Neonsquare |
30.10.2012 19:36 |
Zitat:
Zitat von usch
(Beitrag 1380069)
Das GEMA-Beispiel ist daneben, denn ich vervielfältige ja nicht die AVC-Software, sondern nutze sie nur, um ein Produkt herzustellen.
|
Wie bereits erwähnt - es geht nicht um "Software" die vervielfältigt wird. Jemand nutzt ein "Dateiformat" zu dem es Patente anderer gibt. Wer diese Ideen nutzen möchte muss dafür bezahlen. Damit das möglichst einfach geht wurden feste Lizenzbedingungen geschaffen, welche die MPEGLA verwaltet. Diese Lizenzbedingungen (also ein Vertragswerk) legen fest, dass die Abgabe eines "AVC-Endprodukts" an einen Endnutzer die Lizenzpflicht erzeugt. Sie hätten natürlich auch bestimmen können, das jegliche Nutzung Lizenzkosten verursacht - das wäre dann noch weniger nachverfolgbar.
Wie ebenfalls bereit erwähnt - Du kannst mit der Kamera völlig problemlos AVC aufzeichnen, am Rechner AVC verarbeiten und für Dich archivieren - alles keinerlei Problem. Sobald Du aber AVC-Medien kommerziell anbietest musst Du zahlen. Ebenso, wenn Du AVC-Hardware oder AVC-Software an Endkunden verkaufst. Vergleiche sind da immer Knifflig, insbesondere mit "Kaffee" ;) - Das ist vielleicht eher so, wie wenn Du Kaffee unter einem bestimmten "Franchise-Label" an Endkunden verkaufen möchtest - dann zahlst Du ja dafür, dass Du das Label nutzen darfst ebenfalls Geld. Wenn Du das nicht möchtest musst du halt Becher mit eigenem oder freiem Logo verwenden ;).
|