Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zollerstattung bei DHL
Villeicht kann mir hier ja jemand helfen.
Ich habe ein Packet von DHL (aus China) erhalten, das vom Zoll (bzw genauer von DHL) abgefertigt wurde. Die haben auch die gebühren kassiert.
In Darmstadt auf dem Zollamt hab ich auch mal ein packet abgeholt das verzollt wurde und dort habe ich dann, weil ich das Packet erst prüfen musste und schon geahnt hatte das es ne Wertminderung wird bescheid gegeben. Die haben mir einen Wisch gegeben den ich ausfüllen musste, wo hin schicken und dann hab ich einen teil des Zollbetrages (weil Wertminderung) erstattet bekommen.
Nun hab ich das durch DHL zugestellte packet auch Zurückgegeben.
Dafür liegt die Paypal rückzahlung als beleg vor usw.
Nun schreib ich schon seit fast 2 Monaten Mails und telefoniere rum aber niemand fühlt sich dafür zuständig mir mein Geld zurück zu zahlen.
Zum x-ten mal schreibe ich nun schon an die Stelle die mich ständig an irgendwen weiter verweisst (die immer wieder nicht dafür zuständig sind ...) und heute kommt dganz plötzlich die Antwort das es garkein Geld zurück gibt und ich mich an den Verkäufer wenden soll wer die Kosten übernimmt.
Kann mir villeicht irgendjemand helfen wohin ich mich richtigerweise wenden muss?
Eventuell gibts ja auch den ein oder anderen der schon mehrmals Zoll zurück erhalten hat.
DonFredo
12.12.2010, 21:10
Hallo Shooty,
mal aus dem "hohlen Bauch" heraus, also ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Die Zollgebühren dürftest Du wohl in den Wind schreiben müssen.
Du hast Ware im Ausland gekauft und nach D eingeführt. Dafür müssen Zoll und Mehrwertsteuer bezahlt werden. Damit ist die Ware legitim nach D bzw. in die EU eingeführt worden.
Was Du anschließend mit der Ware machst, ist dann Deine Sache. Verschenken, wegschmeißen oder zurückgeben.
Trotzdem ist Zollrechtlich eine Wareneinfuhr nach D bzw. in die EU erfolgt, die halt die Zahlung von Zoll und Steuern nach sich zieht.
Ich würde sagen: Pech gehabt.
Das hätte ich prinzipiell auch gesagt ...
ABER ich hatte mal den Fall das ich eben beim Zollamt Darmstadt solch ein Formular gleich mitbekommen hatte das ich dann wo hin schicken musste und dann hab ichs wieder bekommen.
Der Kauf wurde ja Rückgängig gemacht. Das heisst rechtlich ist die Wahre nie eingeführt worden.
Polo1400
12.12.2010, 22:52
Das zuständige Zollamt hat die Möglichkeit zuviel erhobenen Zoll und auch Einfuhrumsatzsteuer auf Antrag zurück zu zahlen; es ist in mancherlei Hinsicht eine langwierige Angelegenheit, aber es geht.
Auch wenn es blöd klingt: Nicht mit Sachbearbeitern rumärgern, an die Abteilungs- oder Referatsleiter ran; Du hast ein Anrecht auf korrekte Abwicklung.
Ich hab die Angelegenheit gerade hinter mir, da hat UPS den Wert geschätzt........:flop:; was mich allerdings noch mehr geärgert hat war die sog. Handlingspauschale von UPS in Höhe von 10 oder 20€ :flop::flop:.
Im Übrigen hat es bei mir 6 Wochen gedauert, bis nach Vorliegen sämtlicher Unterlagen die Berechnung korrekt ausgeführt war und ich meine zuviel gezahlten 37,83€ zurück hatte.
Rückerstattung der Einfuhrumsatzsteuer und der Zollabgaben ist natürlich möglich, aber dazu muss die Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft schlüssig nachgewisen werden.
Ein Paypalbeleg ist da nicht aussreichend.
Auf www.zoll.de gibt es die Nummer einer Hotline, die bei zollrechltlichen Problemen Auskunft gibt.
lg
uwe
Rückerstattung der Einfuhrumsatzsteuer und der Zollabgaben ist natürlich möglich, aber dazu muss die Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft schlüssig nachgewisen werden.
Ein Paypalbeleg ist da nicht aussreichend.
Auf www.zoll.de gibt es die Nummer einer Hotline, die bei zollrechltlichen Problemen Auskunft gibt.
lg
uwe
Perfekt! ;)
Nun muss ich die Nummer nurnoch finden *G*
Ich nehme an "Auskunft für Privatpersonen" ?
Belegt ist alles mit Paypal rechnung-Rücküberweisung und Ebay stornierung usw ;)
Das sollte nicht das Ding sein.
Mal schaun ob ich morgen Telefonisch weiter komme.
Alphistitomus
12.12.2010, 23:11
Hi Markus,es wird dir bestimmt nicht weiterhelfen,aber Ware aus dem Ausland z.B China etc ist bis 22 Euro Zollfrei! Ich bestelle schon seit Jahren im fernen Osten,habe bis jetzt nur 1 mal was beim Zoll abholen u bezahlen,dass wusste ich aber schon vorher.Die Frage ist lohnt sich dieser Behörden Kramm herumgelaufe wirklich:roll: Kommt drauf an um wieviel Mäuse es geht bei dir.
Hi Markus,es wird dir bestimmt nicht weiterhelfen,aber Ware aus dem Ausland z.B China etc ist bis 22 Euro Zollfrei!
Du hast recht, das hilft ihm nicht, denn er hat ja bereits Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlt, was impliziert, dass der Kaufbetrag über der Freigrenze lag, gell. :mrgreen:
lg
Uwe
Alphistitomus
12.12.2010, 23:16
:oops:Na klaro doch:oops:
Ja sorry ^^
Ich kenn mich mit Chinakrams und Zoll recht gut aus weil ich recht oft dort bestelle (so mindestens 2-3 mal in Monat ^^)
Meistens kleinkrams bis 10€
Diesmal dreht es sich aber um Zollgebühren von rund 42€
Das is mir bissi viel um das einfach so zu ignorieren .... zumal ich im Hinterkopf hatte das ichs zurück bekomme (weil ich eben schonmal bei ner Wertminderung was erstattet bekommen hab).
Alphistitomus
12.12.2010, 23:30
Ja gut,dass ist schon ein konkreter Betrag,da wünsch ich dir noch mehr Durchaltevermögen und Erfolg:top:
About Schmidt
14.12.2010, 17:41
Hallo,
das läuft folgender maßen ab. Das Paket kommt aus China nach Deutschland. Dort wird es zum Zoll, welcher in den Frachtzentren der DHL eine eigene Abteilung hat, geleitet. Laut der Zollinhaltserklärung werden dann die Zollgebühren berechnet, so der Zoll der Angabe vertraut. Wenn nicht wird das Paket, immer noch vom Zoll, geöffnet und eine Inhaltsfeststellung vorgenommen. Geht das Paket dann in die Zustellung, kassiert der Zusteller der DHL die entsprechenden Gebühren und übermittelt diese an den Zoll. Die DHL erhält dafür meines Wissens gar nichts, da es sich um eine hoheitliche Tätigkeit handelt welche die DHL für den Zoll übernimmt. Darum ist die DHL hier nicht dein Ansprechpartner sondern der Zoll. Mit dem Paket wurden dir doch die Begleitpapiere und die Zollinhaltserklärung ausgehändigt. Damit gehst du zum Zoll und stellst genau den Antrag, den du schon einmal gestellt hast.
Gruß Wolfgang
Hallo,
das läuft folgender maßen ab. Das Paket kommt aus China nach Deutschland. Dort wird es zum Zoll, welcher in den Frachtzentren der DHL eine eigene Abteilung hat, geleitet. Laut der Zollinhaltserklärung werden dann die Zollgebühren berechnet, so der Zoll der Angabe vertraut. Wenn nicht wird das Paket, immer noch vom Zoll, geöffnet und eine Inhaltsfeststellung vorgenommen. Geht das Paket dann in die Zustellung, kassiert der Zusteller der DHL die entsprechenden Gebühren und übermittelt diese an den Zoll. Die DHL erhält dafür meines Wissens gar nichts, da es sich um eine hoheitliche Tätigkeit handelt welche die DHL für den Zoll übernimmt. Darum ist die DHL hier nicht dein Ansprechpartner sondern der Zoll. Mit dem Paket wurden dir doch die Begleitpapiere und die Zollinhaltserklärung ausgehändigt. Damit gehst du zum Zoll und stellst genau den Antrag, den du schon einmal gestellt hast.
Gruß Wolfgang
Dank dir!
Und parallel dazu kam die wirklich tolle mail von zoll.de die ich hier mal Zitieren will (falls noch jemand das "Problem hat"):
Sehr geehrter Herr ??? ^^,
für Waren des Versandhandels bietet das Zollrecht in Artikel 251 Nr. 1b ZK-DVO die Möglichkeit, dass die Zollanmeldung,
auf deren Grundlage die Abgaben erhoben wurden, auch noch nach der Freigabe der Waren (Überlassung) für ungültig erklärt
werden kann.
Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach der Annahme der Zollanmeldung bei dem
Hauptzollamt gestellt werden, in dessen Bezirk die Zollabfertigung stattgefunden hat. Die Adresse ist aus dem
Abgabenbescheid bzw. aus der Abgabenberechnung ersichtlich.
Zur Beantragung sollte Vordruck „0223“ verwendet werden, welcher im Formularcenter auf www.zoll.de zu Download zur
Verfügung steht. Hier der Link zum Vordruck:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=0223
Bitte geben Sie auch Ihre komplette Kontoverbindung an.
Sie sollten Sie sich zunächst unter Angabe der Sendungsnummer an die DHL wenden und um Herausgabe des Steuerbescheides
bitten. Der Abgabenbescheid wird dem Paketunternehmen von der Zollverwaltung elektronisch übermittelt.
Um eine zügige Bearbeitung sicherstellen zu können, sollten dem Antragsschreiben alle Unterlagen beigefügt werden, die
die Rücksendung der Waren an das Versandhaus beweisen. Hierfür kommen z. B. der Einlieferungsschein der Post, ein
ähnlicher Beleg eines Kurierdienstes und/oder die Empfangsbestätigung des Versandhauses in Verbindung mit dem
Gutschriftbeleg über den Kaufpreis in Betracht.
Den sichersten Nachweis für die Rücksendung der Ware bietet allerdings die amtliche Bestätigung der Ausfuhr. Die dazu
erforderliche Anmeldung der Ware zur Ausfuhr kann mittels Internetausfuhranmeldung „IAA“ erfolgen, welche Ihnen unter
www.ausfuhr.internetzollanmeldung.de zur Verfügung steht.
Ob in Ihrem Fall der Nachweis für die Rücksendung der Ware auch ohne Ausfuhranmeldung akzeptiert wird, sollten Sie vorab
mit dem entsprechenden Hauptzollamt klären.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen