Zitat:
Zitat von zoowilli
(Beitrag 1179840)
Der BGH hat in einem Urteil festgelegt, dass Lebenslang in Verbindung mit Garantie immer 35 Jahre dauern muss, um auszuschließen, dass bei einem innerhalb der gesetzlichen Garantie und Gewährleistungszeitraum Verstorbenen der Erbe keine Rechte mehr hat.
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Also ich habe Lifetime Warranty immer auf die Lebensdauer des Produkts bezogen, nicht auf die des Besitzers – d.h. die Garantie endet, sobald es kaputt ist. :zuck:
Eine "gesetzliche Garantie" gibt es jedenfalls nicht, und IMHO kann der Hersteller selbstverständlich in seine Garantiebestimmungen reinschreiben, daß nur der ursprüngliche Käufer einen Garantieanspruch hat. Also nix Erben.
Zitat:
Zitat von Erster
(Beitrag 1180256)
Nimmt man solch eine Garantie nach mehreren Jahren denn wirklich noch in Anspruch? Ich hätte hier noch eine Sandisk-4MB-CF-Karte rumliegen. Die spielt noch tadellos. Was soll ich mit ihr tun, wenn sie doch die Tage mal defekt geht? Allen Ernstes reklamieren?
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Die ersten Pentium-Prozessoren Anfang der 90er Jahre hatten einen Serienfehler, der unter seltenen Umständen falsche Rechenergebnisse verursachen konnte. Da gibt es von Intel eine unbefristete Umtausch-Zusage. Leider hab ich meinen damaligen Rechner inzwischen verschenkt. ;)
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