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-   -   [Spiegel Online] Darf meine Drohne in Nachbars Garten fliegen? (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=133449)

miaz 11.06.2013 21:34

Das Thema wird auch hier diskutiert:

http://www.drachenforum.net/forum/Ge...AP-t81639.html

cdan 11.06.2013 21:42

OT-bereinigt. Bitte jetzt ohne OT weiter...

BeHo 11.06.2013 21:51

Die Beiträge #10 und #13 kannst Du auch gleich entsorgen.

About Schmidt 11.06.2013 21:57

Nun werdet nicht zickig.
Über mich würde so ein Teil nur einmal fliegen. Dann ginge es in den Keller zum Löten. Denn beim ersten Überflug hätte ich die Sendefrequenz ermittelt, mit der ich sie beim zweiten Überflug zum Absturz bringen würde. ;) Ein drittes Mal wagt es der Hobbypilot dann nicht mehr. :lol:

Gruß Wolfgang

dey 12.06.2013 10:01

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1455442)
Nun werdet nicht zickig.
Über mich würde so ein Teil nur einmal fliegen. Dann ginge es in den Keller zum Löten. Denn beim ersten Überflug hätte ich die Sendefrequenz ermittelt, mit der ich sie beim zweiten Überflug zum Absturz bringen würde. ;) Ein drittes Mal wagt es der Hobbypilot dann nicht mehr. :lol:

Gruß Wolfgang

Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage erlaubst du dir die Zerstörung von fremden Eigentum?

bydey

HorstE 12.06.2013 10:11

Zitat:

Zitat von dey (Beitrag 1455574)
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage erlaubst du dir die Zerstörung von fremden Eigentum?

bydey

Das dürfte die selbe rechtliche Grundlage sein, mit der die Drohne über fremdes Eigentum fliegt und vielleicht noch Fotos macht... :)

Gruß Horst

Piececool 12.06.2013 10:57

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1455442)
Nun werdet nicht zickig.
Über mich würde so ein Teil nur einmal fliegen. Dann ginge es in den Keller zum Löten. Denn beim ersten Überflug hätte ich die Sendefrequenz ermittelt, mit der ich sie beim zweiten Überflug zum Absturz bringen würde. ;) Ein drittes Mal wagt es der Hobbypilot dann nicht mehr. :lol:

Gruß Wolfgang

Das würde ja voraussetzen, dass der Drohnenpilot mit 35MHz unterwegs ist.

Das wird kaum der Fall sein, insofern kannst Du Löten gehn bis zum Sankt Nimmerleinstag, inzwischen ist Dein Luftraum erobert :roll:

Grüße,

Bernd

steve.hatton 12.06.2013 12:12

Tja die Zeiten ändern sich.

Früher musste man Luftaufnahmen teuer kaufen, selbst durfte man gar nix ohne Genehmigung, dann kam Google und machte die Aufnahme einfach von weiter oben, somit hatte jeder "kostenlos" Einblick in Nachbar`s Garten, dann StreetView und sogar der Hilfsmittel-Paragraph wurde offenbar hierfür aufgeweicht, denn eigentlich darf nur ohne Hilfsmittel Nachbars Garten photographiert werden, also weder mit Leiter noch mit Kameraturm auf dem Autodach, oder?

Und nun die Drohnen, die bald bei mir in die Küche fliegen dürfen um nachzusehen ob`s was g`scheit`s zum Essen gibt ?!?

Auf dem freien Feld, wo niemand zu Schaden kommen kann ist mir das egal, aber in bewohnten Gebieten kann auch ein Gerät mit weniger als 5kg massiven Schaden anrichten.

Merke: Privatsphäre ist was für Juristen und Zweifler des letzten Jahrtausend - Google und Co haben diese Menschen bereits weit hinter sich gelassen.

Warum regen wir uns überhaupt über NSA & Co auf ?

About Schmidt 12.06.2013 17:30

Zitat:

Zitat von dey (Beitrag 1455574)
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage erlaubst du dir die Zerstörung von fremden Eigentum?

bydey

Wer sagte was von zerstören? Mittels einer ermittelten Frequenz und das ist nicht schwer, kann man die Teile auch landen. Und zwar dort, wo sie gerade Fliegen. Sobald dann der Nachbar das Teil suchen kommt, würde ich ihn mal zur Rede stellen. ;)

Zitat:

Zitat von Piececool (Beitrag 1455594)
Das würde ja voraussetzen, dass der Drohnenpilot mit 35MHz unterwegs ist.

Das wird kaum der Fall sein, insofern kannst Du Löten gehn bis zum Sankt Nimmerleinstag, inzwischen ist Dein Luftraum erobert :roll:

Grüße,

Bernd

Mittels eines Frequenzscanners, der Technik sei dank, ermittle ich dir in Sekundenschnelle jede Frequenz von LW bis in den GHz Bereich. ;)

Gruß Wolfgang

mrieglhofer 12.06.2013 17:39

Und wenn das Ding dann blöderweise Schrott ist, dann soll halt der Pilot fliegen lernen. Oder wie soll er beweisen, dass er das nicht selbst war.

Nebenbei gibt es auch so etwas wie Selbsthilfe. Die ist zulässig, wenn die gerichtliche Hilfe zu spät kommen würde. So eim Ding kann ja Scaden anrichten und mich verletzten. Wenn ich das rgendwie erwische, dann war zu nahe dran.

Müssen die eigentlich ein Kennzeichen haben? Ich meine, da kann sich ja einer locker 1 kg Dynamit mit einem Zünder dran hängen und zielsicher auf die Tankstelle oder iins Fussballstadion lenken. Bis des merkst, ist es zu spät.


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