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Gerhard55 11.05.2020 22:48

Zitat:

Zitat von Friesenbiker (Beitrag 2137752)
Schhhhhhhh ......ße, noch mehr zum grübeln :oops:

Wieso grübeln? Machen!

BTW: die Mehrwertsteuer ist in Österreich 20/10% anstelle von 19/7% wie bei uns. Aber das eine Prozent reißt's nicht raus, wenn man dafür so gut beraten und betreut wird wie bei Schumann.

Friesenbiker 12.05.2020 06:28

Grübeln welches Glas ich nun will... Da tu ich mich nicht so leicht mit.

In Dänemark haben die 25% Märchensteuer, und trotzdem ist der Diesel dort im fast immer deutlich günstiger, bis 10 Cent...

guenter_w 12.05.2020 09:30

In einem anderen EU-Land online einkaufen

Wenn Sie in einem anderen EU-Land Waren kaufen, die in Ihr Wohnsitzland geliefert werden sollen, können Sonderregeln gelten. Wenn das Unternehmen, von dem Sie kaufen, Waren über einem bestimmten Wert in Ihr Land, in das die Waren geliefert werden, verkauft, kann es die Mehrwertsteuer nicht in dem Land berechnen, in dem Sie den Kauf tätigen.

Stattdessen muss es die Mehrwertsteuer des Landes anwenden, in das die Waren geliefert werden – MwSt. des Bestimmungslandes. Als Schwelle für länderübergreifende Verkäufe haben die einzelnen EU-Länderpdf 35 000 Euro oder 100 000 Euro festgelegt. Dies bedeutet, dass die meisten größeren Online-Händler, die innerhalb der EU liefern, die Mehrwertsteuer des Bestimmungslandes anwenden müssen.

https://europa.eu/youreurope/citizen...t/index_de.htm

felix181 12.05.2020 09:44

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2137801)

Stattdessen muss es die Mehrwertsteuer des Landes anwenden, in das die Waren geliefert werden – MwSt. des Bestimmungslandes.

Da klafft, wie immer bei der EU, Theorie und Praxis schwer auseinander :lol:

usch 12.05.2020 11:30

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2137801)
Stattdessen muss es die Mehrwertsteuer des Landes anwenden, in das die Waren geliefert werden – MwSt. des Bestimmungslandes. Als Schwelle für länderübergreifende Verkäufe haben die einzelnen EU-Länderpdf 35 000 Euro oder 100 000 Euro festgelegt.

Ich bezweifle, daß Schuhmann Waren für mehr als 100000 €/Jahr nach Deutschland verkauft, wenn sie nicht mal einen Webshop haben. Das wären ja z.B. rund 40 GM-Objektive zum UVP.

Zitat:

Zitat von felix181 (Beitrag 2137808)
Da klafft, wie immer bei der EU, Theorie und Praxis schwer auseinander :lol:

Du kennst also die Umsätze aller ausländischen Unternehmen, bei denen du einkaufst, oder worauf stützt du diese Aussage?

felix181 12.05.2020 11:44

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2137830)

Du kennst also die Umsätze aller ausländischen Unternehmen, bei denen du einkaufst, oder worauf stützt du diese Aussage?

Nein, kenne ich nicht, aber ich bin kein Theoretiker, sondern Praktiker! Das hilft oft sehr...
Wenn Du aber so gerne Beweise hast: ich selbst habe z.B.: schon 2 Boote in einem anderen EU-Land gekauft und dabei die Umsatzsteuer dieses anderen EU-Landes bezahlt - jedes der Boote hatte für sich schon einen Kaufpreis, welches diese Grenzbeträge bei weitem übersteigt...
Noch Fragen die Dir meine Aussage plausibel machen könnten?

felix181 12.05.2020 11:47

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2137830)
Ich bezweifle, daß Schuhmann Waren für mehr als 100000 €/Jahr nach Deutschland verkauft, wenn sie nicht mal einen Webshop haben.

Aus meiner Beobachtung hat Schuhmann deutlich mehr Kunden aus Deutschland als aus Österreich - insoferne könnte ich mir schon vorstellen, dass sich das locker ausgeht.
Aber Beweise habe ich dazu keine :lol:

usch 12.05.2020 12:47

Zitat:

Zitat von felix181 (Beitrag 2137832)
ich selbst habe z.B.: schon 2 Boote in einem anderen EU-Land gekauft und dabei die Umsatzsteuer dieses anderen EU-Landes bezahlt - jedes der Boote hatte für sich schon einen Kaufpreis, welches diese Grenzbeträge bei weitem übersteigt...
Noch Fragen die Dir meine Aussage plausibel machen könnten?

Ja. Waren das Online-Käufe? Nur darauf bezieht sich die Regel.

Davon abgesehen gibt es für Autos, Immobilien usw. wieder eigene Vorschriften. Für Boote also möglichwerweise auch. Ist ja nicht so, daß die Gesetze möglichst einfach gehalten wären. ;)

guenter_w 12.05.2020 13:05

Ich wollte eigentlich keine Diskussion vom Zaune brechen, sondern nur darauf hinweisen, dass es auch im EU-Warenverkehr mit unterschiedlichen Steuersätzen Regelungen gibt, die man durchaus beachten sollte. Denn Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe!

usch 12.05.2020 13:14

Sicher, aber die Einhaltung der Vorschriften obliegt ja in diesem Fall dem Händler. Als Kunde kann ich schließlich nicht wissen, wieviel grenzüberschreitenden Umsatz er letztes Jahr gemacht hat.


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