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Zitat:
http://www.heise.de/resale/artikel/E...h-1425122.html Da hat jemand innerhalb eines Jahres auch "nur" 80 Kameras verkauft. Privat, was auch nicht rechtens war. Wer 30 Kameras/Objektive im Jahr verkauft ist für mein Empfinden mindestens an der Grenze zum gewerblichen. Auch der Fall wurde durch Anzeige eines Dritten (hier eines Händlers, der sich im Wettbewerb (zu Recht) benachteiligt fühlte) bekannt. Daher mein Hinweis. |
"Wir haben geprüft."
Meine Mutter und ich. Meine Frau und ich. Mein Kumpel und ich. Mein Sohn und ich. Mein zweites ich und ich. Mein Geschäftspartner und ich. ... Es ist halt immer leicht jemanden unter Verdacht zu stellen. :flop: |
Einen Gegenstand zu prüfen ist die eine Sache.
Art und Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis mitzuteilen, eine andere... |
Zitat:
Vermutung (in Sachen Recht) = Verfahren der Beweisfindung Eine falsche Verdächtigung ist ein Ehrdelikt nach § 164 des deutschen StGB! Und weil man hier scheinbar nicht auseinander halten kann, halte ich mich ab sofort hier raus. Gruß Wolfgang |
Mag ja sein, dass du von Vermutung sprichst...
Aber lies dir die Texte doch nochmals durch. Wenn da nicht der Eindruck entsteht, dass der eine oder andere bereits einen Verdacht gegen den Verkäufer hegt, dass dieser ja eigentlich ein Händler ist, dann weiß ich auch nicht. Dabei muss man sich nicht an Formulierungen hochziehen oder irgendwelche Paragraphen benennen, die der eigentlichen Sache nicht dienlich sind. Jeder weiß was gemeint ist und wir drücken uns nunmal im täglichen Sprachgebrauch nicht immer so aus, wie es im juristischen Bereich korrekt wäre. |
Zitat:
Auch hier erschließt sich mir nicht ganz wie man daraus auf einen eventuellen Händler schließen könnte. Dürfen Privatpersonen nicht gewissenhaft prüfen und das Ergebnis mitteilen? Weiter vorn wird noch geschrieben, dass sie das sogar müssen. Was denn nun? Wenn ich als Privatperson prüfe und verkaufe, laufe ich dann Gefahr ein Händler zu sein? Man erkläre es mir. :zuck: |
"Geprüftes Objektiv zu verkaufen" klingt immer gut und verkaufsfördernd, egal ob von privat oder vom Händler. Der arglose Käufer geht in der Regel davon aus, dass die Prüfung in allen Punkten bestanden wurde. Ein arglistiger Verkäufer könnte diesen Satz verwenden und das Ergebnis der (nicht bestandenen!) Prüfung nicht erwähnen.
Somit ist diese werbende Wortwahl völlig bedeutungslos. Hab schon einen Fall miterlebt, in dem das so gelaufen ist. Es muss ja nicht so sein, dass die Ware durch die Prüfung gefallen ist. Die Art der Prüfung könnte schon nicht ausreichend gewesen sein, und wenn sie nicht benannt wird, baut man ein Geschäft auf pure Vermutungen und Annahmen auf. Also immer Augen auf bei solchen "Zusagen". |
Da bin ich bei dir! :top:
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Hallo, Siegrid,
das ist der zweite tread von dir innerhalb kurzer Zeit zum Thema ebay und "komische Gefühle" bzw. negative Erfahrungen. Nichts für ungut - vielleicht bist du nicht der Bucht-Käufer-Typ und fährst in Zukunft mit dem Kauf beim Händler bzw. bei Käufen nur in Verbindung mit Abholung besser? Ich mag solche treads ehrlich gesagt nicht besonders, da sie immer von Mutmaßungen und Spekulationen durchzogen sind. Hoffe trotzdem, dass du zu einer gütlichen Einigung kommst. |
Hallo!
@Matthias: Beim ersten Fall hatte ich ein echt ungutes Gefühl, außerdem ging es um einen höheren Wert. Das ganze hat sich in Wohlgefallen aufgelöst, es konnte ein netter Kontakt mit dem Verkäufer hergestellt werden und das Objektiv war 1. Sahne. Und künftig werde ich ohnedies die Finger von solchen Geschäften lassen, das habe ich schon geschrieben. |
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