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GerdS 10.05.2012 23:14

---------- Post added 10.05.2012 at 23:14 ----------

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1316217)
Offen ist auch, ob es überhaupt in einem Zusammenhang mit meiner letzten Reise steht. Die Buchungsdaten führen zu keiner Firma, die mir bekannt ist.

Das muss nichts bedeuten, mir ist mal Geld abgebucht worden, worauf ich die Karte sperren ließ.
Wochen später kam ein schreiben, mit dem doppelt so hohen Betrag. Es war ein Strafzettel in den USA, den die Autovermietung kassiert hatte. Dadurch dass ich den Wagen in Deutschland bezahlt hatte, ist mir das nicht auf/eingefallen.

Viele Grüße und alles Gute
Gerd
P.S. Falsch parken in Hollywood kostet dann übrigens 330€:evil:

whz 10.05.2012 23:44

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1316136)
Vielleicht in Österreich. In Deutschland nicht. Der Anspruch meines Vertragspartners verjährt nach drei Jahren. Geldtasche und Geschenk sind eine andere Baustelle ;).

Junge, das ist eine Frage des Strafrechts, nicht des Zivilrechts. Und da wird sich die deutsche Rechtslage nicht wirklich von der österreichischen unterscheiden. Stichwort: Beihilfe zum Betrug durch Unterlassung ( §§12, 146 StGB)...

Nur mal so aus dem (öst.) Nähkästchen geplaudert.

Gute Nacht Maxl :cool:

Sofian 11.05.2012 00:21

Zivilrechtlich könnte eine Kondiktion drohen, also schnell verprassen, das entreichert! :lol:

Dimagier_Horst 11.05.2012 08:00

Zitat:

Zitat von whz (Beitrag 1316296)
Junge, das ist eine Frage des Strafrechts, nicht des Zivilrechts.

Bubi, das ist hier in D ausschließlich eine Frage des Zivilrechts. "So ähnlich" ist hier seit dem 6. August 1806 auch offiziell nicht mehr "das gleiche" ;) .

whz 11.05.2012 08:41

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1316359)
Bubi, das ist hier in D ausschließlich eine Frage des Zivilrechts. "So ähnlich" ist hier seit dem 6. August 1806 auch offiziell nicht mehr "das gleiche" ;) .

Lieber Freund und Kollege,
Du sdürfest da nur oberflächlich gegoogelt haben, die Niederlegung einer (ohnehin inhaltsleeren) Kaiserkrone mit grundsätzlichen gewachsenen rechtswissenschaftlichen Strukturen zu vermengen, zeigt nicht gerade von fundiertem (akademischen) Wissen...;)

In der gebotenen Kürze: am 3.7.1866 erreichte die Frage des deutsche Dualismus seinen letzten entscheidenden Höhepunkt bzw. Abschluss, als die österreichisch-bayrische Allianz gegen Preussen untergegangen ist - Stichwort Königgrätz.

Und es ist in D wie in Ö (und ich behaupte mal in anderen EU Staaten ebenso), dass die Nichtrückgabe einer offensichtlich nicht gehörigen Sache (wozu selbstredend auch ein Geldbetrag gehört) neben zivilrechtlichen Überlegungen (Stichwort: Bereicherung - Kondiktion; hier schon genannt) auch strafrechtliche relevant sein kann.

Näheres frag mal Deinen Anwalt oder schau ins Gesetz (wenn Du sowas zu Hause hast).

Es grüßt Dich herzlichst
Dein Bubi :cool:

Itscha 11.05.2012 09:25

Was ihr jungen Leute alles wisst! ;)
Tief beeindruckt zieh ich meinen Hut... :mrgreen:

whz 11.05.2012 09:39

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 1316385)
Was ihr jungen Leute alles wisst! ;)
Tief beeindruckt zieh ich meinen Hut... :mrgreen:

Danke für das Kompliment "jung" - meine Söhne sehen das anders :D :D

Zitat Loriot: "Eltern sind nicht von Natur aus alt...."

Dimagier_Horst 11.05.2012 09:46

Zitat:

Zitat von whz (Beitrag 1316371)
Lieber Freund und Kollege,

Wir sind keine Freunde. Diesen Sachverhalt hast Du übersehen. Wir sind auch keine Kollegen. Also schon in der Anrede zweimal daneben gegriffen :lol:

Zitat:

Zitat von whz (Beitrag 1316371)
...dass die Nichtrückgabe einer offensichtlich nicht gehörigen Sache (wozu selbstredend auch ein Geldbetrag gehört) neben zivilrechtlichen Überlegungen (Stichwort: Bereicherung - Kondiktion; hier schon genannt) auch strafrechtliche relevant sein kann...

Du schreibst von einem möglichen, erdachten Sachverhalt. Dass es in einem Sachverhalt relevant sein "kann" bestreite ich nicht. Ich beziehe mich auf einen geschilderten Sachverhalt. In dem ist es HIER strafrechtlich irrelevant.

Zitat:

Zitat von whz (Beitrag 1316371)
Näheres frag mal Deinen Anwalt oder schau ins Gesetz (wenn Du sowas zu Hause hast).

Wozu? Ich habe keine Eitelkeiten, ein fundiertes (akademisches) Wissen mit aller Gewalt ausbreiten zu müssen :P ;) . Hier geht es um einen einfachen, durch Kommentare und Urteile leicht einzuschätzenden Sachverhalt. Nicht um einen akademischen Erguss, mit dem man vielleicht Erstsemester beeindrucken kann.

Zitat:

Zitat von whz (Beitrag 1316371)
Es grüßt Dich herzlichst

DAS tut mir jetzt wirklich leid, soweit wollte ich es nicht kommen lassen. Du kannst den Gruß innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab jetzt abholen, ich gebe ihn selbstverständlich innerhalb dieser Frist heraus :top: . Danach werde ich ihn entsorgen.

Kerstin 11.05.2012 12:01

Lieber Horst (und ich darf das so sagen):
Könnten wir uns vielleicht darauf einigen, dass wir diese kleine, unerhebliche Gutschrift in einen nicht ganz so kleinen Vorrat an gutem spanischen San Miguel anlegen und diesen dann gemeinsam vernichten - und zwar möglichst jenseits der 3-Meilen-Zone auf einem kleinen Boot, was wir zu diesem Zweck von dem Geld angeschafft haben?
Du kannst mir innerhalb von 4 Wochen Bescheid sagen (ich geh erst aufs Meer, wenn es endlich wärmer wird) - ansonsten verlängert sich dieses Angebot automatisch um weitere 3 Jahre :)

Dimagier_Horst 11.05.2012 12:13

Das wäre denkbar, nein, angesichts der Aussicht auf eine charmante, attraktive Begegnung mit Dir äußerst begehrenswert. Über Fristen werden wir uns einigen können. Dann ziehe ich jetzt nicht los, um eine dicke 4 zu ergattern, sondern schaue mal unverbindlich bei diesem kleinen, schnuckeligen Yachtbauer am Ballindamm vorbei...:D


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