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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BGH:Fotografieren von Schlössern und Gärten kann Geld kosten


tom.analogfoto
17.12.2010, 14:53
naja, sowas wollte ich eigentlich nicht als ersten Thread posten:

Wer Schlösser und Gärten wie Sanssouci, Schloss Charlottenburg oder die Pfaueninsel in Berlin fotografieren und seine Fotos kommerziell verwerten will, kann dafür künftig zur Kasse gebeten werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH)

Zum ganzen Artikel auf golem.de (http://www.golem.de/1012/80197.html)

freundliche Grüße aus Wien,
tom

PS: edit hat mich erinnert zu erwähnen, dass dieser Post als Info gilt und ich keine "wirkliche" Meinung dazu habe....

alberich
17.12.2010, 15:02
Na ja, wenn irgendein Kosmetikhersteller den Verkauf einer Antifaltentinktur mit Hilfe einer inspirierenden Aufnahme eines allseits bekannten Schlosses befördern möchte, dann sollte das auch entlohnt werden. Es ist teuer, sehr teuer all diese Gebäude am Leben zu erhalten und da das bestehende System lieber Geld in z.B. marode und zugleich marordierende Banken steckt, muss die Kohle nun mal irgendwo herkommen.

Wenn ich mit Bildern dieser Gebäude Geld verdienen sollte, dann würde ich es als durchaus verständlich und gerecht empfinden, wenn ich dafür einen Obulus abtreten muss.

binbald
17.12.2010, 15:14
ja, finde ich auch korrekt. Allerdings macht das Gericht auch noch einen Unterschied, ob das Bild auf dem Gelände oder von außerhalb aufgenommen wurde.

BodenseeTroll
17.12.2010, 15:56
Wer Schlösser und Gärten wie Sanssouci, Schloss Charlottenburg oder die Pfaueninsel in Berlin fotografieren und seine Fotos kommerziell verwerten will, kann dafür künftig zur Kasse gebeten werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH)

Nein. So entschied er nicht.

Im Grunde hat sich rechtlich kaum etwas geändert, denn zur Kasse gebeten werden kann nur der, der innerhalb der Grundstücke fotografiert.

Viele Grüsse,

Michael

About Schmidt
17.12.2010, 17:09
Ich weiß warum ich am liebsten alte Ruinen fotografiere, um die sich keiner mehr kümmert. ;)

Gruß Wolfgang

boo70200
17.12.2010, 17:50
Das bedeutet das vom öffentlichen Weg Fotos machen darf und diese auch kommerziel nutzen dürfen, ohne etwas dafür zu zahlen?!

alberich
17.12.2010, 20:52
http://photoscala.de/Artikel/BGH-Panoramafreiheit-gilt-Eigentumsrecht-aber-auch

[...]Davon ausgenommen ist natürlich weiter das Recht, das Gebäude außerhalb des Gartens fotografieren zu dürfen. Dieses Recht wurde durch diese Entscheidung nicht eingeschränkt.[...]Diese Entscheidung schafft endlich Rechtsklarheit, wenn es um die Frage der Reichweite der Panoramafreiheit geht. Der BGH hat nun entschieden, dass diese nicht für öffentliche Parks und Gartenanlagen gilt, auch wenn diese einer Stiftung des öffentlichen Rechts gehören und der Zugang kostenlos ist. Hier gilt weiter das Hausrecht des Inhabers, mithilfe dieser bestimmen darf, ob und wie fotografiert werden darf.

Für den Fotoamateur ändert sich durch dieses Urteils nichts; Berufsfotografen und Fotografen, welche mit dem Verkauf der Bilder aus dem Park Geld verdienen, müssen sich jedoch darauf einstellen, eventuell in Zukunft eine Gebühr für das Fotografieren in Gärten und Parkanlagen zu zahlen.

Jens N.
17.12.2010, 21:13
Fragt sich nur, wie streng das ausgelegt wird. Ich bin da gerade etwas verunsichert, weil ich ein Bild von Sanssouci in der FC habe. Ist zwar keine kommerzielle Verwertung, aber auf übereifrige Abmahnanwälte habe ich auch wenig Lust. Da mein Leben nicht davon abhängt: vorsichtshalber löschen?

Ellersiek
17.12.2010, 21:15
Das bedeutet das vom öffentlichen Weg Fotos machen darf und diese auch kommerziel nutzen dürfen, ohne etwas dafür zu zahlen?!

Ja, aber nur, wenn der öffentliche Weg nicht schon an eine Stiftung übertragen worden ist:D.

Die Welt wird nicht wirklich einfacher.

Gruß
Ralf

Kabuto
18.12.2010, 00:14
Jens, mit abmahnwütigen Anwälten dürftest Du eher weniger zu tun geben.
Meine mich zu erinnern, daß die Stiftung das Thema "Rechte durchsetzen" immer noch selber in der Hand hält.

100% Sicherheit würde es aber nur geben, wenn Du das Bild aus der FC rausnimmst.


Der nächste Schritt wird aber wohl wieder sein, daß die "Stiftung P.S und G" versuchen wird, auch das private/amteurhafte Fotografieren zu unterbinden.
Gab da doch schon mal einen Versuch.

jqsch
18.12.2010, 03:12
Also wir Berliner Stammtischler haben schon persönlich erfahren dürfen, dass uns - weil wir Stative zu Nachtaufnahmen dabei hatten - zwei Wachleute mit Schäferhund uns das Fotografieren vom Park Babelsberg des Hans Otto Theaters, das nun nicht der Stiftung gehört und unter die Panoramfreiheit fällt, untersagen wollten.

Bei Stativen nimmt man dort allzu gerne an, dass es sich um Profis handelt und um gewerbliche Nutzung.

Irmi
18.12.2010, 12:02
Was ist denn überhaupt eine kommerzielle Nutzung? Ist es schon kommerziell, wen ich es nur auf meine Internetseite setzte? Ich verdien ja nix dabe und verkauf auch nix.:roll:

DonFredo
18.12.2010, 13:19
Nur keine Aufregung, das Urteil spricht ausdrücklich von gewerblicher Nutzung und die liegt bei einem Hobbyfotografen ja wohl nicht vor.

Es geht hierbei nur um den Verkauf der Bilder :!: Dafür wurde bisher und wird halt weiterhin eine Genehmigung gebraucht.

jqsch
18.12.2010, 13:49
Manfred Du warst selbst dabei. Ob der Stative nahmen die MItarbeiter an, es würde sich um gewerbliche Nutzung handeln. Und sie haben erstmal Hausrecht.

RainerV
18.12.2010, 15:01
...Park Babelsberg des Hans Otto Theaters, das nun nicht der Stiftung gehört und unter die Panoramfreiheit fällt, untersagen wollten. ...

...Und sie haben erstmal Hausrecht.

Jürgen, wenn der Park Babelsberg öffentlicher Grund ist - und damit die Panoramafreiheit greift - dann haben sie eben KEIN Hausrecht.

Rainer

Itscha
18.12.2010, 17:49
Jürgen, wenn der Park Babelsberg öffentlicher Grund ist - und damit die Panoramafreiheit greift - dann haben sie eben KEIN Hausrecht.

Rainer

Im Zweifelsfall ist der Park aber nicht öffentlich, sondern in Besitz irgendeiner Stiftung oder sonstwas. Und da gilt die Panoramafreiheit halt dann nicht. Darum dreht sich doch das ganze Theater auch beim BGH.

Jens N.
18.12.2010, 20:23
Nur keine Aufregung, das Urteil spricht ausdrücklich von gewerblicher Nutzung und die liegt bei einem Hobbyfotografen ja wohl nicht vor.

Klar, die Frage ist nur, ob das jemand, der meint irgendwelche Ansprüche anmelden zu können auch so sieht - Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge und im Zweifel habe ich einfach keinen Bock auf Streß wegen so einer Lappalie. Und wo genau verläuft die Grenze: könnte es nicht schon als gewerbliche Nutzung ausgelegt werden, wenn das Bild auf einer HP gezeigt wird, auf der Werbung geschaltet ist?

Wahrscheinlich nicht, aber das im Zweifel erstmal klären zu lassen, habe ich wenig Lust.

jqsch
18.12.2010, 22:40
Rainer, du hast natürlich recht. Für ein ein Hans Otto Theater hat die Stiftung keinerlei Rechte. Aber wenn sich vor dir zwei Wachleute mit deutschem Schäferhund aufbauen, sind Argumente eher zweitrangig.

RainerV
18.12.2010, 23:02
Rainer, du hast natürlich recht. Für ein ein Hans Otto Theater hat die Stiftung keinerlei Rechte. Aber wenn sich vor dir zwei Wachleute mit deutschem Schäferhund aufbauen, sind Argumente eher zweitrangig.
Jaja, die Schäferhunde sind ein Argument. Die Frage ist natürlich, wie weit die Herrschaften gehen, wenn es hart auf hart kommt und sie merken, daß der Gegenüber um seine Rechte weiß. Denn die sollten wissen, daß sie auf öffentlichem Grund keinerlei Befugnisse haben.

Rainer