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steve.hatton 19.04.2012 22:05

Unrechtsbewusstsein scheint wohl auch zu den Dingen gehören, die der Gesellschaft abhanden kommen...

Hin zum Händler oder an`s Telefon, Falschlieferung erklären und Autausch veranlassen - fertig!

Tom 19.04.2012 23:58

Da wird sich jetzt sicher jemand "freuen", der das E-Mount Objektiv bestellt hat, und stattdessen ein A-Mount auspackt.:shock:
Wenn er dann keinen glaubhaften Zeugen beibringen kann, der das bestätigt, wird die Kulanz des Händlers ganz schön beansprucht werden...

usch 20.04.2012 20:18

Zitat:

Zitat von Tom (Beitrag 1307819)
Da wird sich jetzt sicher jemand "freuen", der das E-Mount Objektiv bestellt hat, und stattdessen ein A-Mount auspackt.:shock:

Ich glaube kaum, daß ein SAL-1855 in einen NEX-Karton passen wird, also das würde auch dem dümmsten Verpacker auffallen müssen. ;)

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1307783)
Unrechtsbewusstsein scheint wohl auch zu den Dingen gehören, die der Gesellschaft abhanden kommen...

Was soll das denn wieder heißen? Für den Käufer ist ein Kit mit einem falschen Objektiv in erster Linie ein ärgerlicher Produktmangel, weil er es so nicht benutzen kann. Es ist ja nicht so, daß er versehentlich ein insgesamt höherwertiges Produkt erhalten hätte. Und da liegt es meiner Meinung nach völlig in seinem Ermessen, ob er vom Verkäufer Nachbesserung fordert (komplettes Kit zurückschicken, wieder ohne Kamera da sitzen, auf Neulieferung warten, warten, warten ...) oder den Mangel einfach selbst behebt.

Wir reden vom Doppel-Kit (SLT-65VY), ja? Also entweder hat der Händler es von Sony so geliefert bekommen, dann ist ihm bis jetzt kein Schaden entstanden und er würde im Gegenteil bei einer Reklamation draufzahlen (Arbeitsaufwand, zusätzliche Versandkosten). Oder er hat ein Ausstellungsstück oder einen Versandrückläufer undeklariert (wie war das mit dem Unrechtsbewußtsein?) als Neuware verkauft und den Inhalt des Kartons nicht überprüft, in dem Fall hält sich mein Mitleid mit dem Händler in Grenzen. Da würde ich eher versuchen, die arme Sau ausfindig zu machen, die sich die A65 nur mal ansehen wollte und dann versehentlich ihr eigenes SEL-1855 zurückgeschickt hat statt des anderen Objektivs.

steve.hatton 20.04.2012 22:32

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1308097)
I...
Was soll das denn wieder heißen? Für den Käufer ist ein Kit mit einem falschen Objektiv in erster Linie ein ärgerlicher Produktmangel, weil er es so nicht benutzen kann. Es ist ja nicht so, daß er versehentlich ein insgesamt höherwertiges Produkt erhalten hätte. Und da liegt es meiner Meinung nach völlig in seinem Ermessen, ob er vom Verkäufer Nachbesserung fordert (komplettes Kit zurückschicken, wieder ohne Kamera da sitzen, auf Neulieferung warten, warten, warten ...) oder den Mangel einfach selbst behebt.

.

Nein - denn der Kaufvertrag bezieht sich auf eine andere Ware - also anrufen und gemeinsam entscheiden ob alles zurück mus oder nur das flasche Objektiv, Punkt.

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1308097)
...
Wir reden vom Doppel-Kit (SLT-65VY), ja? Also entweder hat der Händler es von Sony so geliefert bekommen, dann ist ihm bis jetzt kein Schaden entstanden und er würde im Gegenteil bei einer Reklamation draufzahlen (Arbeitsaufwand, zusätzliche Versandkosten). Oder er hat ein Ausstellungsstück oder einen Versandrückläufer undeklariert (wie war das mit dem Unrechtsbewußtsein?) als Neuware verkauft und den Inhalt des Kartons nicht überprüft, in dem Fall hält sich mein Mitleid mit dem Händler in Grenzen. Da würde ich eher versuchen, die arme Sau ausfindig zu machen, die sich die A65 nur mal ansehen wollte und dann versehentlich ihr eigenes SEL-1855 zurückgeschickt hat statt des anderen Objektivs.

Möglicherweise hat man auch nur beim Vorbereiten einiger (mehrerer) Bestellung den Inhalt überprüft und dabei etwas wieder falsch eingepackt - zumindest nicht auszuschließen.

Mein Hinweis auf das Unrechtsbewusstein bezog sich darauf, dass man eine "höherwertige" Fehlliefrung einfach einsacken solle und ein Kit-Objektiv anders besorgen könne - das ist so einfach nicht in Ordnung.

In wie weit der Händler ein Ausstellungsstück als Neuware verkauft hat oder nicht kann ich nicht beurteilen, sehe ich persönlich aber auch nicht dramatisch, denn dadurch dass 1-2 Leute mal durch das Objektiv gekuckt haben wird`s ja nicht "alt".

Ich selbst habe kürzlich bei einem Fotohändler 2 Objektive ausgepackt un verglichen und das 2. gekauft - ist damit das erstbefingerte Altglas ?

usch 20.04.2012 23:31

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1308146)
Möglicherweise hat man auch nur beim Vorbereiten einiger (mehrerer) Bestellung den Inhalt überprüft und dabei etwas wieder falsch eingepackt - zumindest nicht auszuschließen.

Man kann den Inhalt eines Kits nicht überprüfen, ohne das Herstellersiegel an der OVP aufzubrechen. Genau das wird ein Händler tunlichst nicht machen, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, gebrauchte Ware als neu zu verkaufen.

Das wäre eine Frage an den OP: War das Kit original versiegelt?

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1308146)
In wie weit der Händler ein Ausstellungsstück als Neuware verkauft hat oder nicht kann ich nicht beurteilen, sehe ich persönlich aber auch nicht dramatisch, denn dadurch dass 1-2 Leute mal durch das Objektiv gekuckt haben wird`s ja nicht "alt".

Das Problem ist, daß bei einem Rückläufer niemand weiß, was mit dem Artikel in der Zwischenzeit passiert ist. Als ich mein "neues" Netbook ausgepackt und das erste Mal eingeschaltet habe, meldete es sich mit "Windows wurde nicht ordnungsgemäß heruntergefahren" und hat erst mal einen CHKDSK-Lauf gestartet. Außerdem war eine Schraube an der Unterseite rundgedreht. :shock:

Ich hab bei meinem Händler zu Protokoll gegeben, daß ich bei einem Garantie- oder Gewährleistungsfall nicht hören will, ich hätte es selber kaputtgemacht, die Schraube gegen eine aus der Bastelkiste ausgetauscht, Windows neu installiert und das Ding behalten.

Es hätte aber natürlich auch irgendein versteckter Schaden dran sein können (z.B. runtergefallen und im Inneren irgendwas gelockert oder angebrochen, was dann nach einem halben Jahr ganz abfällt). Insofern kann ich Leute schon verstehen, die darauf bestehen, ein Gerät ab Werk in ungeöffneter OVP zu bekommen.

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1308146)
Ich selbst habe kürzlich bei einem Fotohändler 2 Objektive ausgepackt un verglichen und das 2. gekauft - ist damit das erstbefingerte Altglas ?

Da der Fotohändler wahrscheinlich dabei war und aufgepaßt hat, daß du es nicht auf den Boden schmeißt, den Fokusring mit Gewalt gegen den eingerasteten AF-Antrieb drehst o.ä., dürfte es noch als Neuware durchgehen ;). Genau das ist aber im Versand leider nicht sichergestellt.

steve.hatton 20.04.2012 23:52

Das ist das Problem, es gibt immer einen "Graubreich", einerseits wollen wir "Neuware", andererseits wollen wir ein Objektiv auch mal anfassen und so weit möglich im Laden kurz testen.

Was nun ?

usch 21.04.2012 05:31

Tja ... :zuck:

Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber mit dem bedingungslosen Rückgaberecht allen Beteiligten einen Bärendienst erwiesen:
  • Der Fachhandel hat früher über den "Beratungsdiebstahl" (beim Fachhändler vorführen lassen, woanders kaufen) geklagt. Heute kommen die Leute überhaupt nicht mehr in den Laden, sondern bestellen lieber direkt im Internet, denn da können sie die Sachen volle zwei Wochen ausprobieren und nicht nur mal eben für zehn Minuten anfassen.
  • Der Online-Händler hat ein kaum abzuschätzendes Risiko, daß seine Ware als Rückläufer enden könnte. Natürlich ist ihm nicht zuzumuten, daß er darauf sitzen bleibt, aber eigentlich dürfte er sie dann nicht mehr als Neuware zum vollen Preis verkaufen. Wenn er das aber in seine Preisgestaltung einkalkuliert, müßte er eventuell sogar teurer verkaufen als ein Ladengeschäft, das nur genau ein Vorführgerät braucht und den Rest versiegelt im Lager lassen kann.
  • Der Kunde wiederum weiß nie, was für eine Vorgeschichte das im Versand gekaufte Produkt hat. Ich kann mir vorstellen, daß manche Leute das Rückgaberecht als kostenlosen Leihservice ansehen und z.B. mal eben mehrere zehntausend Bilder schießen, bevor sie die Kamera zurückgeben. Für den Verkäufer ist das ja nicht nachzuvollziehen, solange man die Zahl der Auslösungen nicht einfach auslesen kann.

Mein Vorschlag wäre, § 312e BGB dahingehend zu erweitern, daß auch das Aufbrechen einer vom Hersteller versiegelten Originalverpackung zum Wertersatz verpflichtet. Selbst wenn es nur 10% vom Kaufpreis wären, würde das zumindest die Herrschaften bremsen, die "Kaufen und Zurücksenden" quasi als Freizeitbeschäftigung betreiben, ebenso wie die Helden, die ein tatsächlich defekt geliefertes Gerät lieber kommentarlos zurückschicken, als sich mit dem Verkäufer über seine Gewährleistungspflicht auseinanderzusetzen, so daß eben der nächste Kunde das kaputte Ding bekommt.

Alternativ könnten Käufer einfach darauf bestehen, original versiegelte Ware zu erhalten, dann läge der schwarze Peter halt wieder beim Online-Händler und seiner Preisgestaltung. Und wenn der Preis dann hoch genug ist, kaufen die Leute vielleicht auch wieder beim Fachhändler. ;)

Löwe 21.04.2012 13:33

Zitat:

müßte er eventuell sogar teurer verkaufen als ein Ladengeschäft, das nur genau ein Vorführgerät braucht und den Rest versiegelt im Lager lassen kann.
Laut Aussage meines Foto-Händlers, ( off.Sony-Händler) bekommen diese keine Kameras mehr als Vorführgeräte. Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber wer weiß:?:

usch 21.04.2012 17:26

Zitat:

Zitat von Löwe (Beitrag 1308304)
Laut Aussage meines Foto-Händlers, ( off.Sony-Händler) bekommen diese keine Kameras mehr als Vorführgeräte.

Das ist schon seit Jahren so. Keine Vorführgeräte und keine Kommissionsware, d.h. der Händler trägt alleine das volle Risiko.

Zusammen mit den hastigen Modellwechseln und der undurchsichtigen Produktstrategie ist das sicher auch eine Erklärung dafür, warum Läden sich ungern die komplette Sony-Palette ins Regal legen – wenn der Bestand nicht innerhalb von 6 Monaten abverkauft ist, mutiert er möglicherweise zum Auslaufmodell und Ladenhüter. Mein Händler hat schon Mitte 2010 (!) keine A900/A850 mehr bestellt außer auf ausdrücklichen Kundenwunsch und gegen Anzahlung, weil er damit gerechnet hat, daß Sony jeden Augenblick ein Nachfolgemodell vorstellen würde.

Trotzdem ist das Risiko in Bezug auf unberührte Neuware für ein Ladengeschäft überschaubarer, wenn sie eine Kamera vorne zum Ausprobieren hinstellen und vier original versiegelt ins Lager legen, als für einen Online-Händler, der damit rechnen muß, plötzlich fünf aufgerissene Kartons zurückgeschickt zu bekommen.

Tom 21.04.2012 21:13

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1308097)
Ich glaube kaum, daß ein SAL-1855 in einen NEX-Karton passen wird, also das würde auch dem dümmsten Verpacker auffallen müssen. ;)

Bei 7,5 mm mehr Durchmesser und 9 mm mehr Länge wäre ich mir da nicht so sicher.
Im Karton meines alten Kitobjektivs ist jedenfalls in allen Richtungen fast 1cm Luft.


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