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turboengine 19.05.2014 21:15

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1585034)
Ok, das ist d(eine) Meinung - die österreichische Justiz hat anders entschieden...

Wenn die Justiz über so etwas entscheiden darf ist was faul. Das macht doch normalerweise der Gesetzgeber, oder?

Kopernikus1966 19.05.2014 21:39

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1584737)
Du kannst Millionen Photots machen aber eben nicht von mir. Denn damit "benutzt" du mich für Dein Photo - wird`s so deutlicher?

Nur zur Klarstellung: wenn ich dich ansehe, benutze ich dich dann für meine Vorstellung?

Wenn ich als Hobbymaler im Cafe sitze und dich als Teil der Szenerie male, stört dich das auch?

Sind wir schon im Dschungel gelandet???? Bild nehmen Seele weg? Ist dein Rechtsgut auf willkürliches *nicht-abgebildet-werden* höher zu werten als mein Recht auf freie Meinungsäußerung in Form von künstlerischer Expression?

*Jeder* Mensch hat das Recht auf Privatsphäre. *AUSSER* er ist in der Öffentlichkeit!

Um es zusammenzufassen: *ZEIGST* du dich in der Öffentlichkeit, musst du es dir gefallen lassen, dass du *ANGESEHEN* wirst.

TONI_B 19.05.2014 21:41

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 1585083)
Wenn die Justiz über so etwas entscheiden darf ist was faul. Das macht doch normalerweise der Gesetzgeber, oder?

Ähm, sind wir jetzt beim Haarspalten?:lol:

Mein Link zeigt die Entscheidung einer Behörde. Ob du das jetzt zur Justiz oder zum Gesetzgeber zählst, ist mir eigentlich egal. :cool:

TONI_B 19.05.2014 21:47

Zitat:

Zitat von Kopernikus1966 (Beitrag 1585089)
Wenn ich als Hobbymaler im Cafe sitze und dich als Teil der Szenerie male, stört dich das auch?

Ob es mich stört oder ob ich gefragt werden will, sind zwei paar Schuhe. Und ich würde sagen, dass ich es aus reiner Höflichkeit - auch ohne Gesetz - erwarten würde, dass man mich fragt, ob ich fotografiert oder gemalt werden will.

Zitat:

Zitat von Kopernikus1966 (Beitrag 1585089)
Ist dein Rechtsgut auf willkürliches *nicht-abgebildet-werden* höher zu werten als mein Recht auf freie Meinungsäußerung in Form von künstlerischer Expression?

Das ist eine gute Frage! Wäre interessant, was ein Rechtsexperte dazu sagen würde. Für mein Rechtsempfinden darf ich nicht gezwungen werden, dass man mich fotografiert nur damit ein anderer sich künstlerisch ausdrücken kann. Wenn er das machen will, soll er sich ein Modell mieten...

Zitat:

Zitat von Kopernikus1966 (Beitrag 1585089)
Um es zusammenzufassen: *ZEIGST* du dich in der Öffentlichkeit, musst du es dir gefallen lassen, dass du *ANGESEHEN* wirst.

Angesehen schon, aber nicht fotografiert.

BeHo 19.05.2014 21:51

Jemanden ansehen ist das Gleiche wie jemanden filmen oder fotografieren?

Die "Argumente" werden immer abenteuerlicher.

Kopernikus1966 19.05.2014 21:58

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1585094)
Ob es mich stört oder ob ich gefragt werden will, sind zwei paar Schuhe. Und ich würde sagen, dass ich es aus reiner Höflichkeit - auch ohne Gesetz - erwarten würde, dass man mich fragt, ob ich fotografiert oder gemalt werden will.

Höflichkeit ist immer gut. Notwendig ist sie allerdings nicht. Fragen oder Bitten ist allerdings immer dann vorgesehen, wenn meine Aktion einen Nachteil deinerseits beinhaltet. Ich habe bist jetzt außer einem vagen Unbehagen keinen objektiv feststellbaren negativen Einfluss auf den Abgebildeten erkennen können. Und wenn das ausreichen würde, könnte man dasselbe Argument auf jederlei mehr oder weniger willkürliche Einschränkung anderer anwenden.

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1585094)
Das ist eine gute Frage! Wäre interessant, was ein Rechtsexperte dazu sagen würde. Für mein Rechtsempfinden darf ich nicht gezwungen werden, dass man mich fotografiert nur damit ein anderer sich künstlerisch ausdrücken kann. Wenn er das machen will, soll er sich ein Modell mieten...

Da läuft dein Rechtsempfinden (hoffentlich und soweit ich weiß) ziemlich in die Irre. Du hast mir noch immer nicht gezeigt, was für ein Nachteil dir entsteht, wenn du abgelichtet wirst...

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1585094)
Angesehen schon, aber nicht fotografiert.

Gerade du müsstest doch wissen, dass Photonen kein Mascherl haben...

Kopernikus1966 19.05.2014 21:59

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585097)
Jemanden ansehen ist das Gleiche wie jemanden filmen oder fotografieren?

Die "Argumente" werden immer abenteuerlicher.

Sagen wir, ich hab ein gutes Gedächtnis und bin ein guter Zeichner. Was verhindert, dass ich Bilder von dir in meiner Wohnung aufhänge?
Wo ist der Unterschied zu einem Photo?

Oder du liegst besoffen im Straßengraben. Wo ist der Unterschied ob ich´s im Dorf herum erzähle, zwei Leute hingehen sich´s ansehen, oder ob ein Foto davon existiert? Beim Foto kann zwei Tage später keiner behaupten, du hättest keine Hosen angehabt! Was du im öffentlichen Raum tust, ist öffentlich!

Wenn du im privaten Bereich bist, musst du mit allen Mitteln, die die Gesetzgebung bietet, geschützt werden!

BeHo 19.05.2014 22:01

Sorry, aber so langsam wird es wirklich lächerlich.

Kopernikus1966 19.05.2014 22:06

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1585104)
Sorry, aber so langsam wird es wirklich lächerlich.

Dann erklär mir den prinzipiellen Unterschied zwischen Beobachten und Festhalten mit der Kamera!

Die "Lächerlichkeit" entsteht in meinen Augen aus dem Umstand, dass wir Menschen glauben ein Recht zu haben auch in der Öffentlichkeit privat zu sein.

BeHo 19.05.2014 22:10

Den Unterschied kennst Du - hoffentlich - ganz genau. Das wird mir ehrlich gesagt zu blöd.


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