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-   -   ...und die großen Zeitungen bleiben draußen [NSU-Prozess] (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=131979)

Dat Ei 30.04.2013 13:09

Moin, moin,

Zitat:

Zitat von RainerV (Beitrag 1442203)
Aber was sind denn "vernünftige" Kriterien? Haben die Regionalblätter, die gewählt wurden, keinen Anspruch vor Ort zu berichten, hätte man sie ausschließen sollen?

vernünftige Kriterien wären z.B. Verbreitungsgebiet und Größe der Zielgruppe. Warum also nicht z.B. 5 Plätze für überregionale/bundesweite, 5 für regionale und 5 für ausländische Zeitungen, 5 für überregionale/bundesweite, 5 für regionale und 5 für ausländische TV-Sender etc. pp. Die Zahlen sind mal rein exemplarisch, also bitte nicht die Idee daran messen.


Dat Ei

MarieS. 30.04.2013 13:19

Wenn ich mich richtig erinnere, haben einige Zeitungen die E-Mail mit den Akkreditierungsinformationen aufgrund eines Fehlers im Versendungssystem 20 Minuten nach den anderen bekommen. Damit war das Windhundverfahren auch nicht mehr gerecht... Ob darunter ausländische Medien waren, weiß ich aber nicht mehr, die Miesere jetzt aber allein den ausländischen Medien in die Scguhe schieben zu wollen, ist verfehlt. Das OLG München hat einfach von Anfang an Mist gemacht. Vor diesem Hintergrund war eine völlig neue Akkreditierung aber das einzig geeignete Mittel, diesen Knoten auszulösen.

Wobei ich immer noch glaube, dass es ein größerer Raum deutlich besser geregelt hätte, das macht aber den Fehler bei der Information nicht wett.

Zitat:

Zitat von RREbi (Beitrag 1442257)
Das wird ein erneutes Verfahren der nichtberücksichtigten Zeitungen geben, die Anwälte der Angeklagten werden diese Art der Öffentlichkeitsherstellung sicherlich verfahrensrechtlich rügen, übrigens mit Aussicht auf Erfolg, da die Neuverteilung m.E. nicht sachgerecht bzw. unverhältnismäßig bzw. willkürlich erfolgt ist.

Ich sehe in dem Verfahren, wie es jetzt geschehen ist, keinen absoluten Revisionsgrund. Wodurch soll der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt sein? Platzbeschränkungen gibt es immer, auch beim Windhundverfahren hätten Pressevertreter draußen bleiben müssen. Maßgabe ist die Möglichkeit der Wahrnehmung der öffentlichen Verhandlung beschränkt durch die tatsächlichen Verhältnisse. Ich denke, dass wird alles heißer gegessen, als es gekocht ist. Korrigier mich, wenn du das anders siehst, ich bin auch kein Strafrechtler, aber diesbezüglich hätte ich als Gericht wenig Bauchschmerzen.

turboengine 30.04.2013 13:28

Die Damen und Herren Journalisten vergessen gerne, dass es hier nicht um ein Springreitertournier oder Dieter Bohlens neue Frau geht, sondern um einen Mordprozess. Hier geht es lediglich darum, Öffentlichkeit für ein faires Verfahren zu schaffen und nicht um ein Rating der vermeintlichen Wichtigkeit der jeweiligen Postille. Warum sollte die FAZ hier eine Extrawurst gebraten bekommen? Oder die Süddeutsche, nur weil sie einen bösen Kommentar hingewinselt hat?

Es geht hier vorwiegend und zuerst, dass die Täter ein faires Verfahren bekommen und den Opfern ein halbwegs würdiger Rahmen geschaffen wird. Auch wenn die Pressevertreter oft meinen, die Welt drehe sich nur um sie.

hajoko 30.04.2013 15:35

Bei nur 50 Plätzen wird es immer jemanden geben, der sich benachteiligt sieht. Das neben den deutschen Medien auch ausländische, besonders türkische und griechische Medien Zutritt haben müssen ist klar. Aber warum beschränkt man sich auf nur 50 Plätze:?: Warum gibt es keinen größeren Saal:?: Warum wird eine Lifeübertragung in einen anderen Saal abgelehnt:?: Warum hat man die NSU über so viele Jahre nicht aufgedeckt:?: Warum wurden so viele Akten vernichtet:?:
Fragen über Fragen:!:

Neonsquare 30.04.2013 15:52

Zitat:

Zitat von hajoko (Beitrag 1442303)
Warum wird eine Lifeübertragung in einen anderen Saal abgelehnt:?

DAS ist für mich eigentlich das allergrößte Fragezeichen. Man frägt sich wirklich, warum so etwas heutzutage nicht realisiert wird. Andere Länder sind uns da mal wieder weit voraus, wobei ich hier schon ein wenig verzweifle, wie primitiv und rückständig unsere Bananenrepublik sich mal wieder geriert.

steve.hatton 30.04.2013 16:59

Die Live-Übertragung* scheitert m.E. nur an den Richtern bzw. dem Vorsitzenden. Sowohl das BVG als auch andere Gerichte haben dies schon praktiziert. Rechtlich ist es somit geregelt, aber es birgt natürlich Gefahren für den Verhandlungsführer, der sich damit permanenter Kontrolle unterwirft - wer will das schon.

Es ist halt schlimm, dass man Richtigkeit des gewählten und üblichen Windhungsverfahrens schon dadurch "ausgehebelt" hatte, dass einige Medien - wie man lesen konnte - verspätet informiert wurden.

Übrigens: Wäre es um einen US-Amerikaner gegangen, glaubt mir, da wäre Ruck-Zuck ein Platz frei gemacht worden. Auch ohne neues Akkreditierungs-Verfahren - bzw. man hätte von vorne herein darauf ein Auge gehabt, dass US-Medienvertreter Zugang erhalten.

So hatte man sich mit der nicht-gleichzeitigen Information bereits selbst ein Bein gestellt, sodass zur Vermeidung von Revisionsgrundlagen gleich mal alles wieder gekippt wurde und das Los-Verfahren gewählt wurde.

Ob die "Diskreditierung" der bisher "Akkreditierten" wiederum ein Problem darstellen kann, wird sich zeigen.

Das Gericht scheint nicht Herr des Verfahrens zu sein, was die unnötige Verschiebung erneut beweist.

* Eine Life-Übertragung will wohl eh keiner, wen interessiert schon das gesamte Leben aller Beteiligten:D

amateur 30.04.2013 17:03

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 1442263)
Es geht hier vorwiegend und zuerst, dass die Täter ein faires Verfahren bekommen und den Opfern ein halbwegs würdiger Rahmen geschaffen wird. Auch wenn die Pressevertreter oft meinen, die Welt drehe sich nur um sie.

Am Ende sind es halt rein kommerzielle Interessen und nicht der hehre Journalismus.

Mit z.B. Vertretern der ARD, des Spiegels, des Süddeutsche Magazin (welcher ja sicherlich auch für die Süddeutsche selbst schreiben darf), des Focus usw. dürfte doch hinreichend Öffentlichkeit erreicht werden können, um einen transparenten Prozess zu ermöglichen. Der Prozess dient nicht in erster Linie dazu, Marktgerechtigkeit bei der Auflagenstärke der überregionalen Printmedien zu erreichen.

Stephan

steve.hatton 30.04.2013 17:06

Zitat:

Zitat von MarieS. (Beitrag 1442261)
...
Ich sehe in dem Verfahren, wie es jetzt geschehen ist, keinen absoluten Revisionsgrund. Wodurch soll der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt sein? ....

Eine Rücknahme einer bereits erteilten Akkreditierung ist allerdings wohl ein nicht alltäglicher Ansatz in Bezug auf den Öffentlichkeitsgrundsatz, oder ?

amateur 30.04.2013 17:10

Zitat:

Zitat von Neonsquare (Beitrag 1442309)
DAS ist für mich eigentlich das allergrößte Fragezeichen. Man frägt sich wirklich, warum so etwas heutzutage nicht realisiert wird. Andere Länder sind uns da mal wieder weit voraus, wobei ich hier schon ein wenig verzweifle, wie primitiv und rückständig unsere Bananenrepublik sich mal wieder geriert.

Das hat nichts mit Rückständigkeit zu tun. Als wenn sowas ein technisches Problem wäre. Aber man muss nicht alles auf dem Altar der Mediengesellschaft opfern. So wird eben nicht der Sympathiewert und Medienwirksamkeit eines Zeugen bewertet, sondern tatsächlich eher die inhaltliche Substanz der jweiligen Aussagen. Da es zudem in Prozessen auch oft um sehr persönliche Details aus dem Leben von Zeugen und Angeklagten geht, muss auch das nicht live in die Welt gestreamt werden, nur um die Schaulust der Öffentlichkeit zu befriedigen.

Stephan

About Schmidt 30.04.2013 17:16

Eine Farce, wie so vieles in Deutschland und der Gesetzgebung, eine Zumutung für die Hinterbliebenen und eine ungewollte Reklame für die NSU und deren dämlichen Anhänger. Wenigstens sitzen wir mit ARD und ZDF in der ersten Reihe. :flop:

Ich kann nur noch fassungslos mit dem Kopf schütteln, ob dieser Lachnummer, wenn es nur nicht so traurig wäre.
Wolfgang


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