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Shooty 01.08.2011 15:24

Ohne diese 11 Seiten gelesen zu haben (und beim überfliegen sind mir viele "interessante" "meinungen?" aufgefallen)

hier das was ich als Grundlage nutze:

Klick

Das dort verlinkte PDF habe ich immer in meinem Rucksack in einer Tasche stecken.
DIESE A4 Seite sollte man sich aufjedenfall durchlesen und eventuell sogar einfach immer dabei haben.

Einfach alles durchlesen, ich poste hier aber dennoch zwei Ausschnitte weil die hier meiner Meinung nach im Beitrag falsch erklärt wurden:

Zitat:

Das „Recht am eigenen Bild“ ist lediglich eine Einschränkung der Veröffentlichung von Aufnahmen. Das
Photographieren und Filmen als solches ist dadurch nicht eingeschränkt. Es ist frei zulässig, Photo- und
Filmaufnahmen einzelner Personen auch ohne deren Einwilligung zu erstellen und zu besitzen, lediglich zur
Veröffentlichung braucht man die Genehmigung der Betroffenen.

Verboten ist das Photographieren oder Filmen von Personen gegen ihren Willen, wenn diese sich in einem gegen
Einblick besonders geschützten Raum befinden und durch die Aufnahmen der höchstpersönliche Lebensbereich
verletzt wird. Dies ist bei heimlichen Aufnahmen in Toiletten- oder Umkleidekabinen der Fall. Der
entsprechende Straftatbestand (§201a StGB) ist die Reaktion des Gesetzgebers auf einen Medienhype aus dem
Sommerloch des Jahres 2003 um sogenannte „Handy-Spanner“.
Zitat:

Aufforderung zum Löschen von Photos oder Filmen?
Egal, auf welchem Weg Photo- oder Filmaufnahmen zustanden gekommen sind: Grundsätzlich gibt es keine
Rechtsgrundlage, nach der bereits gemachte Photo- und Filmaufnahmen wieder gelöscht werden müssten. .....

Werden existierende Aufnahmen gegen den Willen des Photographen
gelöscht, so liegt bei herkömmlichen Filmen eine Sachbeschädigung gemäß §303 StGB vor, bei digitalen
Speichermedien eine rechtswidrige Datenveränderung gemäß §303a StGB. Bereits der Versuch ist strafbar.
Das sollte sich der ein oder andere auch nochmal unbedingt durchlesen :) :top:

Itscha 01.08.2011 15:54

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 1204568)
Das sollte sich der ein oder andere auch nochmal unbedingt durchlesen :) :top:

Sehr interessant. Danke.
Bevor ich allerdings den rechtlichen Zusammenhang mit den oben geschilderten radikalen Müttern durchdiskutieren würde, würde ich eher mein Hobby nur noch im Keller ausüben - oder im Wald. Obwohl ... wenn man dabei beobachtet wird, wie man Stinkmorscheln fotografiert, ist man sicherlich auch direkt wieder pervers. :oops: :lol:

TONI_B 01.08.2011 16:12

Wenn ich mir das Zitat von Shooty durchlese, habe ich das Gefühl, dass speziell in D dieses "Recht am eigenen Bild" sehr oft falsch als:"Ich darf nicht fotografiert werden" interpretiert wird!

Itscha 01.08.2011 16:21

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1204594)
Wenn ich mir das Zitat von Shooty durchlese, habe ich das Gefühl, dass speziell in D dieses "Recht am eigenen Bild" sehr oft falsch als:"Ich darf nicht fotografiert werden" interpretiert wird!

Offensichtlich.

RREbi 01.08.2011 16:29

Zitat:

Zitat von darude (Beitrag 1204448)
...Mutterinstinkt...

Irrationale Paranoia.

RREbi

Tom 01.08.2011 18:05

Zitat:

Es ist frei zulässig, Photo- und Filmaufnahmen einzelner Personen auch ohne deren Einwilligung zu erstellen und zu besitzen, lediglich zur Veröffentlichung braucht man die Genehmigung der Betroffenen.
Ist das denn tatsächlich so?

Wenn ich das hier lese, ist das durchaus unterschiedlich interpretierbar:

Zitat:

1.3.1 Das Recht am eigenen Bild

Die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Personenfotos richtet sich nach dem Recht am eigenen Bild. Das Recht am eigenen Bild schützt die Selbstbestimmung des Menschen über den Umgang mit seiner äußeren Erscheinung. Nur dem Abgebildeten selbst soll das Verfügungsrecht über sein eigenes Bild zustehen, die Entscheidung soll ihm obliegen, ob, wann und wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit im Bild darstellen will.
Quelle (S.45, unten)

"Darstellung ggü. Dritten" heißt doch bereits, der Fotograf zeigt das Bild irgend jemandem (möglicherweise ist das schon der Mitarbeiter im Fotoladen, wo er die Bilder ausbelichten läßt).

Shooty 01.08.2011 18:16

Zitat:

Zitat von Tom (Beitrag 1204663)
Ist das denn tatsächlich so?

Da die Rechtssituation in der Bundesrepublik Deutschland zugrunde gelegt wird nehme ich stark an ja.

Wie das natürlich mit Kinderpornographie und ähnlichem ist vermag ich nun wirklich nicht zu sagen, das ist dann aber auch wieder was ganz anderes.

Generell darf hier im Lande aber so ziemlich viel fotografiert werden.
Wenn man das Papier ließt wird aber auch deutlich klar das es unterschiede zwischen Fotografieren und veröffendlichen gibt und da ist eben der Knackpunkt den die meisten nicht unterscheiden.

---------- Post added 01.08.2011 at 18:17 ----------

Zitat:

Die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Personenfotos richtet sich nach dem Recht am eigenen Bild.
Ja Tom ließ den Text mal genau.
Hier geht es wieder um das Veröffendlichen und nicht um das Abgebildet werden auf irgendeinem Filmmaterial oder auf digitalem Wege! :top:

Tom 01.08.2011 18:21

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 1204673)
Ja Tom ließ den Text mal genau.
Hier geht es wieder um das Veröffendlichen und nicht um das Abgebildet werden auf irgendeinem Filmmaterial oder auf digitalem Wege! :top:

Genau das ist ja der Grund, warum mir jetzt Zweifel kommen...

Daß zum Veröffentlichen eine Genehmigung vorliegen muß, steht außer Zweifel.

Ob ich aber zwangsläufig daraus schließen kann, daß die bloße Anfertigung eines Fotos deswegen ohne Genehmigung erfolgen darf, halte ich für zumindest fragwürdig (ethisch/moralisch sowieso).

Hansevogel 01.08.2011 20:06

Aus dem Satz

Zitat:
... die Entscheidung soll ihm obliegen, ob, wann und wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit im Bild darstellen will.
/Zitat

schließe ich für mich, daß ich bestimmen kann, ob ich fotografiert werden darf.

Gruß: Joachim

Shooty 01.08.2011 20:42

Zitat:

Zitat von Hansevogel (Beitrag 1204725)
Zitat:
... die Entscheidung soll ihm obliegen, ob, wann und wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit im Bild darstellen will.
/Zitat

gegenüber Dritten

Fotograf NR.1
Model/Abgebildete Person NR. 2

Betrachter/Öffendlichkeit NR.3

Demnach für mich eindeutig Veröffendlichung und nicht Bild erstellung ;) :top:


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