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tino79 04.09.2011 21:40

Ohne jetzt alles gelesen zu haben, da ich eh nichts mehr beitragen kann: Wollte nachträglich nochmal richtig stellen dass ich mich auf die deutsche Rechtslage bezogen habe, da ich nicht daran gedacht habe dass wir hier ja auch noch ein paar andere Nationen haben und die Frage von einem Schweizer gestellt wurde. Also, alles Käse was ich erzählt habe :D

Tim Kimm 04.09.2011 23:38

Grundsätzlich ist es ja gut, wenn eine Frage aus unterschiedlichen Perspektiven (Ländern) diskutiert wird. Wir müssen uns halt nur bewusst sein, dass wir alle nun mal keine Rechtsberatung geben, sondern nur unser erworbenes Wissen beisteuern können.

Wenn man sich dann bemüht auf die anderen einzugehen, kommt unterm Strich in der Regel auch etwas heraus, dass der Fragestellung nahe kommt.

Für Deutschland kann ich sagen, er darf Fotos machen - ohne, dass das jetzt ein Freibrief wäre -, solange er sich nicht selbst strafbar machte. Die Verwertung der Bilder kann im Rahmen einer Berichterstattung problemlos erfolgen, andere Verwertungen sind presserechtlich nicht gedeckt. Hier wäre dann noch zu klären, ob überhaupt Urheberschaft vom Künstler erlangt werden kann und in wie weit der Dritten (dem Fotografen) Rechte einräumen kann.

Zur Urheberschaft gelten Kunstwerke in Deutschland in der Regel in der Schöpfungshöhe als ausreichend, der Künstler ist damit Urheber seines Werkes (was er eben erst bei auschreichender Schöpfungshöhe ist).

1. Welche Rechte hat der Eigentümer der Mauer?

2. Spielt es eine Rolle, ob es sich um Privateigentum, Firmeneigentum oder öffentliches Eigentum hadelt?
2.1 Wenn ja, wo gibt es Unterscheidungen?

3. Darf der Fotograf die Bilder auch außerhalb redaktioneller Berichterstattung nutzen, beispielsweise in einem Buch?
3.1 Wenn ja, darf er alle Bilder nutzen oder müssen die Bilder unter bestimmten Voraussetzungen entstanden sein?
3.2 Wenn nein, warum nicht?

4. Darf der Eigentümer der Mauer das Kunstwerk (Werk bedeutet Schöpfungshöhe ist erreicht) entfernen, er ist ja nicht Urheber und braucht doch dessen Einverständnis?
4.1 Falls es geht, worauf könnte der Eigentümer sich ggf. berufen, wenn er das Werk entfernen möchte?

Das wären nur mal ein paar Fragen auf die Schnelle.

hameln 04.09.2011 23:39

Zitat:

Zitat von corenight (Beitrag 1219316)
Mann könnte echt meinen hier im Forum sind alle 70 Jahre+ alt....

Hallo Junger Mann, will ich mal so sagen. Nein, nicht 70+, sondern 70-, aber nur kanpp.: oops::oops::D:D

mrieglhofer 05.09.2011 13:13

Zitat:

1. Welche Rechte hat der Eigentümer der Mauer?

2. Spielt es eine Rolle, ob es sich um Privateigentum, Firmeneigentum oder öffentliches Eigentum hadelt?
2.1 Wenn ja, wo gibt es Unterscheidungen?

3. Darf der Fotograf die Bilder auch außerhalb redaktioneller Berichterstattung nutzen, beispielsweise in einem Buch?
3.1 Wenn ja, darf er alle Bilder nutzen oder müssen die Bilder unter bestimmten Voraussetzungen entstanden sein?
3.2 Wenn nein, warum nicht?

4. Darf der Eigentümer der Mauer das Kunstwerk (Werk bedeutet Schöpfungshöhe ist erreicht) entfernen, er ist ja nicht Urheber und braucht doch dessen Einverständnis?
4.1 Falls es geht, worauf könnte der Eigentümer sich ggf. berufen, wenn er das Werk entfernen möchte?

Das wären nur mal ein paar Fragen auf die Schnelle.
Jetzt wirds interessant;-)

1. Der Eigentümer wird das wohl sicher vernichten können, aber er wirds ohne Zustimmung nicht verändern oder verwerten können z.B. Poster drucken und verkaufen. Eigentlich skurril, dass der Eigentümer daran keine Rechte hat ;-)
2. Eigentum ist Eigentum. Ob der Besitzer eine physikalische oder juristische Person ist, sollte egal sein.
3. Nutzung zu Pressezwecken ist eh klar. Außerhalb müsste er m.E. die Zustimmung des Rechteeigentümers haben. Andererseits, wenn ich als Fotograf so etwas veröffentliche ist es eher unwahrscheinlich, dass der Urheber mich verklagt und dann Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Schadensersatz ausfassen will ;-)

Also rechtlich sauber ist ein Buch darüber schwer hinzukriegen. Entweder der Täter authorisiert mich, dann hat er das Risiko, dass die Polizei versucht, an das Beweismittel zu kommen. Oder er authorisiert mich nicht, dann kanns sein, dass er mich irgendwann verklagt, wenn es ein Erfolg werden sollten. Bleibt wohl nur der Handschlag vor Zeugen als klassische Methode in diesen Fällen ;-)

Tom 06.09.2011 09:50

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1219557)
Jetzt wirds interessant;-)

1. Der Eigentümer wird das wohl sicher vernichten können, aber er wirds ohne Zustimmung nicht verändern oder verwerten können z.B. Poster drucken und verkaufen. Eigentlich skurril, dass der Eigentümer daran keine Rechte hat ;-)

Falls meine Hütte von so einem Schmierfinken ungefragt "verschönert" wurde, fotografiere, veröffentliche und verändere ich das wie es mir paßt!
Soll doch diese Dumpfbacke seine vermeintliche "Urheberschaft" einklagen!

Tim Kimm 06.09.2011 15:32

Zitat:

Zitat von Tim Kimm (Beitrag 1219411)
4. Darf der Eigentümer der Mauer das Kunstwerk (Werk bedeutet Schöpfungshöhe ist erreicht) entfernen, er ist ja nicht Urheber und braucht doch dessen Einverständnis?
4.1 Falls es geht, worauf könnte der Eigentümer sich ggf. berufen, wenn er das Werk entfernen möchte?

Zitat:

Zitat von Tom (Beitrag 1220017)
Falls meine Hütte von so einem Schmierfinken ungefragt "verschönert" wurde, fotografiere, veröffentliche und verändere ich das wie es mir paßt!
Soll doch diese Dumpfbacke seine vermeintlichen "Urheberschaft" einklagen!

Ob der Künstler ein "Schmierfink" oder ein "Dumpfbacke" ist, spielt für die rechtliche Bewertung keine Rolle. Wenn es beispielsweise so wäre, dass der Künstler Urheberschaft erlangt, dann könnte seine Klage für den Eigentümer eine kostspielige Angelegenheit werden.

Es geht ja genau darum, ob man das Kunstwerk (wir gehen also davon aus, dass es ein Werk ist) so einfach entfernen darf oder ob es nach der Rechtslage gar nicht so eindeutig ist. Es könnte natürlich auch noch einen Passus geben, der dem Eigentümer die Entfernung gestattet, aber genau darauf zielt die Frage ja ab, die ich oben noch mal extra zitiert habe.

dey 06.09.2011 16:06

Zitat:

Zitat von Tim Kimm (Beitrag 1220166)
Ob der Künstler ein "Schmierfink" oder ein "Dumpfbacke" ist, spielt für die rechtliche Bewertung keine Rolle. Wenn es beispielsweise so wäre, dass der Künstler Urheberschaft erlangt, dann könnte seine Klage für den Eigentümer eine kostspielige Angelegenheit werden.

Es geht ja genau darum, ob man das Kunstwerk (wir gehen also davon aus, dass es ein Werk ist) so einfach entfernen darf oder ob es nach der Rechtslage gar nicht so eindeutig ist. Es könnte natürlich auch noch einen Passus geben, der dem Eigentümer die Entfernung gestattet, aber genau darauf zielt die Frage ja ab, die ich oben noch mal extra zitiert habe.

Hi Tim,

mir wäre es schlicht egal. Ich würde es entfernen (lassen).
Illegal erworbenen Wert (Geld) kann man auch nicht einklagen.

bydey

Itscha 06.09.2011 16:39

Ich bin es gewohnt, juristische Sachverhalte vorsichtig zu beurteilen, weil ich um die Komplexität mancher Dinge und die Tücken des Gerichtsbetriebs weiß.
Neben gewissen Erfahrungen bilde ich mir ein, auch ein gewisses Maß an Gespür für eine Rechtslage zu haben.

Und wenn hier jemand andeutet, dass man als Eigentümer ein ohne Zustimmung auf die eigene Hauswand aufgebrachtes Grafiti nicht ohne weiteres Entfernen (lassen) darf, weil man sonst Gefahr läuft, von dem "Künstler" deshalb auch noch in Regress genommen zu werden, da stellen sich mir alle Nackenhaare auf. Bakschisch hin Baksy her.

Ich betone ausdrücklich, dass ich das nicht weiter geprüft habe, weil ich die Debatte in diesem Thread für sehr skuril erachte, aber ich wage mal ganz vorbehaltlos zu sagen:

Das kannst Du einem erzählen, der sich den Hut mit dem Hammer aufsetzt.
So ein Schwachs... äh ... von diversen Schwächen getragenes juristisches Urteil.


Edit: Entschuldige meine deftige und eindeutige Ausdrucksweise: Ich hatte ja ganz übersehen, dass Du nur gefragt hattest.
Zitat:

Zitat von Tim Kimm
4. Darf der Eigentümer der Mauer das Kunstwerk (Werk bedeutet Schöpfungshöhe ist erreicht) entfernen, er ist ja nicht Urheber und braucht doch dessen Einverständnis?
4.1 Falls es geht, worauf könnte der Eigentümer sich ggf. berufen, wenn er das Werk entfernen möchte?
Ich möchte die Fragen so beantworten:
4.1 Natürlich.
4.2 Auf den Eigentumsschutz des Grundgesetzes und die ausgestaltenden Rechtsnormen?

HeinS 06.09.2011 16:57

Moin, ich finde es auch befremdlich, was einige für eine Rechtsauffassung haben, bzw. über ungelegte Eier diskutieren.
Vielleicht auch etwas weit hergeholt, aber doch zu vergleichen:
Jemand bemächtigt sich ungebeten/unerlaubt meiner Speicherkarte, fotografiert damit und ich bekomme sie mit den Fotos zurück. Nun darf ich die nicht mehr nutzen, weil ja fremde Fotos drauf sind. :shock:

hpike 06.09.2011 17:19

Ich kann mir nicht vorstellen, das wir in einem Rechtsstaat leben in dem mir verboten wird, bzw. ich dafür verklagt werden kann, Verschmutzungen, die jemand meinem Haus zugefügt hat, zu entfernen. Ich kanns mir einfach nicht vorstellen, das unser Rechtsstaat so urteilen würde. Wenn aber doch, dann stinkt hier etwas ganz heftig im Staate. Dann hätten wir einen Rechtsstaat der wirklich zum Himmel stinken würde.

Muffeln tut er ja schon häufig genug.


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