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Der Veranstalter hat das Hausrecht. Und damit kann er jedwede Beschränkung festlegen. LG Martin |
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Deshalb hätte ich keine Scheu, die Bilder zu zeigen. |
Ich kann nur jedem an Herz legen:
Hast du nichts schriftliches, dann keine Veröffentlichung. Selbst wenn du im Recht sein solltest, schützt das nicht vor lästigen Abmahnungen und das kostet Geld, Zeit und Nerven. Hast du eine schriftliche Bestätigung, ist alles sehr schnell abgeklärt. |
Der Veranstalter hat einen Passus in seinen AGB, dass Veranstaltungsfotos ohne Erlaubnis nur im privaten Kontext gezeigt werden dürfen. Ich bin aber immer noch nicht überzeugt, dass - wenn ich vor einem Vertragsabschluss, von dem ich nicht zurücktreten kann, keine Chance habe, die AGBs auch zu finden - diese überhaupt gültig respektive durchsetzbar sind.
*schulterzuck* Es wäre alles viel einfacher, wenn überhaupt mal eine Reaktion erfolgen würde. Viele Grüße, Markus |
Am Schluss werden sich dann wohl zwei oder mehr Juristen streiten und die Soße kostet wieder mehr als der Braten !
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meshua |
Für mich abschließend: ich habe über eine Nachfrage auf der Facebook-Seite des "Main-Acts" und in der Folge eine formlose Anfrage via Email die Genehmigung bekommen :)
*note to self* Ich muss dringend einen Plan entwickeln, wie ich in Zukunft zu einer Akkreditierung komme. Vielen Dank für Eure Meinungen und Anregungen. Viele Grüße, Markus |
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