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Vorratsspeicherung von Daten verstösst gegen EU-Recht! Unrechtmäßig erworbene Beweismittel haben eigentlich vor Gericht keinen Bestand.
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Ob es gegen EU-Recht verstösst ist wohl noch offen. Unsere (vielleicht) kommende Regierung ist da anderer Meinung.
Und auch das mit den unrechtmäßig erworbenen Beweismitteln scheint in Deutschland nicht so zu sein. Gelesen bei Focus Online. So wie man uns die Vorratsdatenspeicherung verkaufen will, werden die Daten nur bei schweren Straftaten herausgegeben. Die Realität zeigt, dass das Streamen eines Schmuddelclips als solche Straftat zählt. Und ob die Daten herausgegeben werden entscheidet ein Richter, der den Unterschied zwischen Streaming und Download nicht kennt. Derweil reiben sich die Herren Anwälte beider Seiten die Hände ob solcher Ahnungslosigkeit. Ich bin sehr dafür das Urheberrecht zu schützen. Aber bitte mit klaren Regeln und Gesetzen. Nicht mit Mutmaßungen und Ungereimtheiten, die nur die Anwälte glücklich (reich) machen und den Bürger ratlos zurücklassen. VG, Peter |
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Über diesen Fall habe ich auch schon einiges gelesen. Irgendwo wird empfohlen, einfach nicht zu zahlen, denn mehr als Fordern kann der Anwalt in diesem Fall nicht.
Vertritt der Anwalt eigentlich irgend eine Bestimmte Produktionsfirma, oder gehen die Abmahnungen einfach so an Jeden der sich auf dieser Plattform Filme ansieht? Davon habe ich bislang noch nichts gelesen |
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Daher, wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Nebenbei ist ein VPN Account, dessen Betreiber irgendwo auf den Kaimans oder in Hongkong sitzt auch kein Fehler. Dann kann dir nämlich das Urheberrecht völlig egal sein. Es erwischt soundso nur die DAUs. Wie halt im richtigen Leben auch ;-) wer hier Sarkasmus vermutet, liegt richtig. |
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Gruß Wolfgang |
In dieser Sache auf eine Regierung zu vertrauen wäre blauäugig. Die Verstehen das Problem ja soundso nicht.
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Gruß Wolfgang |
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