André 69
29.11.2010, 15:31
Hallo,
... November, noch ist November - der Monat in dem man seine Autoversicherung wechseln kann - das weiß jeder, Werbung gibt es ja auch genug!
Eine Angewohnheit von den KFZ-Versicherern die ich kenne ist, die Unterlagen möglichst spät im November zu zuschicken, so auch diesmal.
Am verg. Freitag, also 3 Werktage vor dem Monatsende. Bloß nicht den Versicherten munter machen, daß er evtl. vergleicht!
Es sollte teurer werden, wie im Moment alles irgendwie teurer wird, man gewöhnt sich ja schon fast daran.
Nun, darüber habe ich mich dann aber doch geärgert - und habe verglichen!
Gut, man findet immer etwas preiswerteres, wenn man nicht rein zufällig bei DEM günstigsten Versicherer ist.
Wegen ein paar Euros mache ich auch keinen Aufstand, zumal ich erst vor 2 oder 3 Jahren zu einem der Preiswerten gewechselt bin.
ABER: Ich dachte mir, klickst dich mal bei deiner eigenen Versicherung durch,
und das Ergebnis war für mich dann das erfreuliche Ärgernis ... als Neukunde mit genau den gleichen Bedingungen sollte ich 20% weniger bezahlen müssen!
Von der Versicherung kam mit den Vertragsunterlagen noch ein Info-Blatt, das sicher 50% der Leute gleich entsorgen, in dem unter anderem steht,
daß man erstmal seine Versicherung anrufen solle, bevor man kündigt, ...
Gesagt, getan - heute angerufen.
Nach einem kurzen freundlichen Gespräch und Identifizierung über die Vertragsnummer dann die Antwort: Ich schicke ihnen den Neukundenvertrag mit den XXX,xx Euro zu.
Alles kein Problem! Die Frage ob sich was ändert mit dem neuen Vertrag - Nein, nur eben weniger zu zahlen.
Dann war ich doch platt ...
Also wer meint, er sei ein guter und langjähriger Kunde, der sollte mal seine Position überprüfen!
Für 20% sofort weniger bezahlen nehme ich auch gern in Kauf, daß ich als "Neukunde" rein hypothetisch dann evtl. keine 3% Nachlass als langjähriger guter Kunde bekomme!
Gruß André, der immernoch nicht weiß ob er sich ärgern oder freuen soll ;)
PS: Die 3 Tage bis Ende November wären irrelevant, da eine Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit sich bringt,
welches einem 30 Tage nach Eingang des Vertages zum reagieren gibt.
... November, noch ist November - der Monat in dem man seine Autoversicherung wechseln kann - das weiß jeder, Werbung gibt es ja auch genug!
Eine Angewohnheit von den KFZ-Versicherern die ich kenne ist, die Unterlagen möglichst spät im November zu zuschicken, so auch diesmal.
Am verg. Freitag, also 3 Werktage vor dem Monatsende. Bloß nicht den Versicherten munter machen, daß er evtl. vergleicht!
Es sollte teurer werden, wie im Moment alles irgendwie teurer wird, man gewöhnt sich ja schon fast daran.
Nun, darüber habe ich mich dann aber doch geärgert - und habe verglichen!
Gut, man findet immer etwas preiswerteres, wenn man nicht rein zufällig bei DEM günstigsten Versicherer ist.
Wegen ein paar Euros mache ich auch keinen Aufstand, zumal ich erst vor 2 oder 3 Jahren zu einem der Preiswerten gewechselt bin.
ABER: Ich dachte mir, klickst dich mal bei deiner eigenen Versicherung durch,
und das Ergebnis war für mich dann das erfreuliche Ärgernis ... als Neukunde mit genau den gleichen Bedingungen sollte ich 20% weniger bezahlen müssen!
Von der Versicherung kam mit den Vertragsunterlagen noch ein Info-Blatt, das sicher 50% der Leute gleich entsorgen, in dem unter anderem steht,
daß man erstmal seine Versicherung anrufen solle, bevor man kündigt, ...
Gesagt, getan - heute angerufen.
Nach einem kurzen freundlichen Gespräch und Identifizierung über die Vertragsnummer dann die Antwort: Ich schicke ihnen den Neukundenvertrag mit den XXX,xx Euro zu.
Alles kein Problem! Die Frage ob sich was ändert mit dem neuen Vertrag - Nein, nur eben weniger zu zahlen.
Dann war ich doch platt ...
Also wer meint, er sei ein guter und langjähriger Kunde, der sollte mal seine Position überprüfen!
Für 20% sofort weniger bezahlen nehme ich auch gern in Kauf, daß ich als "Neukunde" rein hypothetisch dann evtl. keine 3% Nachlass als langjähriger guter Kunde bekomme!
Gruß André, der immernoch nicht weiß ob er sich ärgern oder freuen soll ;)
PS: Die 3 Tage bis Ende November wären irrelevant, da eine Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit sich bringt,
welches einem 30 Tage nach Eingang des Vertages zum reagieren gibt.