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-   -   α58: Abblenden geht nicht? (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=141068)

mic2908 26.12.2013 15:14

Veroelte Blendenlamellen kommen bei den alten Minollta 50ern leider oefters vor. Eine Reperaturanleitung findest du z.B.hier,

http://www.pbase.com/pganzel/disasse...xxum_50mm_lens

RRibitsch 26.12.2013 15:25

Hallo!

Bevor ich die Optik zerlege würde ich mich beim Verkäufer melden und den Fehler schildern. Ist es ein gewerblicher Verkäufer gibt es ohnedies die Möglichkeit der Rücksendung, ich würde aber auch bei einem privaten Verkäufer eine Wandlung fordern, falls dieser nicht auf den Mangel in der Artikelbeschreibung hingewiesen hat. Sicher hat man hier weniger Chancen, doch einen Versuch wäre es wert.

LG
Robert

mrieglhofer 26.12.2013 16:24

Zitat:

Zitat von RRibitsch (Beitrag 1529173)
Hallo!

Bevor ich die Optik zerlege würde ich mich beim Verkäufer melden und den Fehler schildern. Ist es ein gewerblicher Verkäufer gibt es ohnedies die Möglichkeit der Rücksendung, ich würde aber auch bei einem privaten Verkäufer eine Wandlung fordern, falls dieser nicht auf den Mangel in der Artikelbeschreibung hingewiesen hat. Sicher hat man hier weniger Chancen, doch einen Versuch wäre es wert.

LG
Robert

Eigentlich hat man keine schlechteren Chancen, da das ABGB (BGB) auch für Privatverkäufe gilt. Also hat der Verkäufer dafür auch gerade zu stehen. Nur die Dinge aus dem Konsumentenschutz wie Beweislastumkehr usw gibts nicht.

RRibitsch 26.12.2013 17:27

Hallo!

So einfach ist es nicht, obwohl es diese gesetzlichen Bestimmungen gibt. Ich habe heuer im Frühjahr ein Minolta 20mm gekauft und gleich nach Lieferung festgestellt, dass die hintere Linse Scheuerspuren aufweist, welche zu einer eindeutigen Beeinträchtigung der Bilder führen. Anschließend habe ich den Mangel fotografisch festgehalten und das ganze samt Sachverhaltsdarstellung dem Verkäufer mit Hinweis auf das ABGB zur Kenntnis gebracht. Dieser hat alles bestritten, zum Zeitpunkt des Versandes war noch alles in Ordnung, seine letzen Fotos zeigten keine Fehler. Vielleicht habe ich beim Putzen der Linse unabsichtlich diese Schäden verursacht, so sein Kommentar. Nachdem es kein Einsehen seitens des Verkäufers gab, hätte ich nur mehr mittels Gerichtsverfahren eine Klärung herbeiführen können. Aufgrund der doch geringen Schadenshöhe von 190,-- habe ich jedoch davon abgesehen.

Mein Erkenntnis aus dieser Geschichte ist, dass ich gebrauchte Ware nur mehr bei gewerblichen Anbietern kaufe.

LG
Robert

noels 28.12.2013 23:18

Hallo,
das ist ärgerlich, besonders auch wenn man sich die Investition zu Weihnachten "abgeknappst" hat. Und es stimmt, daß Recht haben noch lange nicht Recht bekommen heißt.
Trotzdem würde ich es erst einmal versuchen und mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Man muß doch nicht hinter allen gleich Übeltäter vermuten.

Auch würde ich nicht unbedingt private Verkäufer ausschließen. Habe gerade selbst auch ein Objektiv hier im Forum gekauft. Der Kontakt mit dem Verkäufer war ausgesprochen nett.

In der Anfangsphase mußte ich einige Objektive probieren um zu lernen. Also habe ich 5 Stück billig in der Bucht gekauft. Alle waren ok. Die, welche nicht zu meinem Bedarf paßten, habe ich genauso wieder verkauft. Also... noch ist nicht alles verloren und einmal Pech haben bedeutet nicht, daß alles Mist ist. Wenn ich es nicht auf die Fotografie beschränke, habe ich in 15 Jahren bei Internetkäufen und Verkäufen (gebrauchte Sachen) in knapp 500 Fällen nur ein einziges Mal Pech gehabt. Dieses eine Mal hat ebay die Sache geregelt, weil die Beschreibung nicht der gelieferten Ware entsprach.

Ich wünsche Dir, daß die Sache gut für Dich ausgeht. Eine Eigenreparatur sollte jedenfalls der letzte Weg sein
Heiko

mrieglhofer 28.12.2013 23:41

Zitat:

Zitat von RRibitsch (Beitrag 1529211)
Hallo!

So einfach ist es nicht, obwohl es diese gesetzlichen Bestimmungen gibt. Ich habe heuer im Frühjahr ein Minolta 20mm gekauft und gleich nach Lieferung festgestellt, dass die hintere Linse Scheuerspuren aufweist, welche zu einer eindeutigen Beeinträchtigung der Bilder führen. Anschließend habe ich den Mangel fotografisch festgehalten und das ganze samt Sachverhaltsdarstellung dem Verkäufer mit Hinweis auf das ABGB zur Kenntnis gebracht. Dieser hat alles bestritten, zum Zeitpunkt des Versandes war noch alles in Ordnung, seine letzen Fotos zeigten keine Fehler. Vielleicht habe ich beim Putzen der Linse unabsichtlich diese Schäden verursacht, so sein Kommentar. Nachdem es kein Einsehen seitens des Verkäufers gab, hätte ich nur mehr mittels Gerichtsverfahren eine Klärung herbeiführen können. Aufgrund der doch geringen Schadenshöhe von 190,-- habe ich jedoch davon abgesehen.

Mein Erkenntnis aus dieser Geschichte ist, dass ich gebrauchte Ware nur mehr bei gewerblichen Anbietern kaufe.

LG
Robert

Das Problem dabei ist halt, dass damit die Leute durchkommen und weitermachen. Dabei sind die Chancen schon recht gut, wenn sofort nach Eintreffen reklamiert wird. Und letztlich zahlt dann der Verkäufer auch den Rechtsanwalt. Aber ich verstehe es schon, weil einfach ein Restrisiko besteht.

mick232 29.12.2013 00:01

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1529994)
Das Problem dabei ist halt, dass damit die Leute durchkommen und weitermachen. Dabei sind die Chancen schon recht gut, wenn sofort nach Eintreffen reklamiert wird. Und letztlich zahlt dann der Verkäufer auch den Rechtsanwalt. Aber ich verstehe es schon, weil einfach ein Restrisiko besteht.

So einfach ist das nicht, selbst wenn du sofort reklamierst.

Du musst zuerst mal nachweisen, daß überhaupt ein Schaden besteht und dazu brauchst du in jedem Fall ein teures Gutachten - der Richter wird das nicht selbst beurteilen. Weiters wirst du nachweisen müssen, dass der Schaden schon beim Verkauf bestanden hat und nicht erst beim Versand passiert ist, dass er nicht alterstypisch ist und nicht im Verkaufsangebot erkennbar war.

Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich das keinem empfehlen. Da kommt einiges an Kosten zusammen, und selbst wenn man einen klaren Fall zu erkennen meint heisst das noch lange nicht dass man auch recht bekommt.

mrieglhofer 29.12.2013 13:18

Sagte ich doch, Restrisiko. Deshalb sollten halt jene, die eine haben, diese auch entsprechend nutzen.
Das gabs noch die Möglichkeit der Anzeige eines Betrugsverdachtes. Entsprechend untermauert fallen viele Risiken weg ;-)


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