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RainerV 19.11.2012 12:41

Schon in Ordnung.

Rainer

roseblood11 10.07.2018 01:24

Der Ausschluss eines regulären Rechts auf Löschung des Accounts ist mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen unvereinbar, vgl. §35 BDSG.

kayf 10.07.2018 01:26

Zitat:

Zitat von roseblood11 (Beitrag 2006700)
Der Ausschluss eines regulären Rechts auf Löschung des Accounts ist mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen unvereinbar, vgl. §35 BDSG.



Du hast schon gesehen, wann die Beiträge sind?

roseblood11 10.07.2018 01:30

Sicher, aber wo ist denn die Löschfunktion?

usch 10.07.2018 04:04

Ich kann da kein Recht auf eine Löschfunktion auf Knopfdruck erkennen. Lediglich "das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass … personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden". Also E-Mail an die in der Datenschutzerklärung angegebene Adresse.

Personenbezogene Daten wären hier die benutzte Mailadresse, Passwort, Geburtsdatum und ggf. die Angaben im Benutzerprofil. Nach deren Löschung kann sich der Benutzer dann halt nicht mehr anmelden. Das ist hier auch vor der DSGVO schon mehrfach praktiziert worden.

In Bezug auf die im Forum verfassten Beiträge sehe ich eher das UrHG anwendbar als das BDSG, aber ich bin natürlich kein Jurist. ;)

eac 10.07.2018 07:36

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2006704)
In Bezug auf die im Forum verfassten Beiträge sehe ich eher das UrHG anwendbar als das BDSG, aber ich bin natürlich kein Jurist. ;)

Sofern es sich um "Geschützte Werke" im Sinne des §2 UrhG handelt, kann natürlich das Nutzungsrecht widerrufen werden. Ohne jetzt die Qualität der Forenbeiträge im Allgemeinen verunglimpfen zu wollen, kann man aber trotzdem annehmen, dass das in der Regel nicht gegeben ist.

Anders sieht es mit den Bildern in der Galerie aus, die eindeutig von §2 Absatz 1 Satz 5 abgedeckt sind. Diese werden wir selbstverständlich bei Verlangen löschen, genau wie die personenbezogenen Daten (siehe dazu auch die bereits angesprochene Datenschutzerklärung).

Und ja, das haben wir sowohl vor als auch nach Inkrafttreten der DSGVO schon so gemacht.

guenter_w 10.07.2018 10:59

Zitat:

Zitat von eac (Beitrag 2006707)
Sofern es sich um "Geschützte Werke" im Sinne des §2 UrhG handelt, kann natürlich das Nutzungsrecht widerrufen werden. Ohne jetzt die Qualität der Forenbeiträge im Allgemeinen verunglimpfen zu wollen, kann man aber trotzdem annehmen, dass das in der Regel nicht gegeben ist.

Und genau das kann und darf man nicht! Auch der größte Verbalschrott steht unter dem Schutz des UrhG! Das gilt analog zu den Passbildern aus dem Fotoautomaten...

HikerandBiker 10.07.2018 11:06

Nur gut, dass es keine anderen Sorgen gibt

Conny1 10.07.2018 11:23

Dynax79, Jungs (und Mädels) war das gemütlich
Da schien noch der Mond in der Nacht
Die Musik haben wir noch mit der Hand gemacht
Sowas gibt es heute nicht mehr
Is verdammt lange her, is verdammt lange her .... ;)

fhaferkamp 10.07.2018 11:50

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2006747)
Auch der größte Verbalschrott steht unter dem Schutz des UrhG!

Eben nicht zwingend. Nur wenn eine eigene geistige Schöpfung mit einer gewissen "Schöpfungshöhe" nachzuweisen ist, gilt ein Text als Werk im Sinne des UrhG. Das wurde von Gerichten für Forenbeiträge auch schon verneint, weil der Urheber eben diese Schöpfungshöhe nicht genügend darlegen konnte. Das Amtsgericht Ratingen (Az. 8 C 4 86/10) hat z. B. entschieden, dass ein Nutzer nicht verlangen kann, dass alle seine Texte gelöscht werden.

Ansonsten hier mal lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Werk_(Urheberrecht)


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