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BadMan 27.08.2011 15:01

Ich habe jetzt mal einen Platzhalter auf meine Seite gesetzt. Ich denke, dass dies ok ist.
KLICK ;)

---------- Post added 27.08.2011 at 21:52 ----------

Da fällt mir noch was ein. Ich weiß nicht, ob es in einer der vielen verlinkten Schriftstücke steht und ich es überlesen oder nicht verstanden habe.

Nur mal angenommen, das Gebäude wäre tatsächlich urheberrechtlich geschützt und das Urheberrecht wäre auch noch vererbt worden.

Vererbt sich das automatisch oder muss es da ein Schriftstück geben?
Kann es an mehrere Personen gleichzeitig (oder an aine Erbengemeinschaft) vererbt werden oder nur an eine Einzelperson?

---------- Post added 28.08.2011 at 08:08 ----------

Ich könnte Denen ja auch die alleinigen und uneingeschränkten Nutzungsrechte an dem Foto anbieten. Was sind denn die üblichen Tarife? :mrgreen:

Itscha 28.08.2011 10:09

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 1216022)
Da fällt mir noch was ein. Ich weiß nicht, ob es in einer der vielen verlinkten Schriftstücke steht und ich es überlesen oder nicht verstanden habe.

Nur mal angenommen, das Gebäude wäre tatsächlich urheberrechtlich geschützt und das Urheberrecht wäre auch noch vererbt worden.

Vererbt sich das automatisch oder muss es da ein Schriftstück geben?
Kann es an mehrere Personen gleichzeitig (oder an aine Erbengemeinschaft) vererbt werden oder nur an eine Einzelperson?[COLOR="RoyalBlue"]

Verkürzte Darstellung:
Wenn jemand stirbt, gibt es fast immer einen oder mehrere Erben, gibt es tatsächlich mal niemanden, erbt der Fiskus des Bundeslandes.

Man unterscheidet nach gesetzlicher Erbfolge und gewillkürter Erbfolge (Testament/Erbvertrag).
Wenn es weder Testament noch Erbvertrag gibt, gilt gesetzliche Erbfolge. D.h., es Erben die Personen, die im Gesetz (BGB) als Erben festgelegt sind. Als erstes die Kinder (und der Ehemann bzw. -frau). Gibt es keine Kinder oder Enkel/Urenkel etc. erben die Eltern, sind die tot, die Geschwister oder deren Kinder.

Gibt es ein Testament, erbt derjenige oder diejenigen, die darin als Erben bestimmt werden.
Ob ein oder mehrere Personen, ist eine Frage der Umstände oder des Testaments.

BadMan 28.08.2011 10:20

Ja, das ist soweit klar.
Aber gilt das auch für das Urheberrecht oder generell nicht materiellen Werten? D.h., wird dieses auch ohne Testament automatisch nach der gesetzlichen Erbfolge vererbt? Warscheinlich ja, aber dann müsste es doch zumindest irgendein Schriftstück o.ä. über das Urheberrecht geben, das vererbt werden kann.

Und dieses müsste mir die Erbengemeinschaft dann doch vorlegen können, oder?

Worauf ich hinaus will:
Wenn die Gelobtbachmühle urheberrechtlich geschützt sein sollte, gibt es darüber dann etwas Schriftliches, was mir die Erbengemeinschaft vorlegen könnte (wie ich es ja verlangen möchte) oder wird das dann im Zweifelsfall erst vor Gericht entschieden (wobei es ja angeblich bereits ein Gerichtsurteil gegen die Deutsche Bahn gibt).

McOtti 28.08.2011 10:26

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 1216344)
Verkürzte Darstellung:
Wenn jemand stirbt, gibt es fast immer einen oder mehrere Erben, gibt es tatsächlich mal niemanden, erbt der Fiskus des Bundeslandes.

Man unterscheidet nach gesetzlicher Erbfolge und gewillkürter Erbfolge (Testament/Erbvertrag).
Wenn es weder Testament noch Erbvertrag gibt, gilt gesetzliche Erbfolge. D.h., es Erben die Personen, die im Gesetz (BGB) als Erben festgelegt sind. Als erstes die Kinder (und der Ehemann bzw. -frau). Gibt es keine Kinder oder Enkel/Urenkel etc. erben die Eltern, sind die tot, die Geschwister oder deren Kinder.

Gibt es ein Testament, erbt derjenige oder diejenigen, die darin als Erben bestimmt werden.
Ob ein oder mehrere Personen, ist eine Frage der Umstände oder des Testaments.

Hallo

Dies würde ja bedeuten das es immer einen Erben gibt....
Aber ich denke mal das dies sich nur auf "Sachwerte" bezieht.
Das Urheberrecht dürfte davon nicht betroffen sein ansonsten würde jeder Künstler welcher z.B. einen Titel von 1800 singt sich strafbar machen ( zugegeben überspitzt)

Gruß Uwe

BadMan 28.08.2011 10:28

Zitat:

Zitat von McOtti (Beitrag 1216357)
ansonsten würde jeder Künstler welcher z.B. einen Titel von 1800 singt sich strafbar machen ( zugegeben überspitzt)

Nee, das ist ja ziemlich klar. 70 Jahre nach Tod des Künstlers erlischt das Urherrecht automatisch. Da wäre es heute recht unwahrscheinlich, wenn da noch Ansprüche bestünden.

mrieglhofer 28.08.2011 12:02

Urheberrecht braucht kein Schriftstück.

Das Urheberrecht wird ja auch nicht bescheinigt sondern entsteht von selbst. Oder auch nicht, wenn keine ausreichend kreative Leistung erkennbar ist.

Gleiches mit dem Erbe. Da wird pauschal das Erbe angenommen und beinhaltet dann normal alles tutti completti. Bei einer Erbengemeinschaft kann das durchaus genau aufgelistet sind, wer was geerbt hat, kann aber auch sein, dass die Werte gemeinschafltich geerbet wurde. z.B. ein Haus mit 5 Erben. Gleiches würde dann auch auf Rechte zuzutreffen.

Aber diese Diskussion bringt so ja nichts.

Die Frage ist eigentlich, wann wäre denn ein Urheberrecht entstanden, wenn eines entstanden wäre. Bei wem und wenn das wäre, sind 70 Jahre nach dem Todes des Urhebers vergangen? Damit ist das Urheberrecht erledigt.
Daher müsste die die Erbengemeinsschaft eigentlich mitteilen, ob sie behaupten, dass der damalige Erbauer das Urheberrecht gehabt habe und ob dieser nach 1941 verstorben ist (70 Jahre), sonst kannst du ja keinen Rechtsanspruch erkennen. Ist zwar ein wenig pietätlos, aber wenn der vor 1941 gestorben ist, ist das Urheberrecht soundso vom Tisch.

Panormafreiheit hinsichtlich ob das damals ein öffentlich zugänglicher Wanderweg war und die Sache ist gegessen. Und du wirst ja wissen wo du gehatscht bist. Notfalls kannst ja den FFV belästigen, ob das damals so war.

Aber wie schon gesagt, notfalls nimm das Bild als Beispiel und schreibe die Für und wider eines Urheberrechts an diesem Beispiel rein und nimms als Zitat ;-))

BadMan 28.08.2011 12:29

Zitat:

Zitat von mrieglhofer (Beitrag 1216409)
Die Frage ist eigentlich, wann wäre denn ein Urheberrecht entstanden, wenn eines entstanden wäre. Bei wem und wenn das wäre, sind 70 Jahre nach dem Todes des Urhebers vergangen? Damit ist das Urheberrecht erledigt.

Theoretisch kann das Urheberrecht auch deutlich nach dem ursprünglichen Bau entstanden sein, z.B. durch besonders schützenswerte Änderungen? Und dann wären die 70 Jahre evtl. noch nicht rum. Aber selbst dann kann mir ja eiegntlich nichts passieren, wenn ich mich auf öffentlichem Grund befand.

Ich werde morgen eh meine Anfrage stellen.
Aber ich vermute, dass wieder nichts als heiße Luft als Antwort kommt; oder halt direkt ein Anwaltsschreiben. Den haben sie ja angeblich bereits eingeschaltet. Müssten sie da nicht auch zunächst Fristen einhalten? Es ist ja gerade mal ein Tag vergangen seit Ihrer ersten Drohung. Und im Moment ist mein Bild ja eh nicht online.

Das Einzige, was mir etwas Sorgen macht, ist das erwähnte Urteil gegen die Deutsche Bahn, falls da doch was dran sein sollte. Allerdings habe ich dazu bisher nichts gefunden.
Ich könnte natürlich bei der Bahn mal nachfragen. Aber ob ich da zeitnah eine Antwort bekomme?

Hansevogel 28.08.2011 16:19

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 1216414)
Das Einzige, was mir etwas Sorgen macht, ist das erwähnte Urteil gegen die Deutsche Bahn, ...

War das nicht gegen die Deutsche Bundesbahn?
Das kann noch zu Zeiten eines bestehenden Urheberrechts vor Jahrzehnten gewesen sein, denn die Deutsche Bahn gibt es erst seit 1994.

Gruß: Joachim

BadMan 28.08.2011 16:27

Zitat:

Zitat von Hansevogel (Beitrag 1216508)
War das nicht gegen die Deutsche Bundesbahn?
Das kann noch zu Zeiten eines bestehenden Urheberrechts vor Jahrzehnten gewesen sein, denn die Deutsche Bahn gibt es erst seit 1994.

Ja, so schreibe sie zumindest.
Aber deren Formulierungen würde ich nicht unbedingt auf die Goldwaage legen.
Aber trotzdem könnte es ja auch heute noch gelten, wenn das Urheberrecht erst in jüngerer Zeit entstanden ist. Auch wenn ich nicht so recht daran glauben mag.

Und wenn ich mich mit denen denen auf irgendwas einlasse, möchte ihc halt kein Risiko eingehen. Ich möchte mir ja noch die A77 leisten können. ;)

Vielleicht hat die Bahn ja ihre Fotos aus einem Flugzeug gemacht oder aus einem ihrer Züge. Dann wäre es natürlich aus mit der Panoramafreiheit.

About Schmidt 28.08.2011 16:30

Schreibe die Bahn diesbezüglich doch mal an und bitte um Auskunft. Vielleicht ist das alles nur ein Bluff. Sie brauchen dir die Aussage ja nur zu bestätigen.

Gruß Wolfgang


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