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Ohne diese 11 Seiten gelesen zu haben (und beim überfliegen sind mir viele "interessante" "meinungen?" aufgefallen)
hier das was ich als Grundlage nutze: Klick Das dort verlinkte PDF habe ich immer in meinem Rucksack in einer Tasche stecken. DIESE A4 Seite sollte man sich aufjedenfall durchlesen und eventuell sogar einfach immer dabei haben. Einfach alles durchlesen, ich poste hier aber dennoch zwei Ausschnitte weil die hier meiner Meinung nach im Beitrag falsch erklärt wurden: Zitat:
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Bevor ich allerdings den rechtlichen Zusammenhang mit den oben geschilderten radikalen Müttern durchdiskutieren würde, würde ich eher mein Hobby nur noch im Keller ausüben - oder im Wald. Obwohl ... wenn man dabei beobachtet wird, wie man Stinkmorscheln fotografiert, ist man sicherlich auch direkt wieder pervers. :oops: :lol: |
Wenn ich mir das Zitat von Shooty durchlese, habe ich das Gefühl, dass speziell in D dieses "Recht am eigenen Bild" sehr oft falsch als:"Ich darf nicht fotografiert werden" interpretiert wird!
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RREbi |
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Wenn ich das hier lese, ist das durchaus unterschiedlich interpretierbar: Zitat:
"Darstellung ggü. Dritten" heißt doch bereits, der Fotograf zeigt das Bild irgend jemandem (möglicherweise ist das schon der Mitarbeiter im Fotoladen, wo er die Bilder ausbelichten läßt). |
Zitat:
Wie das natürlich mit Kinderpornographie und ähnlichem ist vermag ich nun wirklich nicht zu sagen, das ist dann aber auch wieder was ganz anderes. Generell darf hier im Lande aber so ziemlich viel fotografiert werden. Wenn man das Papier ließt wird aber auch deutlich klar das es unterschiede zwischen Fotografieren und veröffendlichen gibt und da ist eben der Knackpunkt den die meisten nicht unterscheiden. ---------- Post added 01.08.2011 at 18:17 ---------- Zitat:
Hier geht es wieder um das Veröffendlichen und nicht um das Abgebildet werden auf irgendeinem Filmmaterial oder auf digitalem Wege! :top: |
Zitat:
Daß zum Veröffentlichen eine Genehmigung vorliegen muß, steht außer Zweifel. Ob ich aber zwangsläufig daraus schließen kann, daß die bloße Anfertigung eines Fotos deswegen ohne Genehmigung erfolgen darf, halte ich für zumindest fragwürdig (ethisch/moralisch sowieso). |
Aus dem Satz
Zitat: ... die Entscheidung soll ihm obliegen, ob, wann und wie er sich gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit im Bild darstellen will. /Zitat schließe ich für mich, daß ich bestimmen kann, ob ich fotografiert werden darf. Gruß: Joachim |
Zitat:
Fotograf NR.1 Model/Abgebildete Person NR. 2 Betrachter/Öffendlichkeit NR.3 Demnach für mich eindeutig Veröffendlichung und nicht Bild erstellung ;) :top: |
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