About Schmidt |
14.10.2011 20:09 |
Zitat:
Zitat von BadMan
(Beitrag 1235952)
Das mag richtig sein.
Aber dass ein Händler den Vorschlag, ein Geschäft mit ihm abzuschließen, indem man im Internet auf den Bestellbutton klickt, ablehnt, ist ja nun mal nicht die Regel.
Daher kann man als Kunde natürlich erstaunt und auch verärgert sein und dann sollte es doch auch legitim sein, dies zu äußern.
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Natürlich darf er sich darüber ärgern und die Reaktion der Firma ist für mich auch seltsam, da braucht man sich nicht wundern. Ich möchte nicht wissen, das die Damen und Herren bei Amazon sich jeden Tag anhören müssen. Nur zeigen die, wie es geht!
Dennoch bleibt, ein Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer kommt erst mit der Einverständniserklärung beider zu stande. Wenn der Verkäufer diese nicht abgibt ist das für den Kunden ärgerlich und der Verkäufer in meinen Augen nicht an Umsatz interessiert. Für mich bedeutet so was, Strich drunter und wo anders kaufen.
Gruß Wolfgang
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