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-   -   Dummer aber ärgerlicher Fehler, Mahnung dennoch korrekt? (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=130856)

fornie 29.03.2013 20:26

Zitat:

Zitat von Tom D (Beitrag 1431656)
Na, das solltest du denen aber doch mal freundlich schreiben, damit die auch wissen, was sie falsch gemacht haben. Vielleicht sehen sie es ja ein und es gibt einen weiteren Gutschein als Wiedergutmachung.

Die wissen ganz genau, dass sie keinen Anspruch auf Gebühren bei der ersten Mahnung haben! Sie wissen aber auch, dass die Mehrheit der Kunden sie trotzdem bezahlt ;)

Sofian 29.03.2013 20:27

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1431660)
Ich bin kein Vertragsprofi, sehe das aber so. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der Rechnung zu stande, so steht es auch in den AGB. Die Rechnung wird fällig am 22.03, die Mahnung kam am 28.03.

Ein Kaufvertrag kommt immer durch Antrag und Annahme zu stande. Wenn in den AGB geregelt ist, dass dies der Ausdruck der Willenserklärung seitens Verkäufer (in diesem Fall dann die Annahme) durch Zugang der Rechnung zu stande kommt, ist das eine individuelle Regel.

6 Tage zwischen Rechnungsstellung und Mahnung ist auch schon arg eng. Spricht nicht für den Service des Unternehmens. Dann doch lieber mit Lastschrift oder Vorkasse anbieten, das spart auch die Verärgerung des Kunden (siehe jetzt bei dir)

jhagman 29.03.2013 21:30

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1431660)
Ich bin kein Vertragsprofi, sehe das aber so. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der Rechnung zu stande, so steht es auch in den AGB. Die Rechnung wird fällig am 22.03, die Mahnung kam am 28.03.
Der Fehler liegt klar bei mir, weil ich in Verzug bin. Doch wie schon gesagt, hätte eine Zahlungserinnerung seine Wirkung bei mir jedenfalls nicht verfehlt und ein Kunde weniger verprellt.

Und natürlich habe ich es ihnen auch so geschrieben. Auch mit dem Link zu Mahngebühren.net

Schade, mit der Qualität ihrer Leinwände war ich sehr zufrieden. :(

Gruß Wolfgang

Dann schreib sie doch einfach an. Und versuche das zu klären. Vielleicht lässt sich das ja auch ohne Mahngebühr regeln.
Die haben ihren Sitz in Luxenburg?? Vielleicht wird dort gleich ne Mahngebühr fällig? Oder es ist einfach denen ihre Art säumige Schuldner ans Schienbein zu treten. Wirklich begeistert wäre ich aber auch net von dem Laden.Denn die müßten ja auch sehen das du als Kunde seither keine schwierigkeiten gemacht hast.

steve.hatton 29.03.2013 21:37

Das läuft doch alles via Computer ohne, dass irgendjemand etwas eintippt oder gar eintütet und eine Briefmarke draufklebt.

Also entwerder zahlen und vergessen, oder ohne Mahngebühr zahlen und abwarten.

Ernst-Dieter aus Apelern 29.03.2013 21:48

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1431660)
Ich bin kein Vertragsprofi, sehe das aber so. Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der Rechnung zu stande, so steht es auch in den AGB. Die Rechnung wird fällig am 22.03, die Mahnung kam am 28.03.
Der Fehler liegt klar bei mir, weil ich in Verzug bin. Doch wie schon gesagt, hätte eine Zahlungserinnerung seine Wirkung bei mir jedenfalls nicht verfehlt und ein Kunde weniger verprellt.

Und natürlich habe ich es ihnen auch so geschrieben. Auch mit dem Link zu Mahngebühren.net

Schade, mit der Qualität ihrer Leinwände war ich sehr zufrieden. :(

Gruß Wolfgang

Versuche noch einmal die Wogen zu glätten, wenn nicht abhaken! Andere Mütter haben auch schöne Töchter.Mache Dir Luft, was Du ja nun schon gemacht hast und Frohe Ostern!Es lohnt sich nicht Kräfte zu vergeuden!Die Konsequenz Dich als Kunde zu verlieren ist genug!Sch.............laden!
Entspanne Dich bei guter Music!;)

fhaferkamp 29.03.2013 21:59

Ohne Mahngebühr den ausstehenden Betrag zahlen und gut ist. Nicht weiter drüber nachdenken.

chefboss 29.03.2013 22:10

Das ist aber eine moderate Mahngebühr.
Ich verlange 10 SFr pro Mahnstufe und erwähne dies in den AGB, welche der Kunde unterschreibt.

Was mich jedoch ärgert, sind Doppelzahlungen nach erster Mahnung mit dem Mehraufwand der Rückzahlung.
Zahl doch doppelt, Du hast ja zwei Rechnungen mit zwei verschiedenen Endbeträgen :cool:

Gruss, frank

About Schmidt 30.03.2013 06:57

Zitat:

Zitat von jhagman (Beitrag 1431695)
Die haben ihren Sitz in Luxemburg?? Vielleicht wird dort gleich ne Mahngebühr fällig?

Nein, das Unternehmen selbst nicht, aber BillSAFE, über die die Zahlung läuft, hat den Sitz in LX.

Zitat:

Zitat von chefboss (Beitrag 1431705)
Das ist aber eine moderate Mahngebühr.
Ich verlange 10 SFr pro Mahnstufe und erwähne dies in den AGB, welche der Kunde unterschreibt.

Was mich jedoch ärgert, sind Doppelzahlungen nach erster Mahnung mit dem Mehraufwand der Rückzahlung.
Zahl doch doppelt, Du hast ja zwei Rechnungen mit zwei verschiedenen Endbeträgen :cool:

Gruss, frank

:lol: mit den besten Ostergrüßen :lol:

Porty 30.03.2013 19:53

Zitat:

Zitat von frame (Beitrag 1431651)
Mahngebühren bei der ersten Mahnung? Unüblich.

Ich überweise in solchen Fällen einfach nur den ursprünglichen Betrag ohne Mahngebühren - und habe noch in keinem Fall davon wieder was gehört. NUR die Mahngebühren nochmal einzutreiben wäre ganz schön aufwendig ...

Mein unfreundlicher Gasversorger sah das anders- der hat die Mahngebühr dann bei der Jahresabrechnung draufgeschlagen- und hatte einen Kunden weniger......

Viele Grüße

Michael

Shooty 01.04.2013 22:42

Wad es alles gibt ... :flop:

Ich zahl immer gleich und hatte noch nie eine Mahngebühr. Einmal weil jemand nicht bemerkt hat das ich bezahlt hatte ^^ das war aber schnell durchs Telefon geklärt.

Aber interessant das Mahngebühren nicht "wirklich" bezahlt werden "brauchen" .... villeicht braucht man die Info mal *G*


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