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gpo 30.05.2013 09:56

OK...nun ist einiges klarer ;)

heißt aber letztlich das "einer" oder "irgendeiner" gepennt hat...

denn dein Austritt war wohl nicht in der Planung...
und die Wandlung der Firma auch nicht :roll:

ich sage dir ...
da bleibt nicht viel übrig für Juristen wenn man auf den Bodensatz kommt,
ich kenne viel schlimmere Fälle die schlicht "nur verglichen" wurden....:oops:

Mfg gpo

MarieS. 31.05.2013 00:01

Zitat:

Zitat von gpo (Beitrag 1451218)
Marie darf weitermachen :top:)

Würde ich ja gerne, aber dieser Beitrag war sogar für deine Verhältnisse zu kryptisch... Was hat denn das schuldrechtliche Verhältnis (Werkvertrag) mit der Übertragung der Nutzungsrechte zu tun? Das ist ein ganz eigenes Rechtsverhältnis, das natürlich auch im zugrundeliegenden Werkvertrag vereinbart sein kann, aber keine vertragstypische Pflicht ist. D.h. Werkvertrag ist nicht gleich automatisch Übertragung von Nutzungsrechten. Wenn ich zum Fotograf um die Ecke gehe und Passbilder machen lasse, darf ich die ja auch nicht automatisch kopieren, so oft ich will. Und ein Verzicht auf das Urhebernennungsrecht wurde auch nicht vereinbart, ganz im Gegenteil... Ich denke, die Richter würden das ein bisschen anders sehen, als du es grad geschildert hast ;)

doc_snyder 31.05.2013 11:41

Zitat:

Zitat von gpo (Beitrag 1451264)
denn dein Austritt war wohl nicht in der Planung...

Korrekt ;)

gpo 31.05.2013 12:09

Zitat:

Zitat von MarieS. (Beitrag 1451493)
Würde ich ja gerne, aber dieser Beitrag war sogar für deine Verhältnisse zu kryptisch...

Moin

Marie....ich bin Fotograf und kein Jurist ;)
nur ist ein großer Bestandteil der M-Prüfung eben nicht nur tolle Bilder zu machen,
sondern es werden typische Rechtslagen vermittelt,
alles quer Beet, was zur Selbstständigkeit gehört :top:

meine Anmerkungen betreffen die Realität....also das was Jahrelang Usus ist,
das mag abweichen oder nicht aber>>>
der Knackpunkt ist> was alle NICHT gesagt und verhandelt wurde :shock:

da der Doc aus diversen Gründen nicht alles zu dem Fall gesagt hat....
bleiben dann auch in meinem Beitrag gewisse Spekulationen :oops:

das du die besseren Erklärungen zum Werkvertrag hast...ist OK
die Frage ist dann aber nur, ob das nicht genauso kryptisch ist...

also welche Teile können angewendet werden...welche nicht :cool:

# Namensnennung...
das es einige Medien gibt wo man einen Namen setzen kann ist klar...
in Magazinen und Geschäftsberichten ist es üblich im Imperessum die Autoren zu nennen,

bei Postkarten "kann" es üblich sein, allerdings kenne ich genug,
wo gar nix hinten draufsteht :roll:

ich sehe hier einen etwas kruden Ablauf zwischen Kunden und Autor....
der wohl mehr unbewust zustande gekommen ist :oops:

welcher Standpunkt von allen vertreten wird, scheint mir in solche Fällen auch egal...
wenn die Geschichte vor Gericht kommt,
würde wohl verglichen, oder wegen minimalem Streifall....eingestellt.

# Nutungsrechte....
werden meist bei Verlagssachen angewendet, daher stammen auch die Medienlisten die durch Internet geistern...
es war eben üblich Fotos billig einzukaufen und wenns sie doch erfolgreich waren,
wurde mit Zweit-Dritt-Mehrfachverwertungen nachgebessert.

nur offenbar wurde hier versäumt.....irgendwas zu vereinbaren und man macht dicke Backen :P
Mfg gpo

MarieS. 31.05.2013 12:12

Zitat:

Zitat von gpo (Beitrag 1451639)
Moin

der Knackpunkt ist> was alle NICHT gesagt und verhandelt wurde

Absolut d'accord, siehe mein Standpunkt in Post Nr. 2 ;)

doc_snyder 02.06.2013 21:42

Habe jetzt meinen Anwalt mit dem Fall betraut.


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