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mrieglhofer 13.09.2012 19:45

Der Verkäufer ist dir bekannt ? Mit allen Daten?
Und im Text, den du natürlich ausgedruckt hast, ist Garantie bzw. Restgarantie und Rechnung drinnen?

Wenn er dann die Rechnung nicht liefert, ist das ein grober Mangel, die dich berechtigt, das Geschäft rückabzuwickeln. Im schlimmsten Fall übers Gericht, dass dann eh er zahlt. Solltest daher mal alle Daten auf alle Fälle sichern.

Ich nehme an, du hast nicht mit Paypal bezahlt. Da gehts ganz einfach.

smaragdwolf 13.09.2012 22:11

Zitat:

Zitat von ericflash (Beitrag 1361351)
Hallo,
ich wende mich mal vertrauensvoll an euch. Habt Ihr eventuell eine Idee wie ich herausfinden kann an wen Sony eine Alpha 77 verkauft hat? Habe mir vorige Woche eine lt. Beschreibung 2 Monate alte Alpha 77 gekauft und jetzt kommt schön langsam der Verdacht auf das da was faul ist. Lt. Verkäufer hat er sie von Neckermann gekauft (der verkauft aber keine Alphas). Gibt es irgendeine Möglichkeit den Endverkäufer zu ermitteln.
Danke für eure Hilfe.

Vielleicht hat er die Kamera bei Neckermann auf Raten gekauft, dann darf er sie nicht verkaufen, bis er die Raten abbezahlt hat.

ericflash 14.09.2012 00:09

Auweh das sieht schwer danach aus, dass die Kamera auf Raten gekauft wurde. Das ist ja mal ein dickes Ei.

Verlauffilter 14.09.2012 00:51

Alpha 77V SLT: Alpha 77 Seriennummer nachverfolgen
 
Ich hatte auch fast den gleichen Fall vor ein paar Jahren gehabt.
Schnäppchen aus der Bucht gekauft Sony DSC..., Käufer hat von Garantie und Belegen gesprochen, geliefert wurde jedoch ohne Kaufbelege.

X-Fach den Käufer aufgefordert die Originalrechnung nachzureichen, keine Reaktion oder nur leere Versprechungen, dann habe ich Druck gemacht über die Bucht und über das Bewertungsportal. Tatsächlich und Gott sei Dank habe ich dann tatsächlich nach längererer Nerverei ein Originalrechnung bekommen, übrigens auch von Neckermann oder war es Quelle, aber das Kaufdatum war nicht eindeutig zu erkennen auf dem "Lappen" so dass ich beim Versender anrief. Ich wollte mir bestätigen lassen, dass ich im Garantiefall, Garantieleistungen erwarten könne.
Alle übrigen Käuferangabedaten waren zum Glück hinterlegt und wurden damit mit ja beantwortet, denn mir kam das alles etwas dubios vor und meine Vorahnung sollte bestätigt werden, denn viele Monate später erhielt ich ein Schreiben der Polizei, die mich damit konfrontierte, dass ich bei Verkäufer XY wie viele andere etwas erworben habe und der Verdacht bestände, dass es sich um Betrugsfälle von XY handele.

So sollte ich Angaben machen und hatte zum Glück und durch meine Hartnäckigkeit gegenüber des Verkäufers meine Belege erhalten mit denen ich gegenüber der Polizei nachweisen konnte, dass dieser Kaufvorgang korrekt war. Andere hatten da wohl das Nachsehen, da es um Raten- Betrüge ging!!

Ein Garantiefall ist zum Glück auch nie eingetreten und die Kamera dient heute noch einwandfrei ihrem Zweck.

Wie schon Vorredner sagten, beharre auf Kaufbelege, zumal dann, wenn sie dir zugesagt wurden und Bestandteil des Geschäftes waren, sonst läufst du nicht nur Gefahr im Garantiefall keine Leistung zu bekommen und was noch schlimmer wäre, die Ware an die Polizei überreichen darfst, wenn Betrug nachgewiesen wurde.

ericflash 14.09.2012 07:54

Hört sich ziemlich ähnlich bei mir an. Habe jetzt gestern die Rechnung per Email als Foto bekommen. Das ist ja schon mal was wert. Werde Ihn heute nochmal anschreiben, dass er auch eine Kopie aus Papier schickt, dass ich auf der sicheren Seite bin.
Ich habe mich gestern noch ein bisschen informiert. Und leider schützt Unwissenheit bei Ratenkaufbetrug nicht vor Strafe. :(

mrieglhofer 14.09.2012 08:50

Zitat:

dass er auch eine Kopie aus Papier schickt
´
Das kannst dir schon sparen, kannst ja das Foto ausdrucken, ev. nachbearbeiten. Mehr Beweiswert hats auch nicht, wenn der Absender das macht.
Für die Garantie sollte das in jedem Fall reichen, besser wäre nur die Originalrechnung.

Zitat:

Und leider schützt Unwissenheit bei Ratenkaufbetrug nicht vor Strafe
Kannst du uns da aufklären. Nach welchem Untat sollst du da bestraft werden können? Wie sollst du schuldhaft handeln? Wie willst du feststellen, dass der Verkäufer seine Raten nicht zahlt.
Klar, das Gerät kann weg sein, weil der Verkäufer nie Eigentümer war und du kannst bei ihm regressieren. Das kann m.E. passieren. Aber strafrechtlich fällt mir nichts ein.

ericflash 14.09.2012 08:54

Hast schon recht. Wird hoffentlich alles passen. Was schade ist dass ich das Teil nicht bei Sony für die 2 Jahre Garantie registrieren kann. Danke auf alle Fälle für eure Hilfe. Und jetzt kann ich mich wieder dem wichtigeren Teil widmen ---> FOTOGRAFIEREN :)
Und über unser vermasseltes AT-DE Fussballspiel heulen.

mrieglhofer 14.09.2012 09:14

Na, war doch eh schon ganz gut. Da fallen mir spontan deutlich peinlicherer Begenungen ein ;-)

MichaelN 14.09.2012 09:16

dieser Artikel beleuchtet ein paar der aufgeworfenen Fragen:
http://www.123recht.net/Weiterverkau...__f122794.html

ericflash 14.09.2012 09:27

Danke ! Das bestätigt nochmal, dass ich im Recht bin wenn es hart auf hart kommt. Wäre ja schade wenn ich meinen neuen oder fast neuen Liebling wieder abgeben müsste.

Über Österreich: Wenn der Arnautovic des Fussal ein bisschen gehoben hätte :D


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