Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alpha 850 für 849 Euro! - Fehler im Preisschild ?
englishservices
08.01.2011, 18:40
Bei PhotoPlanet in Stuttgart am Bahnhof habe ich heute dieses Preisschild (http://www.sendpix.com/albums/11010816/1637540000000149e4f4791fbf039162ba71c2251ebbd1/) gesehen.
In den USA gibt es ein Gesezt, wobei man die Kamera zu dem ausgeschriebenen Preis hätte kaufen dürfen (sogar mehrere!). Als ich dem Verkäufer darauf angesprochen habe und gleich drei bestellen wollen (zwei für andere SUF Brüder und Schwester!) hat er schwach gelächelt und meinte, "Der Computer hat wieder einen Fehler gemacht."
Was meint ihr? Wenn nicht drauf steht: "Druckfehler vorbehelten" usw. kann man die Ware zu dem Preis verlangen? Wenn ja, dann treffen wir uns Montag Morgen dort an der Tür :top:!
Bei PhotoPlanet in Stuttgart am Bahnhof habe ich heute dieses Preisschild (http://www.sendpix.com/albums/11010816/1637540000000149e4f4791fbf039162ba71c2251ebbd1/) gesehen.
In den USA gibt es ein Gesezt, wobei man die Kamera zu dem ausgeschriebenen Preis hätte kaufen dürfen (sogar mehrere!). Als ich dem Verkäufer darauf angesprochen habe und gleich drei bestellen wollen (zwei für andere SUF Brüder und Schwester!) hat er schwach gelächelt und meinte, "Der Computer hat wieder einen Fehler gemacht."
Was meint ihr? Wenn nicht drauf steht: "Druckfehler vorbehelten" usw. kann man die Ware zu dem Preis verlangen? Wenn ja, dann treffen wir uns Montag Morgen dort an der Tür :top:!
in Österreich müsste er sie dir um diesen Preis verkaufen, ansonsten könntest du bei der Wirtschaftskammer das melden und er würde dann eins auf die Rübe bekommen:D
DonFredo
08.01.2011, 18:58
...hat er schwach gelächelt und meinte, "Der Computer hat wieder einen Fehler gemacht."
Was meint ihr? Wenn nicht drauf steht: "Druckfehler vorbehelten" usw. kann man die Ware zu dem Preis verlangen? ....
Ganz einfach: Nein
Mal mit einfachen Worten:
Ein Verkäufer hat ein Angebot vorgelegt, aber es gibt keinen gültigen Kaufvertrag, denn der Verkäufer kann die Waren verkaufen wie er will.
Soll heißen, er kann sie dir für den Preis geben oder auch sein lassen.
...und einen *schubbs* aus dem Schnäppchenthread gabs auch... ;)
hennesbender
08.01.2011, 19:16
"Invitatio ad offerendum" heißt das unter den Lateinern... :)
in Österreich müsste er sie dir um diesen Preis verkaufen, ansonsten könntest du bei der Wirtschaftskammer das melden und er würde dann eins auf die Rübe bekommen:DDas stimmt so nicht! Gehört irgendwie zu den "urban legends".
Zitat WKO:
Falsche oder unzureichende Preisauszeichnung – Was ist zu tun?
Bei eigener Feststellung einer unrichtigen oder unvollständigen Auszeichnung müsste eine umgehende Richtigstellung vorgenommen werden. Stellt die Behörde den Verstoß fest, kann dies Strafen zur Folge haben. Das PrAG enthält einen Strafrahmen von bis zu 1.450,-- EUR.
In der Praxis wird es daher vor allem darauf ankommen, welche Preisangabe irrtümlich falsch vorgenommen wurde, ob dies nur im Einzelfall (bei einem Produkt) passiert ist oder ob es sich um grundsätzliche Verstöße handelt (z.B. wenn keine Grundpreise angegeben wurden). Wenn irrtümlich ein falscher, wie z.B. ein zu geringer Preis ausgezeichnet wurde, stellt dies keine Übertretung der dargestellten Vorschriften dar. Der Unternehmer kann einen derartigen Irrtum korrigieren solange der Kaufvertrag mit dem Kunden noch nicht abgeschlossen wurde. Keinesfalls hat der Kunde einen Rechtsanspruch auf Ausfertigung der Ware zum irrtümlich ausgezeichneten Preis.
Stand denn da auch wirklich eine A850, vor allem mit einem 18-55 DT Kitobjektiv, wie auf dem Schild geschrieben?
Das kann doch eigentlich nur ein Zahlendreher und eigentlich die A580 gemeint sein - kommt auch vom Preis hin.
englishservices
09.01.2011, 01:31
Stand denn da auch wirklich eine A850, vor allem mit einem 18-55 DT Kitobjektiv, wie auf dem Schild geschrieben?
Das kann doch eigentlich nur ein Zahlendreher und eigentlich die A580 gemeint sein - kommt auch vom Preis hin.
Ja, das war ein Zahlendreher - aber zweimal. Die 580 stand da.
Backbone
09.01.2011, 13:54
Ganz einfach: Nein
Mal mit einfachen Worten:
Ein Verkäufer hat ein Angebot vorgelegt, [...]
Schon das stimmt so nicht. Eine Werbung ist KEIN Angebot. Ein Preisschild im Schaufenster ist eine Werbung aber im juristischen Sinne kein Angebot.
RICHTIGE Angebote sind in der Tat bindend und an dieser Stelle wird dann gern immer mal gestritten ob Formulierungen wie "Irrtümer vorbehalten" da wirklich schützen können.
Das alles ändert aber nix am hier vorliegenden Sachverhalt, der Verkäufer muss nicht zum irrtümlich benannten Preis verkaufen. Allenfalls könnte man unlauteren Wettbewerb vermuten wenn sowas häufiger vorkommt, um Leute in den Laden zu locken.
Backbone
Hennesbender hat das schon in latein zum Besten gegeben. Also nur noch mal für die, deren Latein schon etwas eingerostet ist: Ein Preisschild ist kein "Angebot" sondern die Aufforderung an den Kunden, dem Verkäufer ein Angebot zu machen. Der Verkäufer kann das Angebot immer noch ablehnen.
so ists. Betriebswirtschaftliche Grundlagen :roll:
Nehm ich, ist dann das Angebot des Kunden.
Sagt der Händler ok, prima! In diesem Fall hat er das Angebot wohl abgelehnt :lol:
MFG Michael
Als ich dem Verkäufer darauf angesprochen habe und gleich drei bestellen wollen(zwei für andere SUF Brüder und Schwester!) hat er schwach gelächelt und meinte, "Der Computer hat wieder einen Fehler gemacht."
Tja, vielleicht wäre es besser gewesen, ihn nicht darauf anzusprechen und zu warten, bis die Samstag-Nachmittags-Vertretung oder der Azubi an der Kasse steht, und es bei einer Kamera bewenden zu lassen...? :P :lol:
Tommyknocker
09.01.2011, 23:53
Da frag ich mich dann wieder, muss man jeden Fehler der anderen schamlos ausnutzen?
Das stimmt so nicht! Gehört irgendwie zu den "urban legends".
Zitat WKO:
(...) Der Unternehmer kann einen derartigen Irrtum korrigieren solange der Kaufvertrag mit dem Kunden noch nicht abgeschlossen wurde
Ich denke das ist der Kern der Sache.
Anderes Beispiel: Meiner Mama wurde vor Jahren auch mal im Geschäft ein Philips TV angepriesen, und auf das Feature BlackMatrix mehrfach eingegangen. Unter dem TV stand ein falsches Preisschild, was weder uns noch dem Berater auffiel. Als das Gerät Tage später zuhause geliefert wurde, fiel mir die graue statt schwarze Bildröhre auf. Hier war der Kaufvertrag ja schon zustande gekommen, das falsche Preisschild stand immer nochim Laden, und das Geschäft und wir einigten uns irgendwo beim HEK des ansich teureren TVs. SCHAULANDT stand aber von Anfang an zu seinem Fehler, es gab gar keine große Diskussion.
Gruß
... muss man jeden Fehler der anderen schamlos ausnutzen?
Die Bedeutung diese kleinen Kerls hier -> :lol: ist Dir doch bekannt? :mrgreen:
Hätte vielleicht besser den hier verwenden sollen: ;)
Tommyknocker
10.01.2011, 11:27
Das war jetzt auch eher allgemein gedacht, nicht speziell auf Dein Posting bezogen. Denn es wird genügend "Kunden" geben, die sich darauf stürzen würden und sich auch noch "diebisch" über ihren Kauf freuen würden.
Aber schließlich ist ja Geiz geil und hauptsache an sich selbst gedacht ;) :top:
erwinkfoto
10.01.2011, 14:52
Aber schließlich ist ja Geiz geil und hauptsache an sich selbst gedacht ;) :top:
Falsch, ne ne ne ne ne... "geil ist geil" heißt es. :twisted::lol::roll:
LG
h_Till_w
10.01.2011, 16:16
Das war jetzt auch eher allgemein gedacht, nicht speziell auf Dein Posting bezogen. Denn es wird genügend "Kunden" geben, die sich darauf stürzen würden und sich auch noch "diebisch" über ihren Kauf freuen würden.
Aber schließlich ist ja Geiz geil und hauptsache an sich selbst gedacht ;) :top:
mal ehrlich, warum auch nicht
schau mal wir reden hier von einem Kaufmann, jemand der voll im Wirtschaftlichen leben steht und wenn der Fehler macht dann hat er eben Pech gehabt.
zudem gibt es doch auch immer wieder seltsame Rabattaktionen und 850€ ist auch noch eine menge Geld, gut ca 1000 weniger als üblich aber es bleibt noch eine menge über.
wenn es darum gehen würde eine alte Oma zu betuppen ihr zb die 850 von ihre verstorbenen Mann oder so abzukaufen das wäre was anders aber einem Kaufmann ?
nö ich finde so einer muss schon dafür sorgen das in seinem Geschäft alles so läuft wie er es will.
und wenn der dadurch lernt das es besser ist jemanden an die Kasse zu setzen der sich mit der wahre auskennt und eben keine billige Aushilfe die nur doof scannt aber eben billig ist ^^
Tommyknocker
10.01.2011, 19:33
mal ehrlich, warum auch nicht
schau mal wir reden hier von einem Kaufmann, jemand der voll im Wirtschaftlichen leben steht und wenn der Fehler macht dann hat er eben Pech gehabt.
zudem gibt es doch auch immer wieder seltsame Rabattaktionen und 850€ ist auch noch eine menge Geld, gut ca 1000 weniger als üblich aber es bleibt noch eine menge über.
wenn es darum gehen würde eine alte Oma zu betuppen ihr zb die 850 von ihre verstorbenen Mann oder so abzukaufen das wäre was anders aber einem Kaufmann ?
nö ich finde so einer muss schon dafür sorgen das in seinem Geschäft alles so läuft wie er es will.
und wenn der dadurch lernt das es besser ist jemanden an die Kasse zu setzen der sich mit der wahre auskennt und eben keine billige Aushilfe die nur doof scannt aber eben billig ist ^^
Geh ich recht in der Annahme, das Du noch nie verantwortlich im Verkaufsbereich gearbeitet hast?
Ich beneide Dich, das Du deine Arbeit immer zu 100% fehlerfrei machst! Das können wohl nicht viele von sich behaupten.
Gut, er ist Kaufmann, deshalb macht ihm der finanzielle Verlust nicht so viel aus? Sind Kaufmänner im Gegensatz zu alten Damen gegen finanzielle Verluste versichert?
Ganz ehrlich: ich hätte irgendwie keinen Spaß an der Kamera, wenn ich weiß, dass ich damit den Fotohändler um mehrere 100 Euro ausgetrickst hätte. Leben und leben lassen.
Art
h_Till_w
10.01.2011, 19:57
Geh ich recht in der Annahme, das Du noch nie verantwortlich im Verkaufsbereich gearbeitet hast?
Ich beneide Dich, das Du deine Arbeit immer zu 100% fehlerfrei machst! Das können wohl nicht viele von sich behaupten.
Gut, er ist Kaufmann, deshalb macht ihm der finanzielle Verlust nicht so viel aus? Sind Kaufmänner im Gegensatz zu alten Damen gegen finanzielle Verluste versichert?
da hast du fast recht,
weist du, wenn ich einen Fehler mache dann habe ich die Eier um auch dazu zu stehen,
wenn der Kaufmann seinen Job gut macht dann steht der echte richtige Preis in der Scannerkasse oder der Mensch an der Kasse kennt ihn bzw kennt ihn so gut das er weis das die 849 nicht stimmen.
ist das alles nicht so dann hat der Kunde eben Glück gehabt und der Kaufmann Pech.
ist ja auch nicht so das wenn du Aktien kaufst und die steigen nicht sondern sinken du sie mit "sorry das war ein versehen" zurückgeben kannst.
und ja von Kaufmännern erwarte ich mehr Sorgsamkeit in ihrem Gewerbe als von Normalen Bürgern und ich finde es ist ein unterschied ob man Unwissenheit von Normalbürgern ausnutzt oder eben von Profis.
Tommyknocker
10.01.2011, 20:07
Darf ich fragen, in welchem Bereich Du arbeitest? Bezahlst Du Deine kaum vorkommenden Fehler dann auch aus eigener Tasche, oder sind das halt Schäden, die eine Versicherung übernimmt?
Sagst Du der Bedienung auch nicht, wenn sie etwas auf der Rechnung vergessen hat? Wenn Dir die Kassiererin aus versehen zuviel Geld zurückgegeben hat?
Oder ist es Dir dann vielleicht auch egal, wenn Dir zuwenig Geld zurückgegeben hat? Wäre dann ja ein Fehler zu ihren Gunsten und auf den muss man sie ja dann laut deiner Aussage auch nicht hinweisen ;)
Ich persönlich finde es einfach nicht richtig, jemanden, der einen Fehler gemacht hat, dann auch noch schamlos auszunutzen.
Daydreamer
10.01.2011, 20:13
und ja von Kaufmännern erwarte ich mehr Sorgsamkeit in ihrem Gewerbe als von Normalen Bürgern und ich finde es ist ein unterschied ob man Unwissenheit von Normalbürgern ausnutzt oder eben von Profis.
Das verstehe ich nicht. Das 'Ausnutzen' eines fremden Fehlers ist für mich per se verwerflich, da ist doch vollkommen egal, unter welchen Umständen er entstanden ist oder ob er überhaupt hätte entstehen dürfen. Wieso differenzierst du da?
h_Till_w
10.01.2011, 20:40
ja genau,
es kommt auf die Umstände drauf an
wenn es mir auffällt das mir die Kassiererin zu viel Geld raus-gibt dann sage ich bescheid,
aber wenn ich auf einem Flohmarkt etwas finde bei dem ich weis das es auf dem markt einen gewissen Wert hat der Händler es nicht kennt und es mir für einen sehr geringen wert verkauft dann habe ich auch kein schlechtes Gewissen.
der Laden in dem beispiel hat doch viele Möglichkeiten sein Angebot zu widerrufen, bis eben der Verkauf getätigt worden ist.
ähnlich wie bei dieser Aktion vom Media markt als jeder x Bonn das Geld zurückbekommen hat, muss ich da nachrechnen ob sich Media markt das leisten kann? ob ich da auch was teures Kaufen darf oder darf man so was nur mit einer spindle CD Rohlinge machen weil sonst der arme Media markt ja Verlust machen würde?
zudem ist das ja nur ca (ganz grob) ein Rabatt von 50% des Mart üblichen Endkunden Preis.
Ikea macht so etwas ständig zu jeder komischen Gelegenheiten da gab es auch Sachen wo das Koma vernutscht wurde, muss ich da auch nachfragen?
Tommyknocker
10.01.2011, 21:15
Das es sich hier um einen Fehler in der Auszeichnung und nicht um ein Werbeangebot handelt, das dürfte wohl offensichtlich sein.
Und wenn es doch so ein tolles Angebot sein sollte, dann wird mir der Verkäufer das auch auf Nachfrage so verkaufen wie es da steht. Dann nutz ich seinen Fehler nicht aus und beide sind zufrieden.
Mit Verlaub, den MM hier ins Spiel zu bringen, der gern mal mit Rabatten um sich schmeißt (die eh jeder andere Onlinehändler unterbietet), halte ich nicht für stichhaltig.
konzertpix.de
10.01.2011, 21:58
Ich persönlich finde es einfach nicht richtig, jemanden, der einen Fehler gemacht hat, dann auch noch schamlos auszunutzen.
:top::top::top: - das braucht keine zusätzlichen Worte mehr (außer, ihn auf seinen Fehler hinzuweisen, damit er diesen korrigieren kann und nicht benachteiligt wird)!
hennesbender
10.01.2011, 22:10
ja genau,
es kommt auf die Umstände drauf an
wenn es mir auffällt das mir die Kassiererin zu viel Geld raus-gibt dann sage ich bescheid,
aber wenn ich auf einem Flohmarkt etwas finde bei dem ich weis das es auf dem markt einen gewissen Wert hat der Händler es nicht kennt und es mir für einen sehr geringen wert verkauft dann habe ich auch kein schlechtes Gewissen.
der Laden in dem beispiel hat doch viele Möglichkeiten sein Angebot zu widerrufen, bis eben der Verkauf getätigt worden ist.
ähnlich wie bei dieser Aktion vom Media markt als jeder x Bonn das Geld zurückbekommen hat, muss ich da nachrechnen ob sich Media markt das leisten kann? ob ich da auch was teures Kaufen darf oder darf man so was nur mit einer spindle CD Rohlinge machen weil sonst der arme Media markt ja Verlust machen würde?
zudem ist das ja nur ca (ganz grob) ein Rabatt von 50% des Mart üblichen Endkunden Preis.
Ikea macht so etwas ständig zu jeder komischen Gelegenheiten da gab es auch Sachen wo das Koma vernutscht wurde, muss ich da auch nachfragen?
Du beschreibst hier ein paar völlig verschiedene Situationen, die rechtlich jeweils ganz anderes behandelt werden. Und hier geht es um rechtswissenschaftliche Fragestellungen. Und wenn du davon keine Ahnung hast, würde ich einfach mal nichts schreiben. Soviel unsinniges Zeug hintereinander habe ich schon lange nicht mehr gelesen...
Ich würde mich auch nicht zur Quantenphysik, Ballistik oder Kfz-Mechanik äußern... habe ich nämlich keine Ahnung von und käme nur dummes Zeug bei raus... aber ich vermute mal, dass du dir auch das zutraust... :D
h_Till_w
10.01.2011, 22:18
die Rechtswissenschaftliche Frage wurde ja schon beantwortet,
eben das durch ein Preisschild kein Kaufvertrag zur Stande kommt erst durch das bezahlen an der Kasse eben durch kongruentes verhalten.
es geht um die Moralische, ob es Moralisch vertretbar ist es zu versuchen oder nicht,
ich meine Ja
andere meinen es das gibt dann ganz viel böses Karma
worauf ich hinsaus will ist folgendes,
Muss ich bei jedem Preis von einem Fehler ausgehen?
und vor allen muss ich das erkennen und nachfragen?
sicher ist es nett und gibt auch gutes Karma wenn ich Nachfrage aber ist das notwendig? Immer?
ich meine eben nein.
konzertpix.de
10.01.2011, 22:21
sicher ist es nett und gibt auch gutes Karma wenn ich Nachfrage aber ist das notwendig? Immer?
Immer und grundsätzlich. Sorry, aber ich bin ganz offensichtlich eine andere Generation mit offenbar vollkommen anderen Werten, die meinem Tun zugrundeliegen als in deinem Fall.
Was mir im Übrigen auch bei deinem unreflektiertem Dahingeschreibsel auffällt...
Achherrje, es ist doch niemand zu Schaden gekommen!
Einer hätte VIELLEICHT ein "Schnäppchen" machen und sich freuen können.
Aber muß man deswegen gleich eine Moral-Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen?
Leute, bleibt doch mal locker! :cool:
Ich glaube fast jeder hätte sich doch über so ein Schnäppchen gefreut - ob es jeder unter den beschriebenen Bedingungen hätte haben wollen, steht doch auf einem ganz anderen Blatt.
Wie oft läuft es denn genau anders herum?
Wie oft werden Kunden mit durchgestrichenen Preisschildern Schnäppchen vorgegaukelt, oder mit Lockvogelangeboten in den Laden gelockt, um dann mit etwas teurerem wieder heraus zu kommen, weil die Ware in viel zu geringer Stückzahl oder überhaupt nicht vor Ort war?
Oder es wird Ramschware als Qualitätsware angepriesen bzw. der kleine aber entscheidende Unterschied bei Typenbezeichnungen bei unwissenden Kunden schamlos ausgenutzt (speziell für die Großmärkte produzierte, schlechtere Serien)?
Da wird sich doch auch mal ein potentieller Kunde freuen dürfen, wenn er auch mal einen Vorteil gehabt hätte... :roll:
Tommyknocker
10.01.2011, 23:18
Wie oft läuft es denn genau anders herum?
Wie oft werden Kunden mit durchgestrichenen Preisschildern Schnäppchen vorgegaukelt, oder mit Lockvogelangeboten in den Laden gelockt, um dann mit etwas teurerem wieder heraus zu kommen, weil die Ware in viel zu geringer Stückzahl oder überhaupt nicht vor Ort war?
Oder es wird Ramschware als Qualitätsware angepriesen bzw. der kleine aber entscheidende Unterscheid bei Typenbezeichnungen bei unwissenden Kunden schamlos ausgenutzt (speziell für die Großmärkte produzierte, schlechtere Serien)?
Da wird sich doch auch mal ein potentieller Kunde freuen dürfen, wenn er auch mal einen Vorteil gehabt hätte... :roll:
Moralisch genauso verwerflich, aber ich muss mich ja nicht deshalb auch auf das Niveau herablassen.
Leider ist der Großteil der Menschheit heutzutage, wie es scheint, jeder nur noch auf seinen eigenen Vorteil bedacht, der Rest kann ja kucken, wo er bleibt.
Schön dann zu lesen, das es doch noch andere hier gibt :)
Schön dann zu lesen, das es doch noch andere hier gibt :)
:top:
Zitat von Tom :top:
und nochmal einer.
Eigentlich sollte ein solches Verhalten für alle normal sein, und keiner Erwähnung bedürfen. Die offensichtlichen Fehler Anderer ausnutzen nach dem Motto "ist halt sein Pech" ist so ziemlich das Letzte.
In diesem Fall wäre es allerdings besonders "listig" gewesen, die A850 für den ausgeschriebenen Preis zu fordern, wo doch auf dem Preisschild eine A580 lag. Was der TO auch weiter vorne schon beschrieben hat. Wer hier noch versucht hätte, die A850 für das geforderte Geld zu bekommen, den würde ich nicht nur Rücksichtslosigkeit attestieren sondern auch ein gewisses Maß an "Reflektionsschwäche".
In der Schweiz haben wir eine Preisanschriftspflicht. Der ist dann gültig. (Gilt als verbindliches Angebot).
Aber:
Wenn eindeutig erkennbar ist, dass der Preis zu tief ist, dann kann der Verkäufer sein Versehen (was es ja wahrscheinlich auch ist) geltend machen.
z.B. Kamera für 300.00, welche sonst 3'000.00 kostet.
Bei 2'700.00 könnte der Verkäufer keinen Irrtum geltend machen. Dieser Preis ist vielleicht günstig, aber absolut glaubwürdig.
Horst
actionandi
12.01.2011, 10:13
Komischer Thread. So wie viele hier argumentieren, dürften wir alle keine Schnäppchen mehr machen.
Aber es kommt immer drauf an. Eine Dame im Cafe hat mir einmal Brötchen und Kaffee serviert, zum mitnehmen. Gab mir die Ware und hat mich verabschiedet-ohne das ich bezahlt hab. Hab ihr dann leise gesagt, damit ihre Chefin dies nicht mitbekommt, dass ich gerne noch bezahlen würde.
Andererseits habe ich mal nach dem Disco Besuch 15€ zahlen müssen, 20€ abgegeben, 50€ Rückgeld wiederbekommen. Aber da sag ich doch nix sondern freu mich lieber drüber?
Sowas passiert doch in irgendeiner Form jedem einmal. Ob man ein Schnäppchen macht und 100€ spart oder sonst was. Da ist doch nix verwerfliches dran.
Sonst müsste der
http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=87340&page=25
Einkaufs- und Schnäppchenthread ja auch leer sein :twisted::kiss:
Das man dann allerdings irgendwie versucht den ausgeschriebenen Preis durchzusetzen, dass versteh ich auch nicht. Obgleich man da rechtlich eh kaum Chancen hat...
Habe den Thread jetzt durchgelesen - und mein posting gelöscht :oops: da die rechtliche Seite hinreichend geklärt wurde.
Zu den anderen doch recht fragwürdigen Überlegungen äußere ich mich nicht weiter und schüttle nur den Kopf - stamme aus einer anderen Generation :cool:
stamme aus einer anderen Generation :cool:
welche denn :?:
Hier in Berlin haben Sie mal einen Test an einer Würstchenbude gemacht, mit falsch rausgeben. Ergebnis: Egal wie alt, zuviel rausgegebenes Geld haben fast alle behalten und zuwenig erhaltenes alle reklamiert.
hennesbender
12.01.2011, 11:43
Aber wenn man dann sowas auch noch "Schnäppchen" nennt, dann hat man überhaupt nix begriffen...
Man ist (zivilrechtlich) gesehen verpflichtet, das Geld zurückzugeben. In den ersten Semestern eines Jurastudiums wird dann immer noch die (naheliegende) Fragestellung aufgeworfen, ob auch ein Straftatbestand vorliegt, wenn man das Geld einfach behält (Unterschlagung, Betrug). Das wird zwar im Ergebnis verneint. Aber rein moralisch ist man aus meiner Sicht mit diesen Tatbeständen sehr viel näher an der Wahrheit als "da hab ich doch ein Schnäppchen gemacht"...
Eine Altersfrage ist diese Einstellung aber wohl tatsächlich nicht... Gauner gibt es in jedem Alter... :)
Eine Altersfrage ist diese Einstellung aber wohl tatsächlich nicht... Gauner gibt es in jedem Alter... :)
Das ist wohl wahr. Es ist vermutlich eher eine Frage von Einsichtsfähigkeit und moralischem Grundverständnis.
Leider hat in diesem Land in den letzten 20 oder mehr Jahren ein derart deutlicher Erziehungsruck zum Egoismus stattgefunden, dass man die Krise kriegen könnte. Alles was zählt ist: "Was hab ich davon?" Da passt die Auffassung gut rein, dass es sich um ein "Schnäppchen" handelt, wenn man jemand anderes Irrtum eiskalt ausnutzt.
Tommyknocker
12.01.2011, 14:38
Andererseits habe ich mal nach dem Disco Besuch 15€ zahlen müssen, 20€ abgegeben, 50€ Rückgeld wiederbekommen. Aber da sag ich doch nix sondern freu mich lieber drüber?
Da hat sich die/der Kassierer bestimmt auch gefreut, wenn ihm die 45 fehlenden Euro vom Lohn abgezogen werden. Aber macht ja nix, der arbeitet ja nur zum Vergnügen.
Sowas passiert doch in irgendeiner Form jedem einmal. Ob man ein Schnäppchen macht und 100€ spart oder sonst was. Da ist doch nix verwerfliches dran.
Sonst müsste der
http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=87340&page=25
Einkaufs- und Schnäppchenthread ja auch leer sein :twisted::kiss:
Das man dann allerdings irgendwie versucht den ausgeschriebenen Preis durchzusetzen, dass versteh ich auch nicht. Obgleich man da rechtlich eh kaum Chancen hat...
Ich behaupte mal, du hast nicht so ganz kapiert um was es hier geht ;)
actionandi
12.01.2011, 14:40
Da passt die Auffassung gut rein, dass es sich um ein "Schnäppchen" handelt, wenn man jemand anderes Irrtum eiskalt ausnutzt.
Falls ihr beide mich anspricht:
Ich wollte in meinem Post differenzieren zwischen "Schnäppchen auf dem Flohmarkt" und, wie es so schön gesagt wurde, "Ganuerei".
Wenn ich auf dem Flohmarkt ein seltenes und wertvolles Objektiv o.ä. für 10€ entdeckt, sagt ihr also lieber dem Menschen "Hörmal, da bekommste bei Ebay 1500€ für!"? :top: Dann müsst ihr aber in Geld schwimmen.
Ausserdem, schaden tut man in diesem Fall niemanden.
Und Irrtümer, wie die Alpha 850 für 840€ kann man gar nicht ausnutzen :)
---------- Post added 12.01.2011 at 13:43 ----------
Da hat sich die/der Kassierer bestimmt auch gefreut, wenn ihm die 45 fehlenden Euro vom Lohn abgezogen werden. Aber macht ja nix, der arbeitet ja nur zum Vergnügen.
Denke nicht das dies passiert ist.
Ich behaupte mal, du hast nicht so ganz kapiert um was es hier geht ;)
Ich behaupte mal das Gegenteil ;)
konzertpix.de
12.01.2011, 19:37
Denke nicht das dies passiert ist.
Ist üblich und ging mir auch schon so. Allerdings wurde ich definitiv betrogen, man legte mir bewußt das Geld falsch vor und nahm einen Teil hinter verborgener Hand wieder zurück. Quintessenz der Aktion: während des Studiums für lau einen kompletten Samstag lang in der Tankstelle verbraten...
Tommyknocker
12.01.2011, 20:07
Denke nicht das dies passiert ist.
Und warum nicht? Generell ist der an der Kasse verantwortlich für den Inhalt. Warum sollte es hier anderst sein?
Ist üblich und ging mir auch schon so. Allerdings wurde ich definitiv betrogen, man legte mir bewußt das Geld falsch vor und nahm einen Teil hinter verborgener Hand wieder zurück. Quintessenz der Aktion: während des Studiums für lau einen kompletten Samstag lang in der Tankstelle verbraten...
Soweit denken manche Leute halt nicht, das es letzendlich den kleinen Kassierer trifft und nicht den Konzern/Besitzer des Ladens/Tankstelle.
Vielleicht sollte der eine oder andere sich auch mal informieren, wie sowas abläuft und dann hätten sie auch evtl mehr Verständnis. Manchmal muss einem so ein Fehler einfach selbst passieren, bis man merkt, wie blöd das für das Gegenüber ist.
alberich
12.01.2011, 20:12
Soweit denken manche Leute halt nicht, das es letzendlich den kleinen Kassierer trifft und nicht den Konzern/Besitzer des Ladens/Tankstelle.
Was es aber in letzter Konsequenz auch nicht besser macht, lediglich einfacher zu "rechtfertigen".
actionandi
12.01.2011, 21:47
Und warum nicht? Generell ist der an der Kasse verantwortlich für den Inhalt. Warum sollte es hier anderst sein?
Kassiererin an diesem Abend=Besitzerin der Disco.
Ok, ich bin ehrlich und gebe zu: Hätte das auch gemacht, hätte ich dies nicht gewusst.
Aber um nochmal deutlicher zu sein:
Ob man bei einem Schnäppchen 100€ "spart", 50€ zuviel Wechselgeld rausbekommt oder bei einem Händler einen falsch ausgeschriebenen Artikel um 400€ günstiger bekommt-in allen Fällen schadet man dem Verkäufer im gewissen Maße. Also im Endeffekt alles das gleiche, nur das Schnäppchen wird moralisch nicht angezweifelt, die anderen Fälle schon?
Aber die anderen Meinungen sind natürlich auch nicht "falsch", heutzutage ist die Gesellschaft größenteils sehr egoistisch.
Edit: Was von dem User Konzertpix geschrieben wurde, also vorsätzlicher Betrug, das ist natürlich unter aller S*u :evil:
hennesbender
12.01.2011, 21:49
Fahrlässigen Betrug gibt es übrigens nicht.
Ob man bei einem Schnäppchen 100€ "spart", 50€ zuviel Wechselgeld rausbekommt oder bei einem Händler einen falsch ausgeschriebenen Artikel um 400€ günstiger bekommt-in allen Fällen schadet man dem Verkäufer im gewissen Maße.
Nein! Bei einem Schnäppchen hat der Verkäufer bewusst diesen Preis verlangt, in den beiden anderen Fällen bekommt er weniger, als er beabsichtigt hat. Das ist doch ein ziemlicher Unterschied.
Es gibt auch Leute, die haben so ein gutes Herz, die verschenken oder spenden sogar mal Artikel.
Darf man deswegen pauschal jedem Verkäufer das verlangte Geld verweigern? Ist doch das Gleiche, beide bekommen kein Geld. :roll:
Tommyknocker
13.01.2011, 15:24
Nein! Bei einem Schnäppchen hat der Verkäufer bewusst diesen Preis verlangt, in den beiden anderen Fällen bekommt er weniger, als er beabsichtigt hat. Das ist doch ein ziemlicher Unterschied.
Ich sag doch, Thema verfehlt :D
actionandi
13.01.2011, 15:46
Fahrlässigen Betrug gibt es übrigens nicht.
Korrekt. Aber doch sehr wohl Betrug und Betrug mit Vorsatz? Oder ich verstehe den "Vorsatz" falsch :-)
Nein! Bei einem Schnäppchen hat der Verkäufer bewusst diesen Preis verlangt, in den beiden anderen Fällen bekommt er weniger, als er beabsichtigt hat. Das ist doch ein ziemlicher Unterschied.
Es gibt auch Leute, die haben so ein gutes Herz, die verschenken oder spenden sogar mal Artikel.
Darf man deswegen pauschal jedem Verkäufer das verlangte Geld verweigern? Ist doch das Gleiche, beide bekommen kein Geld. :roll:
Auch teilweise korrekt. Jedoch im Endeffekt, ja, da ist es das gleiche.
Der 2. Absatz ist ja doch sehr an den Haaren herbei gezogen, bitte nicht albern werden :)
Päpstlicher als der Papst sind wir doch alle nicht, oder?
Daydreamer
13.01.2011, 15:51
Korrekt. Aber doch sehr wohl Betrug und Betrug mit Vorsatz? Oder ich verstehe den "Vorsatz" falsch :-)
Ja ;)
§ 15 StGB sagt:
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
Betrug ist eine Straftat nach § 263 StGB. Das Gesetz kennt keinen fahrlässigen Betrug. Ergo muss per se jeder Betrug vorsätzlich sein (wäre die fragliche Handlung fahrlässig, könnte man den Betrug im strafrechtlichen Sinne von vornherein ausschließen).
Es ist wohl auch noch ein Unterschied, ob ich (z.B.) ein gebrauchtes Objektiv -nehmen wir mal das Ofenrohr- beim Flohmarkthändler für 30,00 € kaufe, oder ob ich das gleiche Teil der Nachbars-Oma für 30,00 € abkaufe.
Der Händler hat sich im Zweifelsfall den Preis bewusst gebildet. Wenn er über den tatsächlichen Wert im Unklaren ist, weil er selber das Teil bei irgendwem für 10,00 € bekommen hat, würde ich auch mal sagen, dass es dann sein Problem ist, wenn er es erheblich unter dem momentan marktüblichen Wert weiterverkauft.
Wenn ich aber von der Oma das Objektiv kaufe, weil der Opa verstorben ist, und sie selbst es nicht braucht, sprich keine Ahnung hat, was das Ding kosten kann, dann würde ich mir mies vorkommen, der Oma 30,00 € anzubieten.
Beim Händler wäre es m.E. ein legitimes Schnäppchen, bei der Oma eine Sauerei.
Auch teilweise korrekt. Jedoch im Endeffekt, ja, da ist es das gleiche.
Soso, Betrug und ein Schnäppchen ausnutzen ist also das Gleiche. So langsam gebe ich auf.
Der 2. Absatz ist ja doch sehr an den Haaren herbei gezogen, bitte nicht albern werden :)
Wenn ich Deine obige Antwort lese, finde ich das nicht an den Haaren herbei gezogen.
Aber einen Versuch wage ich noch:
Sagen wir, ich biete hier mein Sony 70-400 für 200 € zum Verkauf an (real, ohne Tippfehler) und Du schlägst zu. Dann hast Du wohl ein super Schnäppchen gemacht, denkst vielleicht noch (zu Recht), "Mensch ist der Verkäufer blöd", aber alles hat natürlich seine Richtigkeit. Dann ärgere ich mich vielleicht im Nachhinein, weil ich später erfahre, dass ich viel mehr hätte verlangen können, aber da kann ich dann nichts mehr machen.
Biete ich das Objektiv dagegen für 1000 € an und Du kaufst es, ich schicke es Dir zu und Du überweist mir anschließend nur 200 €, dann ist das für Dich also das Gleiche wie im ersten Fall, ja? Ok, mag sein, aber mein Anwalt würde das dann sicher anders sehen.
actionandi
13.01.2011, 15:59
Beim Händler wäre es m.E. ein legitimes Schnäppchen, bei der Oma eine Sauerei.
Klar. Ist halt nur ne moralische Sache.
§ 15 StGB sagt:
Betrug ist eine Straftat nach § 263 StGB. Das Gesetz kennt keinen fahrlässigen Betrug. Ergo muss per se jeder Betrug vorsätzlich sein (wäre die fragliche Handlung fahrlässig, könnte man den Betrug im strafrechtlichen Sinne von vornherein ausschließen).
AH:!: Ok. Hätte den Vorsatz jetzt so argumentiert, dass wenn der Täter mit dem Vorsatz die Handlung begeht, und es zB in meinem Fall in irgendeiner Art und Weise auch "Betrug" ist, aber ich nicht mit der Absicht der Handlung dorthin gegangen bin.
Danke :top:
---------- Post added 13.01.2011 at 15:03 ----------
Soso, Betrug und ein Schnäppchen ausnutzen ist also das Gleiche. So langsam gebe ich auf.
Nein, aber im ENDEFFEKT sind beide um einen gewissen Betrag gebracht worden. Das meinte ich damit :)
Wenn ich Deine obige Antwort lese, finde ich das nicht an den Haaren herbei gezogen.
Aber einen Versuch wage ich noch:
Sagen wir, ich biete hier mein Sony 70-400 für 200 € zum Verkauf an (real, ohne Tippfehler) und Du schlägst zu. Dann hast Du wohl ein super Schnäppchen gemacht, denkst vielleicht noch (zu Recht), "Mensch ist der Verkäufer blöd", aber alles hat natürlich seine Richtigkeit. Dann ärgere ich mich vielleicht im Nachhinein, weil ich später erfahre, dass ich viel mehr hätte verlangen können, aber da kann ich dann nichts mehr machen.
Biete ich das Objektiv dagegen für 1000 € an und Du kaufst es, ich schicke es Dir zu und Du überweist mir anschließend nur 200 €, dann ist das für Dich also das Gleiche wie im ersten Fall, ja? Ok, mag sein, aber mein Anwalt würde das dann sicher anders sehen.
Nein, das ist was anderes. Ist auch nicht das, was ich meinte. Da hätte ich ja vorsätzlich zu wenig überwiesen, und damit mit betrügerischer Absicht gehandelt. Ja, im Endeffekt hast du dann auch weniger Geld, aber durch mich verantwortet, nicht durch deine eigene Person :-)
Weiß auch gar nicht, wieso hier jetzt auf meinen Aussagen herumgestachelt wird. Wer unschuldig ist werfe den ersten Stein ;)
Da hätte ich ja vorsätzlich zu wenig überwiesen, und damit mit betrügerischer Absicht gehandelt.
Aber das Gleiche machst Du doch auch, wenn Du in der Disco vorsätzlich die 50 € einsteckst.
Klar, hier geht es um einen geringeren Betrag und man kann auch darüber streiten, ob es moralisch nicht ganz so verwerflich ist (nach dem Motto, selber Schuld, wenn Sie das Wechselgeld nicht kontrolliert). Da wird man hier heute sicher nicht mehr auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
Aber richtig ist es auf jeden Fall ebenso wenig wie in meinem Beispiel mit dem Objektiv.
Aber, um beim selber Schuld zu bleiben: Würdest Du nun statt der 1.000 € 10.000 € überweisen (versehentlich eine Null zuviel eingetippt), könnte ich dann ja auch sagen, selber Schuld. ;)
englishservices
13.01.2011, 16:35
Der Preisschild war schon am Montag weg, also hat der Verkäufer meine Stichelei zu Herzen genommen.
Von euren Kommentaren zum Thema Moral habe ich einiges gelernt - über euch und über mich. Interessante Sache.
actionandi
13.01.2011, 17:02
Aber, um beim selber Schuld zu bleiben: Würdest Du nun statt der 1.000 € 10.000 € überweisen (versehentlich eine Null zuviel eingetippt), könnte ich dann ja auch sagen, selber Schuld. ;)
Ich glaub da würde mich sowieso die Bank sofort anrufen und fragen, was ich da treibe... :D
combonattor
13.01.2011, 19:01
Hallo, ich habe jetzt ein ähnlichen Fall elebt: gerade bei Ebay gestöbert und habe bei einen gewerblichen Verkäufer aus Östereich einen Sony Sal70200 f2,8 G gebraucht für 119€ und kostenlosen Vesand mit Sofortkauf gekauft.Nach 5 Minuten kamm eine Nachricht von den Verkäufer -die Transaktion abzubrechen und Begründung:"Grund für Abbruch der Transaktion: Laut Verkäufer haben Sie den Artikel irrtümlicherweise gekauft.
Verkäuferkommentar: bitte um bestätigung"
Was mich an die Sache stört: obwohl der Verkäufer einen Fehler gemacht hat, hätte ich zumindest eine persönliche Entschhuldigung und dann die Bitte um Abbruch der Transaktion, anstatt :"bitte um Bestätigung", erwartet.
Was meinnt Ihr dazu?
Daydreamer
13.01.2011, 20:21
Eine Rechtsberatung darf dir hier keiner geben, aber grundsätzlich kann zumindest in Deutshland in solchen Fallkonstellationen davon ausgegangen werden, dass ein wirksamer Kaufvertrag besteht und dem Verkäufer auch kein Rücktritts- oder Anfechtungsrecht zusteht. Wie das in AU aussieht, weiß ich nicht. Wenn du das durchziehen willst, wirst du dir also einen Anwalt suchen müssen - freiwillig wird dein Verkäufer das ohnehin nicht hergeben.
Ich bin aber optimistisch, dass du dich nicht auf so ein Niveau herablassen willst. Bleibt die moralische Frage: der VK hat einen teuren Fehler gemacht und kommt nun als Bittsteller zu dir, dass derselbe frei von Konsequenzen bleibt. Ja, eine persönliche Nachricht hielte ich hier für das Mindeste.
mrieglhofer
13.01.2011, 20:48
Um die oft auftauchende Diskussion zumindest für Österreich zu beenden:
§ 934 ABGB bietet daher für den Fall, dass die Leistung im Wert um zumindest 51% niedriger ist als die Gegenleistung, die Möglichkeit, das Rechtsgeschäft aufzuheben. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass jeweils die vertraglich zugesagte Leistung zu bewerten ist, für allfällige Mängel oder Schlechtlieferungen bietet das Gesetz andere Möglichkeiten. Die Rückabwicklung des Rechtsgeschäftes muss sodann gerichtlich erfolgen.
Die Anwendung dieses Rechtsinstituts war bislang im Handelsgesetzbuch derart geregelt, dass der Gesetzgeber vom Kaufmann als Rechtsunterworfenen ausging und dieser daher keines besonderen Schutzes bedurfte. Insofern wurde in § 351a HGB normiert, dass sich derjenige, für den das Geschäft ein Handelsgeschäft ist, nicht auf § 934 ABGB berufen darf. Der Kaufmann im Sinne des HGB hatte daher keine Möglichkeit, ein Geschäft aufgrund mangelnder Äquivalenz der Leistungen anzufechten.
Durch die Neuschaffung des UGB wurde diese Bestimmung letztendlich aufgrund des „größenunabhängigen Unternehmerbegriffes“ des neuen Gesetzes nunmehr insofern abgeändert, als grundsätzlich die Bestimmung des § 934 ABGB auch für Unternehmer verpflichtend zur Anwendung gelangt, diese jedoch – anders als beim Verbrauchergeschäft - vertraglich ausgeschlossen werden kann.
http://www.ksv.at/KSV/1870/de/3services/6rechtstipps/2007-02/Die_Verkrzung_ber_die_Hlfte_la/index.html