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usch 30.10.2012 18:33

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1380011)
Das trifft für materielle Güter zu und ist auch Allgemeinwissen. Du kämst ja auch nicht auf die Idee, eine Kaffeemaschine 1:1 nachzubauen, sie in Massen zu verkaufen um dann ungeschoren davonzukommen. Bei immateriellen Gütern ist es eben anders, seit Jahrzehnten schon (anschauliches Beispiel ist die GEMA).

Das GEMA-Beispiel ist daneben, denn ich vervielfältige ja nicht die AVC-Software, sondern nutze sie nur, um ein Produkt herzustellen. In diesem Sinne ist auch die Firmware in dem Kaffee-Vollautomaten ein immaterielles Gut. Und trotzdem darf ich die einmal erworbene Kaffeemaschine beliebig für private oder kommerzielle Zwecke einsetzen und muß für den Ausschank nicht von irgendeinem Verein eine Extra-Lizenz erwerben.

Nicht daß ich vor hätte, jemals ins professionelle Video-Geschäft einzusteigen, insofern betrifft mich das alles nicht. Aber dennoch finde ich das Lizenzkonstrukt reichlich bizarr.

Neonsquare 30.10.2012 19:36

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1380069)
Das GEMA-Beispiel ist daneben, denn ich vervielfältige ja nicht die AVC-Software, sondern nutze sie nur, um ein Produkt herzustellen.

Wie bereits erwähnt - es geht nicht um "Software" die vervielfältigt wird. Jemand nutzt ein "Dateiformat" zu dem es Patente anderer gibt. Wer diese Ideen nutzen möchte muss dafür bezahlen. Damit das möglichst einfach geht wurden feste Lizenzbedingungen geschaffen, welche die MPEGLA verwaltet. Diese Lizenzbedingungen (also ein Vertragswerk) legen fest, dass die Abgabe eines "AVC-Endprodukts" an einen Endnutzer die Lizenzpflicht erzeugt. Sie hätten natürlich auch bestimmen können, das jegliche Nutzung Lizenzkosten verursacht - das wäre dann noch weniger nachverfolgbar.

Wie ebenfalls bereit erwähnt - Du kannst mit der Kamera völlig problemlos AVC aufzeichnen, am Rechner AVC verarbeiten und für Dich archivieren - alles keinerlei Problem. Sobald Du aber AVC-Medien kommerziell anbietest musst Du zahlen. Ebenso, wenn Du AVC-Hardware oder AVC-Software an Endkunden verkaufst. Vergleiche sind da immer Knifflig, insbesondere mit "Kaffee" ;) - Das ist vielleicht eher so, wie wenn Du Kaffee unter einem bestimmten "Franchise-Label" an Endkunden verkaufen möchtest - dann zahlst Du ja dafür, dass Du das Label nutzen darfst ebenfalls Geld. Wenn Du das nicht möchtest musst du halt Becher mit eigenem oder freiem Logo verwenden ;).

usch 30.10.2012 21:22

Zitat:

Zitat von Neonsquare (Beitrag 1380110)
Diese Lizenzbedingungen (also ein Vertragswerk) legen fest, dass die Abgabe eines "AVC-Endprodukts" an einen Endnutzer die Lizenzpflicht erzeugt.

Dann müßte also gar nicht Sony als Kamerahersteller Lizenzgebühren bezahlen, sondern der Fotohändler, der die Kameras an Endkunden verkauft. In dem Fall wäre ...

Zitat:

Zitat von Neonsquare (Beitrag 1379882)
Offenbar hat Canon das AVC-Patentportfolio für seine Kameras bislang nicht lizenziert.

... das ja juristisch völlig korrekt.

doedoed 05.11.2012 12:53

Vielen Dank für die Infos.:top:
Sollte man irgendwann mal Videos in Umlauf bringen, dann wohl am besten mit einem freien Videoformat.
Theora Open Source Videocodec, Weiterentwicklung von VP3.2, Alternative zu MPEG-4 Part 2 basierten Codecs. Besonders unter Linux verbreitet.

Neonsquare 05.11.2012 14:44

Zitat:

Zitat von doedoed (Beitrag 1381931)
Vielen Dank für die Infos.:top:
Sollte man irgendwann mal Videos in Umlauf bringen, dann wohl am besten mit einem freien Videoformat.
Theora Open Source Videocodec, Weiterentwicklung von VP3.2, Alternative zu MPEG-4 Part 2 basierten Codecs. Besonders unter Linux verbreitet.

Wie gesagt - wenn es kommerziell ist. Wenn Du einfach bloß ein Video kostenlos verfügbar ins Web stellen willst, dann ist das kein Problem.


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