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Zitat:
"Der Nutzer hätte "in diesem Fall entweder technische Möglichkeiten ergreifen müssen, um eine solche isolierte Anzeige und Auffindbarkeit über eine Internetsuchmaschine gänzlich zu unterbinden oder aber den Urhebervermerk im Bild selbst anbringen müssen, wie es nach dem eigenen Kenntnisstand der Kammer auch mit einer Standardbildbearbeitungs-software jedem durchschnittlichen Internetnutzer ohne weiteres möglich ist." Sprich, wenn mir jemand ein Bild von meiner Homepage oder aus dem SUF klaut und ich meinen Copyright-Hinweis nicht selbst angebracht habe, so ist es mein Problem als Einsteller, wenn mein Bild z.B. auf Facebook oder Tumblr ohne weitere Angaben weiterpubliziert wird. Gut gelöst ist das z.B. auf 1x.com, die beim Hochladen eine Zeile mit dem Copyrighthinweis unten an das Bild einfügen und diesen Bildteil auf 1x.com selbst einfach ausblenden und es dort neben das Bild schreiben. Wird das Bild als Datei runtergeladen, dann sieht man ihn dadurch aber eben doch. Stephan |
Mit "Nutzer" ist hier aber der Webseitenbetreiber gemeint, wenn ich das richtig verstanden habe.
Aber, ja, wenn du selber eine eigene (private) Webseite betreibst, müsstest du schon selber darauf achten. Letztendlich bleibt es dir als Urheber aber freigestellt, nur hast du hinterher keine rechtliche Handhabe, wenn einer dein Bild "unwissentlich" klaut. P.S.: Und ich dachte immer "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Ist hier wohl anders. Wenn ich aus Unwissenheit ein Bild klaue, dann ist der Webseitenbetreiber schuld. Nett. P.P.S.: Immer vorausgesetzt, dass das Urteil rechtskräftig wird. |
Pixelio hat mittlerweile eine Stellungnahme zum Urteil veröffentlicht: Klick!
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Zitat:
Am LG Köln scheint es mehrere realitätsferne Kammern zu geben ;) |
Und die Bild will wohl auf der sicheren Seite sein.
http://bilder.bild.de/fotos-skaliert...h=554.bild.jpg |
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Und ja, natürlich gibt es verschiedene Kammern. Aber am Ende bleibt es halt das Landgericht Köln, so wie es eben am Ende auch eine Regierung gibt und nicht nur viele einzelne Minister und Ministerialbeamte. Stephan |
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Das ist kein Euphemismus, sondern gewollte Realität im Lande. Wenn also die 14. Kammer des LG Köln Stuss urteilt, dann ist Berufung angesagt. Und Regierung ist nicht gleich Gericht... VG Eberhard |
Zitat:
Und gewollt ist das Prinzip natürlich nur unter der Annahme, dass die verschiedenen Gerichtsbarkeiten ein Mindestmaß an Sachverstand walten lassen. Stephan |
Zitat:
VG Eberhard |
Wie sieht das eigentlich aus? Wenn ich in einen Supermarkt gehe und mir Äpfel kaufen möchte, dann muss ich die doch nicht bezahlen, wenn nicht auf jedem einzelnen Apfel ein Preis aufgedruckt ist, oder?
Nach dem Urteil halte ich es jedenfalls für legitim, diesse Schlussfolgerng zu ziehen. ;) |
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