![]() |
Zitat:
Allerdings erinnere ich mich an keinen Fall (als noch die 6 Monate gesetzliche Garantie galten), bei dem jemand mit einem Auto oder ähnlichem, das damals schon länger als die 6 Monate Garantie hatte, jemals irgend etwas beweisen mußte. Kann es sein, daß die EU-Neuregelung von 2002(?) die Sache für den Käufer verschlechtert hat? Tom |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:52 Uhr. |