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cat_on_leaf 29.07.2011 13:14

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1203467)
"Öffentlichkeit" ist juristisch ganz gut definiert, ebenso die Abgrenzung erlaubten und unerlaubten fotografierens fremder Personen. Erkenntnis bringt das durchforsten juristischer Datenbanken - Foren tragen nur zur Unsicherheit bei.
......

Leider bringt mir das durchforsten dieser Datenbanken normalerweise gar nichts. Ich lese die Worte, aber der Sinn erschließt sich mir normalerweise nicht. Ich verstehe diese juristischen Texte schlicht und einfach nicht. Und mir geht es nicht alleine so. Ich glaube, dass ist unter anderem einer der Gründe warum so viel Halbwissen im Internet die Runde macht.

Was bedeutet den nun "veröffentlichen"?

Sofian 29.07.2011 13:29

Zitat:

Zitat von cat_on_leaf (Beitrag 1203519)
Was bedeutet den nun "veröffentlichen"?

Das ist doch genau der Knackpunkt an der Jurisprudenz =)

Es gibt viele Begriffe und auch "unbestimmte Rechtsbegriffe" aus Gesetzen, die werden auf mehreren hundert Seiten in Kommentaren definiert und auf entsprechende Sachverhalte subsumiert. Es gibt so gesehen pauschal kein Ja oder nein. Da kann man schlichtweg nicht eine kurze, prägnante Antwort geben. Deshalb werden sich Juristen und Ingenieure nie verstehen ;)

Wie das jetzt mit dem "veröffentlichen" aussieht, weiß ich auch nicht. Wenn du eine Universitätbibliothek in der Nähe hast, kannst du ja mal in den Kommentaren schmökern...:lol:

Irmi 29.07.2011 16:49

Obwohl Kerstin ja gar keine Menschen fotografiert hat:

Das mit dem Menschen fotografieren hab ich mir ganz abgewöhnt. Ich habe es nie wirklich gerne gemacht, vor allem, weil ich auch nicht gerne ungefragt fotografiert werde.

Es gibt aber sogar Menschen, die sich belästigt fühlen, obwohl sie gar nicht im Bild sind.
Bei diesem Bild war es so:

http://www.altekoester-hagen.de/data...tairway kl.jpg

Abends nach dem Alphafestival in Berlin, Wohntürme an der Leipziger Strasse in Berlin, fotografiert von der Rückseite, von der Krausenstrasse aus.
Ich hatte meinen Fotopüngel gerade aufgebaut, keine Menschenseele zu sehen. Nach ein paar Fotos kam ein Wachmann um die Ecke und bat mich damit aufzuhören. Die Bewohner der Häuser (keiner war zu sehen) fühlten sich dadurch belästigt. Ich grummelte schon in mich hinein, da sagte er noch: Rücken Sie doch einfach 2 Meter zurück, da ist öffentliches Grundstück, da kann ich gar nichts sagen. Er lächelte freundlich und ging von dannen. Gut, Kamera umpostiert und losgeknippst. ;)

tino79 29.07.2011 19:01

Wenn jemand zu mir freundlich ist, verrate ich auch gerne was ich genau mache und komme div. Wünschen evtl. auch nach. Neulich hat mich die Polizei mal in nem verlassenen Gebäude erwischt nachdem sie gerufen wurden. War eine freundliche Unterhaltung und hat nichts gegeben. Ganz im Gegenteil, ich darf da ab jetzt fotografieren.

Für alle die mir unfreundlich gegenüber auftreten habe ich jetzt als Fazit dieses Threads folgende Antwort parat:

Ach wissen Sie, Fotorecht ist garnicht so einfach und kann nur von Juristen abschließend geklärt werden. Wenn Sie meinen Sie sind im Recht dann bitte ich Sie doch höflichst ein gerichtliches Verfahren gegen mich anzustreben und wünsche bis dahin noch einen schönen Tag.

cat_on_leaf 29.07.2011 21:44

Zitat:

Zitat von Sofian (Beitrag 1203525)
....... Es gibt so gesehen pauschal kein Ja oder nein. Da kann man schlichtweg nicht eine kurze, prägnante Antwort geben. Deshalb werden sich Juristen und Ingenieure nie verstehen ;)......

Ach so, es liegt am Job. Ich dachte schon es liegt nur an mir ;).

Weiter oben hat Dimagier Horst halt geschrieben, das es ziemlich gut definiert ist. Scheint ja wohl doch nicht so zu sein.

h_Till_w 01.08.2011 00:22

nun "Veröffentlichen" bedeutet das der Kreis der Betrachter dir unbekannt ist.

also einfaches Beispiel, du hast ein Bild gemacht und zeigst das deinen Freunden, dann ist das ganz klar keine Veröffentlichung, du weis eben genau wer was sehen kann.

es geht sogar noch weiter, wenn du in eine Kneipe gehst und rufst, "he Leute wollt ihr was sehen" und zeigst denen dann das Bild dann ist das immer noch keine Veröffentlichung, die Beginnt erst wenn du das Bild in der Kneipe hängst und nun jeder das Bild sehen kann ohne das du Einfluss drauf hast.


nun zu dem Recht am eigenen Bild,(§22 Satz 1 KUG) das Kunst Urheberrecht Verbietet im Grunde das veröffentlichen ohne Einwilligung aber es gibt Ausnahmen das ist dann

Zitat:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
gerade No. 4 ist für Street Photography interessant.

sehr Ausführlich wurde das gerade in der Juli /August Ausgabe der Zeitschrift PhotoNews behandelt (davon abgesehen ist die Zeitschrift richtig lesenswert, ich habe lange gesucht bis ich so eine interessante Photozeitschrift gefunden habe.)

About Schmidt 01.08.2011 08:42

Ich habe ein Firmenschild einer Kanzlei fotografiert, das ja öffentlich zugänglich und für jedermann zu sehen ist. Darf ich das nun veröffentlichen, also im Internet zeigen oder nicht?

Gruß Wolfgang

Itscha 01.08.2011 08:59

Zitat:

Zitat von cat_on_leaf (Beitrag 1203519)
Was bedeutet den nun "veröffentlichen"?

§ 22 KUG[Recht am eigenen Bilde]:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. (...)

Aus den einschlägigen Kommentierungen sinngemäß:
Verbreitung ist die Weitergabe [hier] z.B. des Negativs oder der Datei oder einer Kopie davon, die das Risiko einer nicht mehr zu kontrollierenden Kenntnisnahme durch andere herbeiführt.

Die öffentliche Zurschaustellung ist die Sichtbarmachung des Fotos gegenüber einer nicht abgegrenzten Öffentlichkeit, durch z.B. Internet.

Dana 01.08.2011 10:30

Huhu, Kerstin!

Hoch ging's her hier!
Gelesen habe ich nicht alles, aber bestimmt hast du schon die wichtigsten Ratschläge bekommen, so will ich nur noch mal meine Gedanken mit der menschlichen Schiene aufschreiben...

Wenn dir wieder sowas passiert, ist es am wichtigsten, freundlich zu bleiben, sanft, ruhig (harmlos) und, so wie du es anfangs gemacht hast, entgegen zu kommen, gerade, wenn du dir keiner Schuld bewusst bist. Auch wenn die Gesetze vielleicht etwas anderes sagen, ist die Realität doch oft davon abweichend. Wenn ein Vater schon blöde Erfahrungen gemacht hat, gib ihm einfach die Sicherheit und rede höflich und freundlich mit ihm. Bleibe sachlich und aufgerichtet (es ist interessant, wie Körpersprache wirkt), zeige, dass du Ahnung hast, lass es aber nicht raushängen.

Wenn es dann aber weiter geht und an "Aufspielerei" grenzt, hast du selbst meist einfach diese "Macht" nicht, das zu unterbrechen. Denn dieser Jemand WILL ja dann Stunk oder Diskussion. Sei dir dessen dann bewusst und versuch es erst gar nicht sondern erkläre, dass du gerne sofort die Polizei hinzuziehen kannst, selbst aber nicht verpflichtet bist, noch weitere Angaben als die schon getätigten zu machen. Dann hat er die Wahl mit dir auf die Polizei zu warten, mit dir hinzugehen oder abzuziehen. Immer schön den Spielball wieder abgeben.

Und alles schön freundlich. :D

Superschwer zwar, aber wenn es darauf ankommt, dass dir ein Fremder vertraut, der dich gerade innerlich der schlimmsten Verbrechen beschuldigt, dann ist das einfach wichtig. Da sind dann Emotionen im Spiel. Mit Gesetzestext kommt man da meist nicht weit, auch wenn er dir Recht gibt.

Ich habe es in der Vergangenheit schon so gemacht, dass, wenn ich Situationen eingefangen habe, in denen Kinder mit dabei waren, ich zu den sehr skeptisch guckenden Eltern freundlich danach hingegangen bin und gesagt habe: "Ich habe SO ein süßes Bild ihres Kindes gerade gemacht!! Wollen Sie es haben?" Die meisten Eltern strahlen dann und geben ihre Email-Adresse. Aus der "skeptisch beäugten Fremden" muss einfach die "sympathische, harmlose junge Frau" werden, sonst kann es schwierig sein. So jedenfalls meine Erfahrungen (Da haben es die Frauen übrigens meist sogar leichter als die Männer).

Itscha 01.08.2011 10:44

Zitat:

Zitat von Dana (Beitrag 1204418)
Mit Gesetzestext kommt man da meist nicht weit, auch wenn er dir Recht gibt.

Da hast Du völlig Recht. Was nutzt es Dir, Recht zu haben, wenn´s trotzdem auf die Fr***e gibt.;)

Deshalb: Bescheid wissen über die rechtliche Lage, und trotzdem entspannt und freundlich soweit entgegenkommend auftreten, dass die Sache nicht eskaliert. Das bringt nämlich keinem was.
Trotzdem: Seine eigene Situation richtig einzuschätzen ist ein unschlagbarer Vorteil.


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