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usch 19.05.2014 00:37

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1584732)
Wusste nicht dass damit ein Aufzeichnungszwang verbunden ist.

Genausowenig, wie mit einer Aufzeichnung ein Veröffentlichungszwang verbunden ist.

steve.hatton 19.05.2014 00:42

Aber ich möchte gefragt werden, wenn ich abgelichtet werde. Punkt.

Wenn´S Dir wurscht ist, ist das Dein Bier, aber eben keine allgemeingültige Grundlage, um das allgegenwärtige Ablichten aller Personen die einem vor die Linse laufen zu legitimieren.

usch 19.05.2014 01:11

"Ich will das nicht" und mit dem Fuß aufstampfen ist aber eine dünne Grundlage für ein gesetzliches Verbot, wenn man dann keine sachlichen Gründe aufführen kann, warum man das nicht will.

Ich z.B. will nicht, daß mir jeden Morgen an der Bushaltestelle fremde Leute mit ihren stinkenden Zigaretten vor der Nase herumfuchteln. Trotzdem muß ich das nach Abwägung der Rechtsgüter auch über mich ergehen lassen. Dabei gäbe es dagegen sogar sicher schlagkräftigere Argumente als gegen ein paar Foto- oder Filmaufnahmen, die niemandem schaden außer dem freien Speicherplatz auf der Speicherkarte des Fotografen.

steve.hatton 19.05.2014 01:34

Du kannst Millionen Photots machen aber eben nicht von mir. Denn damit "benutzt" du mich für Dein Photo - wird`s so deutlicher?

Also mach einfach Dein Photo in die andere Richtung ...

... so wie Du es vom Raucher erwartest, dass er den Rauch in die andere Richtung bläst.

Wenn ich mich natürlich vor Deine Linse dränge oder Du dich direkt vor dem Raucher positionierst, wird`s eng mit der freiheitlichen Diskussion des "Geschädigten"!

Übrigens: Die Leute müssen seit Jahren vor dem Bus rauchen - drinnen geht schon lange nichts mehr:P

Im Sinne einer Verschlankung der Diskussion sollten wir aber die Raucher außen vor lassen, sonst wird`s schnell eine Raucher-Apple-Radfahrerhelm-Diskussion...

TONI_B 19.05.2014 06:43

Und wenn sich jemand die Mühe gemacht hätte meinen - zugegebenermaßen sehr langen und juristischen - Link aus Ö zu lesen, dann wüsste er wie die österreichische Justiz argumentiert: weil eben Videoüberwachung, die den öffentlichen Raum mit einschließt, genehmigungspflichtig ist, müsste auch so ein DashCam genehmigt werden.

Und es ist ein Unterschied, ob man einen Urlaubsfilm bei einer Sehenswürdigkeit dreht, oder ob man permanent eine Autobahn filmt. Ähnliches gilt für Sportvideos. Und dass die Videoüberwachung genehmigungspflichtig ist, wurde von div. Verbraucherschutzorganisationen zum Schutz des Einzelnen eingefordert...

Das ist doch genau die Vorratsdatenspeicherung, die von vielen kritisiert wird:"Ich will permanent filmen, dass ich mich im Falle eines Unfalles wehren kann..." Ist das nicht genau jenes Argument, das man uns verkaufen will, damit der "böse" Staat (oder USA) uns permanent überwachen kann? Und jeder Einzelne soll es dürfen?

Oldy 19.05.2014 09:25

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1584666)
Dann lies doch bitte mal den Startbeitrag und den Thread-Titel. Es geht in erster Linie um Österreich. Dann einen Österreicher mit einem :roll: zu "beglücken", weil er es wagt auf österreichische Quellen zu verlinken, finde ich nicht gerade die feine Art.

Du hast recht. Da bin ich über das Ziel hinausgeschossen. Entschuldige.
Der Thread hatte sich so verallgemeinert, dass ich den Ausgangsthread gar nicht mehr beachtet hatte. Gestern war auch nicht unbedingt mein Tag. Noch mal Enschuldigung.

TONI_B 19.05.2014 10:16

Ok, alle Achtung vor deiner Reaktion! :top:

Es ist natürlich ein Thema, das polarisiert. Ich habe mich gegen so manche Argumentation gewehrt, die Österreich als Staat der Verbote hinstellt bzw. dass man dort keinen Urlaub mehr machen kann. Denn genau in dem Link wurde klargestellt, dass das Filmen und fotografieren für die genannten Zwecke ( Urlaub, Sport usw.) selbstverständlich weiterhin erlaubt ist.

Noch mal: das DashCam Verbot ist eine logische, legistische Konsequenz aus der Tatsache, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum genehmigungspflichtig ist (zum Schutz des Einzelnen!).

usch 19.05.2014 14:34

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1584806)
das DashCam Verbot ist eine logische, legistische Konsequenz aus der Tatsache, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum genehmigungspflichtig ist (zum Schutz des Einzelnen!).

Ich finde schon die Einstufung einer Dashcam als "Überwachungskamera" fragwürdig.

Überwachungskameras haben in der Regel drei Eigenschaften:
  1. Sie laufen lückenlos rund um die Uhr.
  2. Sie sind ortsfest, überwachen also einen fest definierten räumlichen Bereich.
  3. Sie arbeiten unbeaufsichtigt, zeichnen also selbst dann auf, wenn kein menschlicher Beobachter anwesend ist.
Damit ist es für den Einzelnen faktisch unmöglich, ein Gebäude überhaupt jemals unbeobachtet zu betreten oder zu verlassen oder sich an einem öffentlichen Platz aufzuhalten. Das ist natürlich ein erheblicher Eingriff.

Aber nichts davon trifft auf eine Dashcam zu. Sie läuft immer nur wenige Stunden – meist sogar nur Minuten – und ist aus, sobald man den Zündschlüssel abzieht. Sie bewegt sich zusammen mit dem Fahrzeug, so daß die Wahrscheinlichkeit, zufällig an einem bestimmten Ort auf eine Aufzeichnung zu geraten, schon sehr gering ist. Und sie zeichnet nichts auf, was nicht ohnehin jemand gesehen hätte – jedenfalls solange zwingend ein Mensch am steuer sitzt und rollende Drohnen im Straßenverkehr nicht zugelassen sind.

Erster 19.05.2014 16:55

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1584923)
Aber nichts davon trifft auf eine Dashcam zu. Sie läuft immer nur wenige Stunden – meist sogar nur Minuten – und ist aus, sobald man den Zündschlüssel abzieht. Sie bewegt sich zusammen mit dem Fahrzeug, so daß die Wahrscheinlichkeit, zufällig an einem bestimmten Ort auf eine Aufzeichnung zu geraten, schon sehr gering ist.

Das legst Du Dir aber schon ein bisschen passend zurecht.

1. Die Kamera läuft immerhin ein paar Stunden am Stück.
2. Sie läuft immer, wenn das Auto fährt.
3. Sie zeichnet immer das selbe Blickfeld (meist) vor dem Auto auf. Da könnte auch über längere Zeit ein und dasselbe Fahrzeug mit der Kamera "verfolgt" werden.

Und nun?

TONI_B 19.05.2014 19:27

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1584923)
Ich finde schon die Einstufung einer Dashcam als "Überwachungskamera" fragwürdig...

Ok, das ist d(eine) Meinung - die österreichische Justiz hat anders entschieden...

...und für mich ist es logisch. ;) Denn sonst wäre jede andere Überwachung auch erlaubt, indem man halt "nur" ein paar Stunden aufzeichnet usw.


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