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HaPeKa 25.04.2018 10:39

ha_ru hat mit seiner Einschätzung sicher recht. Artikel 2 der DSGVO besagt ziemlich verständlich:
Zitat:

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
a) ...
b) ...
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
d) ...

The Norb 25.04.2018 12:31

Genau. "Ausschließlich familiär und persönlich" - das ist der Passus

Deine Kinder im Garten darfst du also noch fotographieren,
deine Kinder am Strand oder in der Eisdiele wird schon kritisch.

Die Bilder darfst du dann anschließend auf Papier in dein Fotoalbum kleben,
posten bei Social-.Media wäre ja schon "öffentlich".

Betroffen sind also nicht nur Fotographen, sondern alle, die Alltagsbilder
in sozialen Netzwerken posten. Also im Grunde genommen jeder ganz direkt
und persönlich.

Natürlich wird in Firmen- oder Fachkreisen da anders drüber diskutiert, und
ständig so getan als seien Privatleute von der DSGVO gar nicht betroffen. Das
gibt der Text der DSGVO aber gar nicht her - und einige Anwälte sehen das auch
ganz klar anders. Letztlich werden wir alle irgendwann bei diesen Anwälten sitzen,
und die Gerichte werden entscheiden - ob z.B. das KUG juristisch höher zu
bewerten ist als die DSGVO etc. Das wird durch mehrere Instanzen laufen, also
bedeutet jahrelage Rechtsunsicherheit und den damit verbundenen Ärger. Von
den Kosten für uns mal ganz zu schweigen.

Das es auch aders geht, haben andere europäische Länder bewiesen. Österreich
hat z.B. vor wenigen Tagen eine Entscheidung in die andere Richtung getroffen,
also "kompletten Unfug in die andere Richtung" - sozusagen :D

https://www.heise.de/newsticker/meld...e-4031217.html


Auf jeden Fall ist klar, das die DSGVO keine europäische Zwangsveranstaltung ist,
sondern durchaus "gestaltungsfähig. Das hat die GroKo leider völlig "verpennt",
und die lassen das Thema Fotographie und uns als Fotographen gerade absolut
vor die Wand laufen.

So sieht meine persönliche aktuelle Einschäzung aus.

About Schmidt 25.04.2018 13:25

GB verlässt die EU und die EU verlässt die Demokratie :lol:

HaPeKa 25.04.2018 13:32

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1991408)
Genau. "Ausschließlich familiär und persönlich" - das ist der Passus

Deine Kinder im Garten darfst du also noch fotographieren,
deine Kinder am Strand oder in der Eisdiele wird schon kritisch.

Die Bilder darfst du dann anschließend auf Papier in dein Fotoalbum kleben,
posten bei Social-.Media wäre ja schon "öffentlich".

Betroffen sind also nicht nur Fotographen, sondern alle, die Alltagsbilder
in sozialen Netzwerken posten. Also im Grunde genommen jeder ganz direkt
und persönlich.

Wenn meine Kinder am Strand spielen, ist das immer noch familiär und persönlich.
Allerdings ist das Posten in sozialen Netzwerken dann wieder was Anderes. Hier haftet dann der Betreiber, jedenfalls wenn man den Erwägungsgrund 18 beizieht:
Zitat:

Keine Anwendung auf den persönlichen oder familiären Bereich

1) Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird.

2) Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.

3) Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.

mekbat 25.04.2018 13:50

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1991408)
Genau. "Ausschließlich familiär und persönlich" - das ist der Passus

...
und die lassen das Thema Fotographie und uns als Fotographen gerade absolut
vor die Wand laufen.
...
.

Persönliche Daten sind nicht nur in Ablichtungen enthalten.
Der Inhalt eines Textes reicht dafür mitunter schon aus.
Dazu gehören auch z.B. Daten wie Uhrzeit verknüpft mit einem bestimmten Aufenthaltsort, getragene Sachen, persönlicher Umgang (Freunde, Bekannte, Kollegen, ...) usw. - einfach alles, was jeden einzelnen als Individuum ausmacht.

So könnte beispielsweise eine Nachricht in der "Chronik" eines anderen auf FB den Verfasser schon in eine sehr missliche Lage bringen.
Ebenso das Markieren eines Namen im Text oder im Bild.

Hier wird sicher auf die Betreiber solcher Internetauftritte einiges zukommen.
Dabei wird sich das Akzeptieren von Cookies als geringstes Übel darstellen.

Genau aus dem Grunde wollen wir mal das erste rechtskräftige Urteil abwarten.
Natürlich in der Hoffnung, das man nicht persönlich betroffen ist.

The Norb 25.04.2018 14:03

Zitat:

Zitat von HaPeKa (Beitrag 1991426)
Wenn meine Kinder am Strand spielen, ist das immer noch familiär und persönlich.
Allerdings ist das Posten in sozialen Netzwerken dann wieder was Anderes. Hier haftet dann der Betreiber, jedenfalls wenn man den Erwägungsgrund 18 beizieht:

Wenn du deine Kinder am Strand spielen lässt, ist das persönlich.
Fotographierst du sie dort, sind evetuell andere Leute mit drauf.
In vielen anderen Alltagssituationen ebenfalls.

Sind andere Leute - selbst nur verschwommen - mit auf deinem Foto,
brauchst du von diesen eine schriftliche Einverständniserklärung.
Und zwar: Schon beim digitalen Fotographieren, denn dabei handelt
es sich schon um "Datenspeicherung" (auf deiner SD-Karte)

In Zukunft reicht es sogar, wenn jemand "behauptet" er sei mit auf dem
Foto (z.B. bei Veranstaltungsbildern) um die Löschung deines Fotos zu
erwirken oder weitere Schritte gegen dich einzuleiten.

Daß ist das, was meiner Meinung nach ab Mai auf uns zukommt, und
dageben sollte man zumindest protestieren bevor man sein Geld nicht
mehr für Objektive ausgibt sondern für Anwälte.

Just: My 5 Cents :D

ha_ru 25.04.2018 14:05

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1991408)
Genau. "Ausschließlich familiär und persönlich" - das ist der Passus

Deine Kinder im Garten darfst du also noch fotographieren,
deine Kinder am Strand oder in der Eisdiele wird schon kritisch.

Die Bilder darfst du dann anschließend auf Papier in dein Fotoalbum kleben,
posten bei Social-.Media wäre ja schon "öffentlich".

Betroffen sind also nicht nur Fotographen, sondern alle, die Alltagsbilder
in sozialen Netzwerken posten. Also im Grunde genommen jeder ganz direkt
und persönlich.

Hallo,

Norb setzt "familiär und persönlich " mit "nichtöffentlich" gleich, was nicht richtig ist.

Ich zitiere aus den Erläuterungen zum DSVGO:
Zitat:

Erwägungsgrund 18 Keine Anwendung auf den persönlichen oder familiären Bereich*

Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.
Fette Hervorhebungen durch mich.

Ich befürchte aber, auch das wird Norb nicht von seiner paranoiden Auslegung abbringen. In meiner Eigenschaft als Hobbyfotograf bin wegen der DSGVO jedenfalls komplett entspannt, denn sie ist auf mich nicht anwednbar!

Hans

felix181 25.04.2018 14:16

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 1991437)

Just: My 5 Cents :D

Der TO hat bekanntlich sehr viel Freude an selbst konstruierten Horrorszenarien - das soll uns kann man ihm auch nicht nehmen. Jeder findet anders seine Freuden im Leben...

ABER: bevor jemand wirklich die Gänsehaut bekommen sollte, weil er die Materie nicht kennt, empfehle ich dringend einfach die DSGVO zu lesen. Das wäre der ideale Kompromiss um seine eigene Furcht als völlig unbegründet zu erkennen, dem TO aber auch sein Vergnügen nicht zu vermiesen...

Also just my 5 Cents ;)

The Norb 25.04.2018 14:17

Okay, aber das löst das Problem mit dem Fotographieren nicht,
sobald andere Leute mit "ins Bild rutschen".

Dann darfst du deine Kinder im Garten noch fotographieren und
auch "posten" - alles andere nicht mehr.

Wenn wir nach 3-5 Jahren letztinstanzliche Urteile dazu haben,
wissen wir mehr. Bis dahin gilt dann nicht mehr "wer kann ein
gutes Objektiv empfehlen" sondern "wer kann einen guten Anwalt
empfehlen".

Und das kann es ja nicht sein ! :D


Zitat:

Zitat von felix181 (Beitrag 1991440)
Der TO hat bekanntlich sehr viel Freude an selbst konstruierten Horrorszenarien - das soll uns kann man ihm auch nicht nehmen. Jeder findet anders seine Freuden im Leben...


Komm lass stecken - alles gut :D

Traumtraegerin 25.04.2018 14:18

Ich gestehe, ich hatte den Kopf in der letzten Zeit woanders und mich deshalb hier noch nicht eingelesen.

Gestern war ich bei meiner Physiotherapeutin und wir sprachen über Fotos usw. Dabei kamen wir auf diese anstehende neueste Beschäftigungsmaßnahme durch die EU.
Sie erzählte, wenn eine Kollegin sich krank meldet, wird schon mal der Ausschnitt aus dem Kalender abfotografiert und der Kollegin per WA oder so übermittelt, damit sie weiß, an wen sie sich wenden und Termine absagen muss. Im Kalender stehen dann die Namen und die Uhrzeit der Patienten, gelegentlich auch Telefonnummern.
Nun fragt sie sich, wie sie es in Zukunft handhaben soll.

Man kann es der Welt auch immer wieder schwer machen... sollen die sich doch erst mal um Korruption und ähnlichen Sch*** kümmern. ;)


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