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ha_ru hat mit seiner Einschätzung sicher recht. Artikel 2 der DSGVO besagt ziemlich verständlich:
Zitat:
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Genau. "Ausschließlich familiär und persönlich" - das ist der Passus
Deine Kinder im Garten darfst du also noch fotographieren, deine Kinder am Strand oder in der Eisdiele wird schon kritisch. Die Bilder darfst du dann anschließend auf Papier in dein Fotoalbum kleben, posten bei Social-.Media wäre ja schon "öffentlich". Betroffen sind also nicht nur Fotographen, sondern alle, die Alltagsbilder in sozialen Netzwerken posten. Also im Grunde genommen jeder ganz direkt und persönlich. Natürlich wird in Firmen- oder Fachkreisen da anders drüber diskutiert, und ständig so getan als seien Privatleute von der DSGVO gar nicht betroffen. Das gibt der Text der DSGVO aber gar nicht her - und einige Anwälte sehen das auch ganz klar anders. Letztlich werden wir alle irgendwann bei diesen Anwälten sitzen, und die Gerichte werden entscheiden - ob z.B. das KUG juristisch höher zu bewerten ist als die DSGVO etc. Das wird durch mehrere Instanzen laufen, also bedeutet jahrelage Rechtsunsicherheit und den damit verbundenen Ärger. Von den Kosten für uns mal ganz zu schweigen. Das es auch aders geht, haben andere europäische Länder bewiesen. Österreich hat z.B. vor wenigen Tagen eine Entscheidung in die andere Richtung getroffen, also "kompletten Unfug in die andere Richtung" - sozusagen :D https://www.heise.de/newsticker/meld...e-4031217.html Auf jeden Fall ist klar, das die DSGVO keine europäische Zwangsveranstaltung ist, sondern durchaus "gestaltungsfähig. Das hat die GroKo leider völlig "verpennt", und die lassen das Thema Fotographie und uns als Fotographen gerade absolut vor die Wand laufen. So sieht meine persönliche aktuelle Einschäzung aus. |
GB verlässt die EU und die EU verlässt die Demokratie :lol:
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Zitat:
Allerdings ist das Posten in sozialen Netzwerken dann wieder was Anderes. Hier haftet dann der Betreiber, jedenfalls wenn man den Erwägungsgrund 18 beizieht: Zitat:
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Zitat:
Der Inhalt eines Textes reicht dafür mitunter schon aus. Dazu gehören auch z.B. Daten wie Uhrzeit verknüpft mit einem bestimmten Aufenthaltsort, getragene Sachen, persönlicher Umgang (Freunde, Bekannte, Kollegen, ...) usw. - einfach alles, was jeden einzelnen als Individuum ausmacht. So könnte beispielsweise eine Nachricht in der "Chronik" eines anderen auf FB den Verfasser schon in eine sehr missliche Lage bringen. Ebenso das Markieren eines Namen im Text oder im Bild. Hier wird sicher auf die Betreiber solcher Internetauftritte einiges zukommen. Dabei wird sich das Akzeptieren von Cookies als geringstes Übel darstellen. Genau aus dem Grunde wollen wir mal das erste rechtskräftige Urteil abwarten. Natürlich in der Hoffnung, das man nicht persönlich betroffen ist. |
Zitat:
Fotographierst du sie dort, sind evetuell andere Leute mit drauf. In vielen anderen Alltagssituationen ebenfalls. Sind andere Leute - selbst nur verschwommen - mit auf deinem Foto, brauchst du von diesen eine schriftliche Einverständniserklärung. Und zwar: Schon beim digitalen Fotographieren, denn dabei handelt es sich schon um "Datenspeicherung" (auf deiner SD-Karte) In Zukunft reicht es sogar, wenn jemand "behauptet" er sei mit auf dem Foto (z.B. bei Veranstaltungsbildern) um die Löschung deines Fotos zu erwirken oder weitere Schritte gegen dich einzuleiten. Daß ist das, was meiner Meinung nach ab Mai auf uns zukommt, und dageben sollte man zumindest protestieren bevor man sein Geld nicht mehr für Objektive ausgibt sondern für Anwälte. Just: My 5 Cents :D |
Zitat:
Norb setzt "familiär und persönlich " mit "nichtöffentlich" gleich, was nicht richtig ist. Ich zitiere aus den Erläuterungen zum DSVGO: Zitat:
Ich befürchte aber, auch das wird Norb nicht von seiner paranoiden Auslegung abbringen. In meiner Eigenschaft als Hobbyfotograf bin wegen der DSGVO jedenfalls komplett entspannt, denn sie ist auf mich nicht anwednbar! Hans |
Zitat:
ABER: bevor jemand wirklich die Gänsehaut bekommen sollte, weil er die Materie nicht kennt, empfehle ich dringend einfach die DSGVO zu lesen. Das wäre der ideale Kompromiss um seine eigene Furcht als völlig unbegründet zu erkennen, dem TO aber auch sein Vergnügen nicht zu vermiesen... Also just my 5 Cents ;) |
Okay, aber das löst das Problem mit dem Fotographieren nicht,
sobald andere Leute mit "ins Bild rutschen". Dann darfst du deine Kinder im Garten noch fotographieren und auch "posten" - alles andere nicht mehr. Wenn wir nach 3-5 Jahren letztinstanzliche Urteile dazu haben, wissen wir mehr. Bis dahin gilt dann nicht mehr "wer kann ein gutes Objektiv empfehlen" sondern "wer kann einen guten Anwalt empfehlen". Und das kann es ja nicht sein ! :D Zitat:
Komm lass stecken - alles gut :D |
Ich gestehe, ich hatte den Kopf in der letzten Zeit woanders und mich deshalb hier noch nicht eingelesen.
Gestern war ich bei meiner Physiotherapeutin und wir sprachen über Fotos usw. Dabei kamen wir auf diese anstehende neueste Beschäftigungsmaßnahme durch die EU. Sie erzählte, wenn eine Kollegin sich krank meldet, wird schon mal der Ausschnitt aus dem Kalender abfotografiert und der Kollegin per WA oder so übermittelt, damit sie weiß, an wen sie sich wenden und Termine absagen muss. Im Kalender stehen dann die Namen und die Uhrzeit der Patienten, gelegentlich auch Telefonnummern. Nun fragt sie sich, wie sie es in Zukunft handhaben soll. Man kann es der Welt auch immer wieder schwer machen... sollen die sich doch erst mal um Korruption und ähnlichen Sch*** kümmern. ;) |
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