Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietklausel rechtswidrig?
ichbinderpicknicker
15.11.2010, 17:48
Hallo,
in unserem Mietvertrag steht drin, daß alle §§ die mit Schönheitsreperaturen nach xyz Jahren etc unwirksam sind und die Wohnung nach Auszug komplett renoviert zu übergeben ist.
Jetzt habe ich gelesen, daß so eine Klausel unwirksam ist:
Die Verpflichtung zur Renovierung bei Auszug unabhängig vom Zustand der Wohnung ist unwirksam. AG Celle, Urteil vom 13.06.2007 – 16 C 2440/06 (9a) –
War von Euch schonmal jemand in einer ähnlichen Situation? Oder interpetiere ich das was falsch?
About Schmidt
15.11.2010, 17:51
Warum gehst du mit dieser Frage nicht einfach zum Mieterbund, dazu sind die doch da.
Gruß Wolfgang
Übergibt man sie nicht, wie man sie übernommen hat?
Wir haben das Haus renoviert und weiß gestrichen übernommen und geben es so wieder ab.
Meine alte Wohnung konnte ich so verlassen, da ich sie unrenoviert übernahm.
Solche Urteile gelten in der Regel nur für den konkreten Fall und müssen dann von weiteren Gerichten, die sich dann darauf beziehen können, für andere konkrete Fälle bestätigt werden.
Will heißen: Du kannst das so interpretieren, aber endgültige Klärung wird wohl nur über die Auseinandersetzung möglich sein.
Die Chance ist groß, dass Du (solltest Du eben erst Schönheitsrepaturen und Renovierungen durchgeführt haben und dann überraschenderweise beruflich bedingt im Januar ausziehen müssen) keine komplette Renovierung machen musst. Pauschale Automatismen sind in dieser Form im deutschen Mietrecht inzwischen sehr problematisch geworden.
Aber konkrete Hilfe zu Deiner Lage solltest Du bei informierter Stelle einholen, die auch die besonderen Umstände beurteilen können. Das geht mit diesen Informationen sicher nicht.
Sonnenkind
15.11.2010, 18:11
Mietrecht und insbesondere das Thema "Schönheitsreparaturen" sind gerade z.Zt. eine besonders heisse Kiste. Hier haben Gerichte etliche Klauseln gekippt, was oft zur völligen "Nichtpflicht" des Mieters führt.
Regelmäßige Schönheitsreparaturen nur nach Zeit sind bspw. unwirksam.
Ein Mieter, der die Wohnung pfleglich behandelt, so dass Schönheitsreparaturen seltener notwendig sind als im "Normalfall" würde bestraft, wenn er trotzdem regelmäßig renovieren müsste. Darauf hat Dein Vermieter ja scheinbar auch reagiert.
Hast Du aber z.B. gerade vor einem halben Jahr tapeziert, weil Dein Kind Spaghetti an die Wand geschmissen hat, kann das der Vermieter nach dem von Dir angeführten Urteil nicht beim Auszug gleich nochmal verlangen (es sei denn, die Tapete ist nach der kurzen Zeit bereits wieder "abgewohnt".)
Das Urteil müsste man also ganz genau lesen.
Während der ganzen Mietdauer gar nichts machen und dann wegen der Endrenovierung auf dieses Urteil verweisen, ist m.E. nach nicht von Erfolg gekrönt, damit wird keiner durchkommen.
Und aufpassen beim Begriff "Komplettrenovierung", ein Parkett braucht keiner abschleifen, wenn es nicht aussergewöhnlich beansprucht wurde (privater "Tanzball" im Wohnzimmer o.ä.).
Ganz sicher kann es Dir niemand sagen, weder Rechtsanwalt noch Mieterbund.
Kannst davon ausgehen, dass "Haus & Grund" (Grundbesitzerverein) jedes Urteil komplett anders interpretiert als der Mieterbund.
Suche den Schulterschluss mit Deinem Vermieter. Ich würde die Formulierungen in Deinem Mietvertrag so interpretieren, dass der Vermieter seine Wohnung in weitervermietbarem Zustand wiederhaben will und Dich in der Zwischenzeit zu nichts verpflichtet. Schliesslich wohnst Du dort und musst selber wissen, wie neu und schön Du es in Deiner Wohnung haben willst.
Ich finde die Regeln anständig und fair.
Deinem VM §§ unter die Nase zu halten ist sicher kontraproduktiv.
Fragst Du, weil sich bereits Streit andeutet?
Ich bin kein Jurist, sondern habe die Frage als Vermieter, Mitglied bei "Haus & Grund" und "branchennah" Berufstätiger beantwortet...:D
ichbinderpicknicker
15.11.2010, 19:27
Wir ziehen in ein Haus und natürlich haben wir ja auch eine Mietsicherheit von 1000 Euro hinterlassen.
Wir haben die Wohnung renoviert übernommen, natürlich ist klar, daß etwas gemacht werden muß.
Aber in unserem speziellen Fall hat die "Wohnung" gearbeitet und seitens des Vermieters müßten Renovierungsarbeiten gemacht werden. Z.B. sind Rigipswände "lose" und Setzungsrisse in den Wänden. Das muß alles ausgebessert werden, nur halt bin ich nicht bereit dies zu bezahlen. Mit einfach übermalen ist da nix getan.
Es sind fast 110qm Wohnfläche, ich weiß halt nicht was tapezieren und malern kostet, hätte ihm aber sonst vorgeschlagen 500 Euro von uns zu nehmen und die anderen 500 der Mietsicherheit uns auszuzahlen.
Er hats wirklich nicht nötig, schwimmt in Geld (Automobil-Imperium), aber bei unseren ehemaligen Nachbarn war er tierisch pingelig und nachdem die ordentlich abdrücken mußten ist sein Sohn eingezogen!!! :top:
Dinge wie Setzungsrisse etc. sind nicht die Aufgabe des Mieters.
Geh zum Mieterbund und lass Dich beraten, was Deine Aufgaben sind und was nicht von Dir verlangt werden kann. Die Aufgaben sind nicht einfach so zu machen, sondern der Vermieter hat einen Anspruch darauf, dass die Arbeiten fachmännisch erledigt werden.
Die Kaution ist auch nicht für Bauschäden aller Art heranzuziehen, sondern für Schäden Mängel, die der Mieter hinterlassen hat.
Du kannst sicher sein, dass er rechtlichen Beistand in der Angelegenheit hat. Er wäre ja auch schön blöd, wenn er das nicht machen würde, bei mehreren Partien Vermietung. Insofern ist er Dir gegenüber deutlich im Vorteil - allerdings musst Du auch beim Mieterbund etc. auch auf Fristen achten.
ichbinderpicknicker
15.11.2010, 19:53
Dinge wie Setzungsrisse etc. sind nicht die Aufgabe des Mieters.
Die Kaution ist auch nicht für Bauschäden aller Art heranzuziehen, sondern für Schäden Mängel, die der Mieter hinterlassen hat.
Stimme ich Dir zu, allerdings bleibt halt das ungute Gefühl, daß er Instandsetzungsmaßnahmen mit unserer Mietkaution verrechnen will... Na ja, ab Januar ist das Thema Miete Geschichte!!!
Du solltest dich da beim Mieterbund schlau machen.
Der Eintritt kostet 60 Euro und die beraten da sehr gut. Außerdem schreiben die dann nette Briefe, wenn der Vermieter querschießt. Du hast gute Karten.
Vieles ist nämlich Nonsens, was die Vermieter sich überlegen.
Aber wir dürfen hier keine Rechtsauskünfte geben, der Zusatz "ich bin kein Rechtsanwalt" reicht nicht, wenn man danach detailgenau erklärt, was man darf und was man nicht darf. Also Vorsicht.
Sonnenkind
15.11.2010, 20:10
Aber wir dürfen hier keine Rechtsauskünfte geben, der Zusatz "ich bin kein Rechtsanwalt" reicht nicht, wenn man danach detailgenau erklärt, was man darf und was man nicht darf. Also Vorsicht.
@Dana
Danke für den Rat, Du meinst es sicher nur gut mit mir, aber ich sehe das absolut unproblematisch. Auch ohne meinen Zusatz, der war nur, weil ich von irgend jemandem so einen Kommentar erwartet habe.
Zum Thema: Zum einen schliesse ich mich "binbald" 100%ig an.
Mit den Setzrissen dürfte der Vermieter nur dann eine Chance haben, wenn Dein Nachbar bezeugt, dass Du mit´nem Bulldozer gegen das Gebäude gefahren bist...
Im Ernst, die Setzrisse haben eine Ursache und die losen Rigipswände sind (eigentlich) die logische Folge davon.
Die kann natürlich auch ein Assi-Mieter losreissen. Stellt sich die Frage, wieso Du das als Mieter nie reklamiert hast...
Zum anderen: Du bist sowieso bald Eigentümer. Mein Rat wäre, lieber in "Haus & Grund" einzutreten, als jetzt noch in den Mieterbund.
Die Rechtsberatung ist bei beiden erstmal kostenlos und die Anwälte bei "Haus & Grund" beraten normalerweise die Gegenseite. Sollte in der Situation kein Nachteil sein...
Ja, sorry, mir war schon klar, dass du das weißt.
Ich arbeite ehrenamtlich in einem Kummerkasten mit und wir müssen dauernd sehr aufpassen, dass uns keine Rechtsauskunft rausrutscht, was gerade bei Gewalt in Familien oder anderen schweren Rechtswidrigkeiten sehr anstrengend ist, die Anwälte warten nur drauf. Vielleicht bin ich deshalb schon etwas gebrannt. ;)
Sonnenkind
15.11.2010, 20:36
Ja, sorry, mir war schon klar, dass du das weißt.
Ich arbeite ehrenamtlich in einem Kummerkasten mit und wir müssen dauernd sehr aufpassen, dass uns keine Rechtsauskunft rausrutscht, was gerade bei Gewalt in Familien oder anderen schweren Rechtswidrigkeiten sehr anstrengend ist, die Anwälte warten nur drauf. Vielleicht bin ich deshalb schon etwas gebrannt. ;)
Klar. Entscheidend dürfte dabei sein, das der eine oder andere, der sich an Euch wendet, dies in Erwartung einer fundierten Rechtsauskunft tut. Diese Erwartung dürfte jemand, der eine Frage zum Umgang mit seinem Vermieter in einem Fotoforum postet, eher nicht haben.
@ichbinderpicknicker
Aus meiner (vor allem beruflicher) Erfahrung bei allen Dingen, bei denen es um Geld geht, kann ich Dir nur raten, unvoreingenommen an Deinen Vermieter heranzugehen.
Dein ehemaliger Nachbar in Ehren, aber wer weiß, was wirklich war.
Glaube mir, ich erfahre beruflich Dinge, die würden die Leute ihrem eigenen Bruder nicht erzählen...
Was mir noch einfällt: Deine Renovierungsmassnahmen sind evtl. sinnlos, solange die Bauschäden nicht behoben sind, Setzrisse können sich noch ändern, dann reisst die neue Tapete, etc. pp.
Versuche von Deinem Vermieter vorab ein Statement zu bekommen, ob Du tatsächlich loslegen kannst und lass Dir schriftlich bestätigen, ob ja oder nein.
Bei JA hast Du was in der Hand, dass er von den Bauschäden weiss und er kann später Deine Renovierung nicht deswegen bemängeln.
Bei NEIN würde ich ihm die Variante mit den EUR 500,- als Abgeltung anbieten. Dann kann er erst die Bauschäden beheben und dann die Schönheitsreparaturen durchführen lassen. Scheint Dir eh das Liebste zu sein.
Ausserdem signalisierst Du einerseits Kooperationsbereitschaft in Sachen Renovierung, andererseits lässt Du durchblicken, dass Du genau weisst, zu was Du verpflichtet bist und zu was nicht.
steve.hatton
15.11.2010, 22:12
Sonnenkind hat m.E. Recht.
99 % aller Probleme bei diesen Geschichten sind im persönlichen Gespräch vorab zu lösen bevor irgendwelche Meinungen und Vorurteile zementiert sind!
In wie weit Klauseln bezgl. Schönheitsreparaturen nichtig sind hängt auch vom Formulierungen im Mietvertrag ab; so kleine Wörter wie "in der Regel" alle 3, 5, 7, Jahre z.B. machen eine Fomrulierung wirksam - ohne nicht.
Somit sind viele Mietverträge bzw. darin aufgeführte Klauseln unwirksam.
Die größten Chancen unwirksame Klauseln zu finden hat man bei selbstgestrickten Verträgen.....
Leider haben hier die Gerichte teils sehr fragwürdige Urteile gesprochen ohne Lösungen für die somit entstandenen Lücken anzubieten und viele Bürger "verlassen" sich dann auf die eigenartigerweise sehr häufig aus Hamm und Celle stammenden Urteile. Eigentlich kann es nicht sein, dass z.B. das BGH eine Klausel für nichtig erklärt ohne die Vertragspartner dazu verpflichtet diese Klausel durch eine andere zu ersetzen, die das gewollte - nun juristisch einwandfrei - formuliert.
Sämtliche LG- und OLG-Urteile, also alles außer, sind nicht anwendbar, sondern höchstens Hinweise auf eine mögliche Beurteilung, da wir in Deutschland kein Präzedenzrecht haben - sprich der Richter in Buxtehude kann so entscheiden der in Hamburg oder auch ein Kollege des ersten in Buxtehude wieder ganz anders !
Dieganze Urteilssucherei ist ähnlich schlimm wie die Selbstmedikation via Internet !
Vorher reden bringt meist die Lösung mit den geringsten Kosten...
Gerade wenn man sich die wilden Fernseh-"Reality"-Shows anschaut sieht man immer wieder dass ganz am Anfang die Weichen falsch gestellt wurden weil man sich gegenseitig nix gutes unterstellt hat.
Und ja, Bauschäden sind keine Mietersache, es sei denn die Ursache liegt beim Mieter.
(Also Schimmel durch schlechtes Lüften, aber sicher nicht Mauerrisse, sofern man keine Wände versetzt hat)
Viel Erfolg!