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BadMan 04.07.2007 23:58

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 513012)
Ich denke mal, i.d.R. wird auch niemand etwas dagegen haben, wenn sein Kind, noch dazu im Zoo mit einem possierlichen Tierchen spielend, abgelichtet und veröffentlicht wird.

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 513015)
Oh, da muss ich Dir (zum Glück) wiedersprechen. Gerade in Sachen Kinderbilder werden die Leute immer häufiger sensibel. Kindesmissbrauch ist kein Thema mehr, bei dem einfach weggeschaut wird.
Eben aus dem Grunde würde ich mich auch weigern, wenn jemand meine Kinder fotografiert, ohne dass ich etwas davon weiß. Egal zu welchem Motiv.

Ich meinte natürlich nicht heimlich, sondern wenn man um Erlaubnis bittet, was dann sicher wesentlich mehr Leute machen würden, wenn es in den Regeln stünde.

baerlichkeit 07.07.2007 10:52

Hi,
ich hatte ja per mail die Veranstalter gefragt, wenigstens vom NDR habe ich eine Antwort:

"Ja das war doch öffentlich, warum sollten sie die nicht veröffentlichen dürfen?" (oder so ähnlich)

Na, manche sehen das wohl doch nicht so verbissen. Dafür müsst ihr jetzt bald mit den Fotos von NDR-Moderatoren leben :D

Grüße Andreas

Schlaudenker.de 19.07.2007 22:30

Fotografen gibt's :roll:

"Das Landgericht Köln untersagte einem Rechtsanwalt und IT-Berater, auf seiner Homepage ein Passfoto von sich zu veröffentlichen. Der Fotograf des Bildes hatte den Rechtsanwalt, seinen Kunden, auf Unterlassung verklagt." :arrow: Quelle

So weit kann's gehen, beim "Recht zur Bildveröffentlichung". *kopfschüttel*

Da geht man vielleicht besser zum Automaten ;) oder macht's selbst. :top:

joki 19.07.2007 22:32

Das ist absolut verständlich und nix zum Kopfschütteln. Der Fotograph ist Urheber und bestimmt was mit seinem "Produkt" geschehen darf.

Hansevogel 19.07.2007 22:48

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 517885)
Da geht man vielleicht besser zum Automaten ;)

Auch der Automat hat einen Besitzer, der Automat ist seine Kamera. Und daher... :lol: :lol:

Gruß: Joachim

Sebastian W. 19.07.2007 23:16

Zitat:

Zitat von joki (Beitrag 517886)
Das ist absolut verständlich und nix zum Kopfschütteln. Der Fotograph ist Urheber und bestimmt was mit seinem "Produkt" geschehen darf.

Und zwar nach deutschem Recht. Gibt es ein Urheberrecht an Passfotos? Wo ist die nötige Schöpfungshöhe?

Fotoautomaten und ihre Besitzer oder Hersteller haben generell kein deutsches Urheberrecht an Passfotos.

Anaxaboras 20.07.2007 00:02

:cool:
Zitat:

Zitat von joki (Beitrag 517886)
Das ist absolut verständlich und nix zum Kopfschütteln. Der Fotograph ist Urheber und bestimmt was mit seinem "Produkt" geschehen darf.

Ne, ne, ne - das wär' ja grauenvoll.
Natürlich ist der Fotograf zunächst einmal Urheber der Bilder. Aber damit, dass ich ihn beauftrage und bezahle (!), überträgt er mir zunächst einmal ein Nutzungsrecht an den Fotos.
Ob dieses Nutzungsrecht nun zeitlich und räumlich uneingeschränkt ist, weiß ich nicht. Hängt vielleicht auch von den AGBs des Fotografen ab. Lustig wär's natürlich schon, wenn der Fotograf z. B. sagen würde, Nutzungsrecht nur für 12 Monate und ich das Bild in meinen Personalausweis geklebt habe (OK, das geht heute anders).

Schlimm auch, wenn der Fotograph bestimme dürfte, was mit seinem "Produkt" geschehen darf, und darauf mein Konterfei (Passbild) zu sehen wäre. Stellt euch einmal vor:
  • Der Fotograf hängt das Bild in seinem Schaufenster auf (und schreibt darunter: "Die längste Nase, die ich je aufgenommen habe").
  • Der Fotograf verkauft das Bild an eine Werbeagentur, die es zukünftig für Kontaktanzeigen einsetzt (ich bin ja so sexy :cool:)
Ne, ohne mein Einverständnis darf der Fotograf gar nix mit dem Foto - gegen sein Urheberrecht steht nämlich mein Persönlichkeitsrecht. Und wenn das nicht greifen sollte: Dadurch dass ich einen Fotograf bezahlt habe, habe ich auch das exklusive Nutzungsrecht erworben (so würde ich zumindest vor Gericht argumentieren).

-Anaxaboras

joki 20.07.2007 07:52

Zitat:

Zitat von Anaxaboras (Beitrag 517920)
:cool:
  • Der Fotograf hängt das Bild in seinem Schaufenster auf (und schreibt darunter: "Die längste Nase, die ich je aufgenommen habe").
  • Der Fotograf verkauft das Bild an eine Werbeagentur, die es zukünftig für Kontaktanzeigen einsetzt (ich bin ja so sexy :cool:)
-Anaxaboras

Also das interessiert mich jetzt wirklich - her mit dem Bild... :lol::lol::lol:

.

Echidna 20.07.2007 08:13

Aber ist es nicht so, dass Du beim Fotografen üblicherweise 4 (oder mehr) Passbilder bestellst? Du erhältst dann auch die bestellte Anzahl an Abzügen, während der Fotograf sein Original behält. Deine Abzüge kannst Du verwenden wie Du willst. Du kannst sie ins Album kleben, der Mama schenken, für die Behörde nutzen. Du kannst sie auch veröffentlichen, in dem sie Du an die Haustür pinnst (Vorsicht vor dem bissigen Hund;)). Aber hast Du auch das Recht erworben, sie zu vervielfältigen? Da habe ich doch etwas Zweifel.

Gruß

Echidna

BadMan 20.07.2007 08:16

Zitat:

Zitat von Echidna (Beitrag 517953)
Aber hast Du auch das Recht erworben, sie zu vervielfältigen? Da habe ich doch etwas Zweifel.

Ich habe neben den Abzügen auch eine CD bekommen mit der ausdrücklichen Erlaubnis, selber Ausdrucke zu machen.


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