turboengine |
11.08.2020 23:41 |
Zitat:
Zitat von Itscha
(Beitrag 2154109)
Dein Querverweis auf die Hüpfkinder ist unangebracht.
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Finde ich nicht.
https://taz.de/Schuelerdemos-fuer-das-Klima/!5570360/
Schreibt sogar die TAZ. „Wer nicht hüpft ist für die Kohle.“
Der flächendeckenden Einführung der Elektromobilität steht vor allem der Paragraphendschungel im Weg.
In Deutschland ist das Problem vor allem § 9 BauGB und die Definition eines Energieversorgers nach § 3 Nr. 18 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Echte Schmankerl der Gesetzgebungskunst.
Eine juristische Person, die Energie an andere liefert, ist ein Energieversorgungsunternehmen und unterliegt umfangreichen rechtlichen Pflichten. Die weite Definition kann so interpretiert werden, dass der Betreiber eines Ladepunktes zum Energieversorger wird und dann so vielen Pflichten unterliegt, dass kein gewerblicher Vermieter das wirtschaftlich darstellen kann.
Da kann der Staat noch so viele Subventionen raushauen... Solange sich hier nichts ändert ist Elektromobilität was für Einfamilienhausbesitzer mit Firmenparkplatzanspruch.
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