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Kurt Weinmeister 06.06.2015 23:43

Die Stellungnahme ist völlig OK.
Zwischen den Zeilem lese ich, wie schwer sie der Vorfall getroffen und wie tief ihre Enttäuschung/Verletzung ist.
Dass der Urheberrechtsverletzter "nur" ein Jahr gesperrt ist, finde ich gerecht.
Jeder, der fehltritt, muss Gelegenheit erhalten, seine Fehler einzusehen und einzugestehen und sollte darüber hinaus nicht für Jahre stigmatisiert werden.

Dana 06.06.2015 23:50

Zitat:

Zitat von Kurt Weinmeister (Beitrag 1711001)
Jeder, der fehltritt, muss Gelegenheit erhalten, seine Fehler einzusehen und einzugestehen und sollte darüber hinaus nicht für Jahre stigmatisiert werden.

Genau so sehe ich das auch. Manchmal kann Vergebung üben ziemlich gut tun.

About Schmidt 07.06.2015 08:07

Zitat:

Zitat von peter67 (Beitrag 1710962)
Wie die Fifa mit ihren "gefallenen" Mitgliedern verfährt ist auch deren Sache.....

Die Fifa geht mit ihren Mitgliedern so um, wie die Politik, große Konzerne, Versicherungen und Banken es auch tun. Möglichst das Deckmäntelchen des Schweigens darüber hüllen und wenn das nicht geht, wird gedroht, so dass man ums Leben fürchten muss. Mafiamethoden halt.

Gruß Wolfgang

DonFredo 07.06.2015 09:40

Bitte beim Thema bleiben !

guenter_w 07.06.2015 10:28

Ich finde die Stellungnahme dieses Vereins äußerst lappig und nicht dem Recht nach hinreichend. Ein Aspekt des Urheberrechtsgesetz wurde hier und wird auch hier in der Diskussion außer Acht gelassen: Rechtsverletzung beinhaltet sowohl den zivilrechtlichen Aspekt als auch den strafrechtlichen Bereich:
„UhRG - Unterabschnitt 2
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 106
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.“

Nach der StPO ist der strafrechtliche Aspekt allerdings ein Antragsdelikt und nur mit einer Privatklage verfolgbar, es sei denn, die Staatsanwaltschaft sieht ein öffentliches Interesse für die Strafverfolgung (unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich).

Eventuelle Rechtsverletzer sollten also nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern im Extremfall auch einen möglichen Eintrag im Strafregister im Auge haben. Es geht nicht nur um mehr oder weniger Geldansprüche oder die Ehre!

HoSt 07.06.2015 10:34

Ich finde, man sollte nicht alles auf die Spitze treiben. Er hat sehr viel Lehrgeld gezahlt, ist mehr oder weniger öffentlich an den Pranger gestellt worden und das langt dann auch.

Redeyeyimages 07.06.2015 10:41

Du sagst es Holger :top:

Leider hat der Rapper daraus nicht gelernt und hat immer noch das Bild von mir in Verwendung.

guenter_w 07.06.2015 11:06

Zitat:

Zitat von HoSt (Beitrag 1711029)
Ich finde, man sollte nicht alles auf die Spitze treiben. Er hat sehr viel Lehrgeld gezahlt, ist mehr oder weniger offen öffentlich an den Pranger gestellt worden und das langt dann auch.

Auf jeden Topf gehört der passende Deckel! Selbstverständlich muss man im Einzelfall schon beachten, wie wesentlich der Tatbestand und auch wie das sich hoffentlich zeigende Unrechtsbewusstsein zeigt. Aber die Vielzahl der Urheberrechtsverletzungen (auch die in diesem Thread genannten) macht deutlich, dass es am Unrechtsbewusstsein ganz erheblich mangelt. Manche leben mit einem angekratzten Ruf und einem etwas schmaleren Geldbeutel ganz gut, ob sie das mit einer Vorstrafe auch nocht täten, wage ich zu bezweifeln...

Es ist kein Kavaliersdelikt!

jqsch 07.06.2015 11:11

Im Falle des Rappers wurde ich Klage gegen die Plattenfirma einreichen, da hier dein Bild genutzt wurde, um es gewerblich zu nutzen und Gewinn zu erzielen. Hast Du mit dem Kollegen / der Plattenfirma schon Kontakt gehabt ?

Im Falle von D.S. von atelier70 denke ich, dass erstmal Strafe genug besteht. Da der werte Kollege auch seine eigenen Bilder zurückgezogen hat, gehe ich davon aus, dass er wohl nicht mehr selbst in dem Klub aktiv sein möchte.

VG

Oldy 07.06.2015 11:26

Bei Atelier70 sind nun keine Fotos des Herren mehr vorhanden.
Was ist mit anderen Plattformen / Wettbewerben? Mit so einem ausgeprägten Geltungsbewusstsein tanzt man gewöhnlich auf mehreren Hochzeiten!
Hier sollten die Betroffenen mal gezielt suchen.


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