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Wenn man einigermaßen bei Verstand ist, kann man sowas auch nicht verstehen. Das ist der pure Mammon der da Regie führt. Mich wundert, das sowas überhaupt erlaubt wird.
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Als ehemaliger Marathonläufer ( PB 2h 39min München 1989) muss ich anerkennen, daß sich in 30 Jahren die körperlichen Möglichkeiten doch zurückentwickeln:oops:
Als wir heute im Gebiet des Col de la Madeleine (F), den ich aus besseren Tagen auch aus der Rennradperspektive kenne, bei einer wirklich fordernden Wanderung locker von einem E-MTB überholt wurde, stellte sich mir die Frage des Tages: FdT: Wann wird eigentlich das E-wandern erfunden? Hoffentlich noch rechtzeitig für mich :crazy: |
Exo-Skelette gibt es schon.
Noch zu teuer für die Masse. |
Die kommen mittlerweile schon in fürchterlich, albernen Tatorten vor, siehe letztes Wochenende. Selten so einen Quatsch als Tatort gesehen. Die verkommen mittlerweile zur Klamaukshow. Leider.
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EdT: Es gibt viel zu viele Mitbürger, die eine Erlaubnis zum Führen eines Kfz besitzen, aber die Bedeutung von Zeichen 239 nicht kennen.:roll:
2. EdT: Und dazu gibt leider auch noch einige aus der o.g. Gruppe, die meinen durch Hupen, wüste Beschimpfungen und gefährlich nahes Überholen auf ihr Unwissen aufmerksam machen zu müssen.:flop: |
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Wer kennt denn die Verkehrszeichen anhand der Numerierung?
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Das sind diejenigen Autofahrer, die meinen ein straßenbegleitender GEHWEG (Zeichen 239:D), der auch für Radfahrer freigegeben ist, bedeute, dass alle Radfahrer sich gefälligst von IHRER Straße fernzuhalten hätten.
Zum Glück ist es jetzt schon zwei Jahre her, dass mich zuletzt ein PKW mit etwa 15 cm Abstand zu meinem Lenkerende überholt hat (mehr Platz war an der Stelle auch nicht), von mir diesbezüglich zur Rede gestellt, meinte die Fahrerin, da sei ja ein 'Veloweg' - und ich hätte ja wohl auf der Straße nichts verloren. Sehr bedenklich, wie ich finde. Solche Menschen kennen zwar die Regeln selbst nicht, meinen aber sie dürften jemanden wegen eines Verstosses gegen ihre gefühlte Verkehrsordnung durch massive Gefährdung 'strafen'. Ob sie sich klar war, damit zumindest billigend schwersten Schaden für Leib und Leben meinerseits in Kauf zu nehmen? |
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