitsunfall gleichgestellt). Was von der Versicherung des Unfallverursachers zu holen ist?.
Aber heute kam mir in einer Fuhrparkzeitschrift ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes unter, welches der Sache die Krone aufsetzt:
Ein Fahren hart auf dem Nachhauseweg gebremst, da auf der anderen Straßenseite ein Erdbeerstand war. In diesem Moment krachte dem Fahrer ein anderes Auto hinten rein.
Das BVG hob das Urteil des Landesgerichtes auf (dort war die BG verurteilt worden), mit der Begründung, die Bremsung sei ursächlich mit dem Interesse an den Erdbeeren verbunden gewesen und nicht mit der Fahrt nach Hause.........
Als wenn euch so was passiert, da war ein Kind am Straßenrand, euch war schlecht oder sonst was, Einkaufen geht jedenfalls nicht.
Langsam zweifle ich an der Unparteilichkeit der entsprechenden Richter :evil::flop::flop::flop::flop:
Habe den Artikel leider noch nicht im Netz gefunden, wen es interessiert , kann ich es als PN senden

Michael

WB-Joe 04.04.2014 08:49

Ich weiß gar nicht was ihr habt.....
Die BG ist doch nicht dafür da den Versicherten was gutes zu tun.
Die sind zum reinen Selbstzweck da, wenn man sich so manchen Protzbau der BG anschaut (z.B. in Dresden) ist doch klar wohin das Geld fließt.
Die Versicherten stören da nur.

Dieser Beitrag kann Spuren von Sarkasmus enthalten!

dey 04.04.2014 09:45

Zitat:

Zitat von Porty (Beitrag 1567323)
Leider hat die Sache für die Hinterbliebenen tragische Auswirkungen.
Wäre die Berufsgenossenschaft verurteilt worden, hätte diese an die Familie (Frau + 4 Kinder) vermutlich eine ordentliche Rente zahlen müssen und das viele Jahre (Arbeitsunfall gleichgestellt). Was von der Versicherung des Unfallverursachers zu holen ist?.

Genau hier liegt die Crux.
Besteht eine Bezugsberechtigung in dem Zusammenhang. Oder ist der Berufsweg unfreiwillig beendet und eine neue, anders versicherte Situation ist entstanden.
Moralisch betrachtet: eindeutig pro Bezugsberechtigung.
Neutral betrachtet finde ich die Argumentation des Gerichts nachvollziehbar.
Was mir fehlt, ist eine Verhaltensempfehlung. Da sehe eine Verpflichtung auf Seiten der Versicherung, des Gerichts oder des Gesetzgebers.
Ich bin mit 160km täglich auch potentieller Kandidat.
Zitat:

Ein Fahren hart auf dem Nachhauseweg gebremst, da auf der anderen Straßenseite ein Erdbeerstand war. In diesem Moment krachte dem Fahrer ein anderes Auto hinten rein.
Das BVG hob das Urteil des Landesgerichtes auf (dort war die BG verurteilt worden), mit der Begründung, die Bremsung sei ursächlich mit dem Interesse an den Erdbeeren verbunden gewesen und nicht mit der Fahrt nach Hause.........
Schlechtes Vergleichsbeispiel. Hier ist die private Aktion sogar Ursache des Verkehrsunfalls.
Das das Abliefern der Kids versichert ist, ist auch nur ein freundliches Entgegenkommen. Denn es ist definitiv eine Privatfahrt.
Hier stellt sich dann die Frage der Zumutbarkeit einer zusätzlichen kompletten Fahrt Home/ Arbeitsplatz.

bydey


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