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Protonos 01.11.2004 20:35

Zitat:

Zitat von Tom66
Absolutes Unverständnis!!!!! :flop:
Wie kann man 210 km/h fahren und dabei den Tacho fotografieren? Oder hast du die Aufgabe deligiert?

Halt ich nehme meinen Einwand zurück. Der Tacho ist defekt, du bist gestanden und die Nadel ist bei 210 km/h hängengeblieben ;) ;)

Ich hab das auch schon gemacht, aber nur mit meiner Handy-Cam, daher ziemlich unscharf. Allerdings etwas schneller...

Wenn ich Bild finde stell ich's rein :top:

Tom

Tom66 01.11.2004 20:43

Da kann ich nur eines dazu sagen: Wenn jemand ein Foto zeigt, bei dem die Vermutung naheliegt, dass es während der Fahrt gemacht wurde (also Tachonadel nicht am unteren Anschlag) und bei dem der Blickwinkel nahel den Schluss zulässt, dass es aus der Fahrerposition vom Fahrer oder nur unter Veränderung der Fahrerposition durch den Beifahrer gemacht wurde, sollte dies für einen Führerscheinentzug von mind. 4 Wochen als Beweismittel genügen.
Als wenn es nicht schon genug Unvernunft auf unseren Straßen gibt. :evil: :evil:

rolfgaby 01.11.2004 20:44

Geben und nehmen....
 
Hallo Tom,
ich hab Gaby deligiert mir die Cam zugeben und das Blitz hochzuklappen.
In der linken Hand hatte ich eine Bretzel. Du kennst ja mein Auto, das liegt auf der Straße wie ein Brett.
Gruß Rolf

Protonos 01.11.2004 20:45

Zitat:

Zitat von Tom66
Da kann ich nur eines dazu sagen: Wenn jemand ein Foto zeigt, bei dem die Vermutung naheliegt, dass es während der Fahrt gemacht wurde (also Tachonadel nicht am unteren Anschlag) und bei dem der Blickwinkel nahel den Schluss zulässt, dass es aus der Fahrerposition vom Fahrer oder nur unter Veränderung der Fahrerposition durch den Beifahrer gemacht wurde, sollte dies für einen Führerscheinentzug von mind. 4 Wochen als Beweismittel genügen.
Als wenn es nicht schon genug Unvernunft auf unseren Straßen gibt. :evil: :evil:

Ob ich während der Fahrt das Radio einstelle oder auf den Knopf der Handy-Cam drücke dürfte ziemlich egal sein. Zu dem damaligen Zeitpunkt gab es das Handyverbot im Auto noch nicht.

Edit: Tom66, bist Du immer vernünftig?

HeinS 01.11.2004 20:46

Zitat:

Zitat von Protonos
Ich hab das auch schon gemacht, aber nur mit meiner Handy-Cam, daher ziemlich unscharf. Allerdings etwas schneller...

Wenn ich Bild finde stell ich's rein :top:

Tom

Hallo
Handy am Steuer ist doch nicht erlaubt :roll: ;)

Beste Grüsse, Heinz

Protonos 01.11.2004 20:47

Zitat:

Zitat von HeinS
Zitat:

Zitat von Protonos
Ich hab das auch schon gemacht, aber nur mit meiner Handy-Cam, daher ziemlich unscharf. Allerdings etwas schneller...

Wenn ich Bild finde stell ich's rein :top:

Tom

Hallo
Handy am Steuer ist doch nicht erlaubt :roll: ;)

Beste Grüsse, Heinz

Hallo Heinz,

schau mal ein Posting nach oben ;)

hosand 01.11.2004 20:50

Zitat:

Zitat von Tom66
Da kann ich nur eines dazu sagen: Wenn jemand ein Foto zeigt, bei dem die Vermutung naheliegt, dass es während der Fahrt gemacht wurde (also Tachonadel nicht am unteren Anschlag) und bei dem der Blickwinkel nahel den Schluss zulässt, dass es aus der Fahrerposition vom Fahrer oder nur unter Veränderung der Fahrerposition durch den Beifahrer gemacht wurde, sollte dies für einen Führerscheinentzug von mind. 4 Wochen als Beweismittel genügen.
Als wenn es nicht schon genug Unvernunft auf unseren Straßen gibt. :evil: :evil:

:top: :!: :top:

Tom66 01.11.2004 20:50

Die Fahrerlaubnis sollte auf Lebenszeit entzogen werden.http://www.cheesebuerger.de/images/midi/frech/d020.gif

Tom66 01.11.2004 20:53

Es gibt Unvernunft und pure Dummheit.
Ich hab schon genügend tötliche Verkehrsunfälle gesehen, dass ich ohne Rücksicht sagen kann, dass es sich hierbei um pure Dummheit und maximale Selbstüberschätzung handelt.

Crimson 01.11.2004 21:00

Zitat:

Zitat von Tom66
Die Fahrerlaubnis sollte auf Lebenszeit entzogen werden.http://www.cheesebuerger.de/images/midi/frech/d020.gif

bei allem Respekt vor allem und jedem, aber - Dummheit muss zum Schutz anderer Unbeteiligter beschränkt werden - daher:

OBIGEM KANN ICH NUR UNEINGESCHRÄNKT ZUSTIMMEN :!: :!: :!:

Im übrigen sehe ich das als Mindestmaßnahme, ICH würde bei direkter Betroffenheit noch weiter gehen, da sich zumindestens Ansätze eines versuchten Offizialdelikts zeigen :flop:


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