SonyUserforum

SonyUserforum (https://www.sonyuserforum.de/forum/index.php)
-   Sony RX- und ZV-1-Serie (https://www.sonyuserforum.de/forum/forumdisplay.php?f=14)
-   -   garantie (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=9821)

ednesier 27.07.2004 00:52

garantie
 
hallo

kann mir jemand sagen, wie sich das mit der garantie verhält?

ich besitze eine dimage7i. die rechnung wurde im märz 03 ausgestellt. nun ist der autofocus kaputt und nichts geht mehr. reparatur-kostenvoranschlag ca. 140€. wer hat die kosten zu tragen?

grüsse ednesier

Dat Ei 27.07.2004 07:01

Hey ednesier,

herzlich Willkommen an Board. Dein Händler steht Dir gegenüber 2 Jahre lang in der gesetzlichen Gewährleistung. Jedoch dreht sich nach den ersten 6 Monaten die Beweislast um, heißt, daß Du im Zweifel nachweisen mußt, daß der Fehler nicht durch Dich verursacht wurde, sondern latent bereits beim Verkauf im Produkt schlummerte. In der Regel machen Händler diesbzgl. aber keinen Streß.

Dat Ei

ednesier 27.07.2004 08:19

Zitat:

Zitat von Dat Ei
Hey ednesier,

herzlich Willkommen an Board. Dein Händler steht Dir gegenüber 2 Jahre lang in der gesetzlichen Gewährleistung. Jedoch dreht sich nach den ersten 6 Monaten die Beweislast um, heißt, daß Du im Zweifel nachweisen mußt, daß der Fehler nicht durch Dich verursacht wurde, sondern latent bereits beim Verkauf im Produkt schlummerte. In der Regel machen Händler diesbzgl. aber keinen Streß.

Dat Ei

danke Dat Ei

der händler vielleicht nicht aber der kundendienst von minolta :roll:

grüsse ednesier

Dat Ei 27.07.2004 08:37

Hey ednesier,

mit dem Kundendienst von Minolta hast Du keinerlei Vertragsverhältnis. Die 1jährige Garantie, die Dir Minolta mit dem Kauf der Kamera freiwillig gewährt hat, ist abgelaufen. Das einzige Vertragsverhältnis, das noch besteht, ist das zum Händler, der seiner gesetzlich geregelten Gewährleistung nachkommen muß.

Dat Ei

Dabassman 27.07.2004 08:38

Zitat:

Zitat von ednesier
Zitat:

Zitat von Dat Ei
Hey ednesier,

herzlich Willkommen an Board. Dein Händler steht Dir gegenüber 2 Jahre lang in der gesetzlichen Gewährleistung. Jedoch dreht sich nach den ersten 6 Monaten die Beweislast um, heißt, daß Du im Zweifel nachweisen mußt, daß der Fehler nicht durch Dich verursacht wurde, sondern latent bereits beim Verkauf im Produkt schlummerte. In der Regel machen Händler diesbzgl. aber keinen Streß.

Dat Ei

danke Dat Ei

der händler vielleicht nicht aber der kundendienst von minolta :roll:

Macht nix, ist das Problem des Händlers, da der Dein Vertragspartner ist.

Grüsse
Matthias

ednesier 27.07.2004 11:26

Zitat:

Macht nix, ist das Problem des Händlers, da der Dein Vertragspartner ist.

Grüsse
Matthias
danke,

dann muss ich mich also an den händler wenden :cry:

grüsse ednesier

Dat Ei 27.07.2004 11:29

Zitat:

Zitat von ednesier
dann muss ich mich also an den händler wenden :cry:

Hey ednesier,

kein Grund zu heulen. Lieber noch eine Chance, die Kosten durch den Gewährleistungsanspruch vermeiden zu können, als gar keine.

Dat Ei

ednesier 24.08.2004 00:38

Zitat:

Zitat von Dat Ei
Hey ednesier,

kein Grund zu heulen. Lieber noch eine Chance, die Kosten durch den Gewährleistungsanspruch vermeiden zu können, als gar keine.

Dat Ei

ging leider nicht mehr, da ich die cam direkt zu minolta bremen schickte :?. der händler sah sich somit nicht mehr verantwortlich dafür :cry:.

also, in solchen fällen erst mit dem händler sprechen, dann schauen, was machbar ist. allerdings erklärte mir der händler, dass ein gewährleistungsfall nur auf fehler, die schon von anfang an bestünden, in frage käme!

grüssle ednesier

korfri 24.08.2004 09:31

Innerhalb des ersten Jahres (oder sind es nur 6 Monate) wird automatisch unterstellt, daß der Mangel bereits von Anfang an bestand.
Im 2. Jahr der Gewährleistung ist dies umgekehrt, und der Beweis dafür ist von Dir zu erbringen.

Insoweit hat der Händler Recht. Leider.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:41 Uhr.