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Die Stellungnahme ist völlig OK.
Zwischen den Zeilem lese ich, wie schwer sie der Vorfall getroffen und wie tief ihre Enttäuschung/Verletzung ist. Dass der Urheberrechtsverletzter "nur" ein Jahr gesperrt ist, finde ich gerecht. Jeder, der fehltritt, muss Gelegenheit erhalten, seine Fehler einzusehen und einzugestehen und sollte darüber hinaus nicht für Jahre stigmatisiert werden. |
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Gruß Wolfgang |
Bitte beim Thema bleiben !
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Ich finde die Stellungnahme dieses Vereins äußerst lappig und nicht dem Recht nach hinreichend. Ein Aspekt des Urheberrechtsgesetz wurde hier und wird auch hier in der Diskussion außer Acht gelassen: Rechtsverletzung beinhaltet sowohl den zivilrechtlichen Aspekt als auch den strafrechtlichen Bereich:
„UhRG - Unterabschnitt 2 Straf- und Bußgeldvorschriften § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.“ Nach der StPO ist der strafrechtliche Aspekt allerdings ein Antragsdelikt und nur mit einer Privatklage verfolgbar, es sei denn, die Staatsanwaltschaft sieht ein öffentliches Interesse für die Strafverfolgung (unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich). Eventuelle Rechtsverletzer sollten also nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern im Extremfall auch einen möglichen Eintrag im Strafregister im Auge haben. Es geht nicht nur um mehr oder weniger Geldansprüche oder die Ehre! |
Ich finde, man sollte nicht alles auf die Spitze treiben. Er hat sehr viel Lehrgeld gezahlt, ist mehr oder weniger öffentlich an den Pranger gestellt worden und das langt dann auch.
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Du sagst es Holger :top:
Leider hat der Rapper daraus nicht gelernt und hat immer noch das Bild von mir in Verwendung. |
Zitat:
Es ist kein Kavaliersdelikt! |
Im Falle des Rappers wurde ich Klage gegen die Plattenfirma einreichen, da hier dein Bild genutzt wurde, um es gewerblich zu nutzen und Gewinn zu erzielen. Hast Du mit dem Kollegen / der Plattenfirma schon Kontakt gehabt ?
Im Falle von D.S. von atelier70 denke ich, dass erstmal Strafe genug besteht. Da der werte Kollege auch seine eigenen Bilder zurückgezogen hat, gehe ich davon aus, dass er wohl nicht mehr selbst in dem Klub aktiv sein möchte. VG |
Bei Atelier70 sind nun keine Fotos des Herren mehr vorhanden.
Was ist mit anderen Plattformen / Wettbewerben? Mit so einem ausgeprägten Geltungsbewusstsein tanzt man gewöhnlich auf mehreren Hochzeiten! Hier sollten die Betroffenen mal gezielt suchen. |
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