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Schon in Ordnung.
Rainer |
Der Ausschluss eines regulären Rechts auf Löschung des Accounts ist mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen unvereinbar, vgl. §35 BDSG.
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Zitat:
Du hast schon gesehen, wann die Beiträge sind? |
Sicher, aber wo ist denn die Löschfunktion?
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Ich kann da kein Recht auf eine Löschfunktion auf Knopfdruck erkennen. Lediglich "das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass … personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden". Also E-Mail an die in der Datenschutzerklärung angegebene Adresse.
Personenbezogene Daten wären hier die benutzte Mailadresse, Passwort, Geburtsdatum und ggf. die Angaben im Benutzerprofil. Nach deren Löschung kann sich der Benutzer dann halt nicht mehr anmelden. Das ist hier auch vor der DSGVO schon mehrfach praktiziert worden. In Bezug auf die im Forum verfassten Beiträge sehe ich eher das UrHG anwendbar als das BDSG, aber ich bin natürlich kein Jurist. ;) |
Zitat:
Anders sieht es mit den Bildern in der Galerie aus, die eindeutig von §2 Absatz 1 Satz 5 abgedeckt sind. Diese werden wir selbstverständlich bei Verlangen löschen, genau wie die personenbezogenen Daten (siehe dazu auch die bereits angesprochene Datenschutzerklärung). Und ja, das haben wir sowohl vor als auch nach Inkrafttreten der DSGVO schon so gemacht. |
Zitat:
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Nur gut, dass es keine anderen Sorgen gibt
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Dynax79, Jungs (und Mädels) war das gemütlich
Da schien noch der Mond in der Nacht Die Musik haben wir noch mit der Hand gemacht Sowas gibt es heute nicht mehr Is verdammt lange her, is verdammt lange her .... ;) |
Zitat:
Ansonsten hier mal lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Werk_(Urheberrecht) |
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