Zitat:
Zitat von felix181
(Beitrag 2137832)
Wenn Du aber so gerne Beweise hast: ich selbst habe z.B.: schon 2 Boote in einem anderen EU-Land gekauft und dabei die Umsatzsteuer dieses anderen EU-Landes bezahlt - jedes der Boote hatte für sich schon einen Kaufpreis, welches diese Grenzbeträge bei weitem übersteigt...
Noch Fragen die Dir meine Aussage plausibel machen könnten?
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Ja, wo war der Lieferort der Boote, wurden die Boote versendet? Die Lieferschwellengrenzen gilt nämlich nur für den Versandhandel. Ich bin Steuerberater und kann Dir versichern, dass zur korrekten Beurteilung deine Angaben bei weitem nicht ausreichen, dass sogar in manchen Fällen der Empfänger gar nicht alle zur Beurteilung notwendigen Fakten kennt.
So zählen die Umsätze die Schuhmann mit deutschen Kunden in seinem Laden macht nicht zur Berechnung der Lieferschwelle, sondern nur der Umsatz mit Waren, die er an seine Kunden in D versendet. Also Vorsicht bei vorschnellen Schlussfolgerungen.
Was nichts daran ändert, dass derzeit sehr viel Umsatz im "falschen" EU-Land versteuert wird. Sowohl teils unabsichtlich als auch Teils absichtlich. Der Käufer muss sich das dann vorhalten lassen und kann auch mit einem Bußgeld etc., belegt werden, wenn er aufgrund der Umstände hätte stutzig werden müssen oder es gar wusste.
Hans
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