Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie
Huhu!
Ich bin verwirrt.
Es heißt doch schon seit einer Weile, dass eine Garantie nicht käuferübergreifend wirkt.
Aber bei BIETE preisen dauernd Leute ihre Ware an mit "hat noch Restgarantie!!" - jetzt ist einer dabei, der sogar 24 Monate Garantie verspricht bei Privatkauf...
Ist das jetzt doch nicht so, dass die Garantie verfällt bei Verkauf?
Wenn doch, ist es nämlich ziemlich unfair, das mit der Garantie zu behaupten, wenn es dann nicht stimmt...
Die gesetzliche Gewährleistung (von 2 Jahren, wobei aber eigentlich nur die ersten 6 Monate wirklich was bringen, zumindest wenn es mal hart auf hart kommen sollte und ein Händler sich querstellt) ist übertragbar, bzw. an den Gegenstand gebunden und nicht an den Käufer soweit ich weiß (und auch gerade erlebt habe). Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller, mit den Konditionen, die diese selbst festlegen. Und da kann alles mögliche drin stehen: manche Hersteller binden die Garantie an die Erstkäufer, andere nicht - d.h. es kommt drauf an. Und selbst wenn die Garantie laut Bestimmungen nicht übertragbar ist, so regeln das viele Hersteller auch bei Zweitbesitzern oft kulant, bzw. interessieren sich gar nicht dafür, daß auf der Rechnung ein anderer Name steht (so mit meiner KoMi D5D erlebt).
Und dann ist ja auch noch die Frage, ob auf der Rechnung überhaupt ein Name steht, oder ob es sich z.B. um einen anonymen Kassenbon o.ä. handelt, ob das Produkt für eine besondere Garantie vielleicht auf einen bestimmten Namen registriert ist (Tamron 5 Jahres-Garantie) usw. usf. - ist so pauschal also nicht ganz leicht zu beantworten.
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07.10.2010, 19:45
Ich denke, da ist jeder auch für sich selbst verantwortlich. Auf der Seite von Tamron steht sinngemäß, dass die 5 Jahresgarantie nur gültig für den Erstkäufer ist.
Ähnliches findet man auch auf Websiten von anderen Anbietern/Produkten. Über Garantiebedingungen, Gewährleistung usw. sollte man sich genau so erkundigen, wie über die Funktionalität und die technischen Daten des betreffenden Gerätes/Objektives.
Versprechen kann man als Verkäufer viel, einiges entspricht halt nicht immer der Wahrheit und vieles wird einfach auch aus Unwissenheit geschrieben.
Gruß Wolfgang
Bitte nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln.
Bei Tamron ist ausdrücklich von einer Garantie(erweiterung) um 5 Jahre die Rede. Diese ist nicht übertragbar.
Jeder Hersteller ist per Gesetz verpflichtet, eine 2-jährige Gewährleistung auf Sachmängel zu leisten. Diese ist keinesfalls käufergebunden.
Die gesetzliche Gewährleistung (von 2 Jahren, wobei aber eigentlich nur die ersten 6 Monate wirklich was bringen, zumindest wenn es mal hart auf hart kommen sollte und ein Händler sich querstellt) ist übertragbar, bzw. an den Gegenstand gebunden und nicht an den Käufer soweit ich weiß (und auch gerade erlebt habe).
Ist das wirklich so? Die Gewährleistungsansprüche richten sich doch an den jeweiligen Vertragspartner und das ist beim Zweitkäufer der Erstkäufer und nicht der Händler. Oder übersehe ich da etwas? :roll:
Bei Autos mit den teilweise sehr langen Garantiezeiträumen käme sicherlich niemand auf die Idee, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt.
Warum sollte das bei Kameras anders sein? Negativbeispiele wie Tamron sollten angeprangert werden.
Jeder Hersteller ist per Gesetz verpflichtet, eine 2-jährige Gewährleistung auf Sachmängel zu leisten.
Nein, die Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
Backbone
07.10.2010, 19:56
Versprechen kann man als Verkäufer viel, einiges entspricht halt nicht immer der Wahrheit und vieles wird einfach auch aus Unwissenheit geschrieben.
Wobei man hier als Verkäufer im Zweifel den kürzeren gezogen hätte. Als Käufer kann man, beispielsweise wenn das Objektiv kaputt ist, vom Verkäufer die Einlösung der beschriebenen Garantie verlangen. Wie er das macht ist dann eben sein Problem. Insofern ist es vor allem das Interesse der VERkäufer hier keinen Bock zu schießen.
Backbone
Nein, die Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
Stimmt. Jetzt hab ich´s selbst verwechselt. Blöd. Asche auf mein Haupt.
Ist aber auch komplziert :D
Garantie - Hersteller
Gewährleistung/Sachmängelhaftung - Verkäufer.
Soooo, um die Verwirrung komplett zu machen:
http://www.it-rechtsinfo.de/hardware/herstellergarantie.html
Wie könnte es anders sein: Es kann mal so und manchmal so sein. Ganz nach Belieben des Herstellers.
Ist das wirklich so? Die Gewährleistungsansprüche richten sich doch an den jeweiligen Vertragspartner und das ist beim Zweitkäufer der Erstkäufer und nicht der Händler. Oder übersehe ich da etwas? :roll:
Ich bin mir da ehrlich gesagt nicht ganz sicher und ich kann auch so auf die Schnelle keine wirklich eindeutige Aussage im Netz finden - die einen sagen so, die anderen so, dann gibt es auch noch die Möglichkeit, eine Abtretungserklärung (der Gewährleistung an den Gebrauchtkäufer) zu verfassen (bzw. dies wird quasi automatisch als gegeben angesehen, wenn es nicht ausgeschlossen wird) usw. Alles nicht ganz so einfach. Ich habe mich neulich etwas intensiver mit dem Thema befasst und mein letzter Stand war so, daß die Gewährleistung an den Gegenstand gebunden ist - auch wenn das mit dem Vertragspartner natürlich ein berechtiger Einwand ist.
Ich habe unseren Kinderwagen von einer Privatperson neuwertig bei Ebay gekauft, inkl. Kaufrechnung eines Versandhändlers. Der Wagen hatte nach einiger Zeit (auch die 6 Monate waren längst abgelaufen) diverse Mängel. Herstellergarantie gibt es nicht, also blieb mir nichts anderes übrig, als mich an den Händler zu wenden. Und obwohl nicht mein Name auf der Rechnung steht, ja ich bei denen noch nichtmal als Kunde registriert war, lief die Abwicklung völlig problemlos (Wagen wurde ausgetauscht). Die Sache mit dem falschen Namen auf der Rechnung usw. war natürlich klar, aber laut Auskunft der Mitarbeiter des Händlers sei das kein Problem. Ob das nun Kulanz war oder ob die sich damit nur an gesetzliche Bestimmungen gehalten haben, kann ich leider nicht sicher sagen. OK, sie haben nicht auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gepocht o.ä., also könnte es auch einfach Kulanz gewesen sein, andererseits ging es da immerhin um über 400 Euro + sicherlich happige Versandkosten für den sperrigen Gegenstand...
Bleibt also die Garantie, die vom Hersteller gewährt wird, die gerätebezogen ist und übertragbar ist, sofern es sich nicht um eine Garantieverlängerung handelt.
Nö, die Neuwagenanschlussgarantie für die Jahre 4 und 5 meines Toyota bleibt beim Verkauf ausdrücklich erhalten. Es geht also auch kundenfreundlich.
Ziemliches Gestochere im Nebel hier.
Bleibt also die Garantie, die vom Hersteller gewährt wird, die gerätebezogen ist und übertragbar ist, sofern es sich nicht um eine Garantieverlängerung handelt.
Auch die ursprüngliche Hersteller-Garantie kann sich nur an einen bestimmten Personenkreis (z.B. Erstkäufer) richten. Der Garantiegeber ist in der Ausgestaltung der Garantiebedingungen ziemlich frei. Die Garantie ist ein zusätzliches "Goodie", das der Hersteller mit dem Produkt zunächst einem unbekannten Käuferkreis anbietet. Der Händler sieht sich dagegen immer mit den Ansprüchen seines konkreten Kunden konfrontiert.
Geläufig sind doch z.B. auch die Garantiebedingungen wie regelmäßige Inspektion in einer Fachwerkstatt oder Verwendung von Original-Ersatzteilen. Alles das ist zulässige Garantiebegrenzung.
Ja, deshalb meine Bemerkung in Beitrag #10. Kommt ganz auf die Bedingungen an, die der Hersteller vorgibt. Man kann sich auf nichts verlassen, muss von Fall zu Fall schauen, wie es ist.
Gestochere im Nebel, ja, ist ja kein Rechtsanwaltsforum hier ;) Und Rechtsberatungen dürfen wir ja eh nicht - deshalb: Diskussion - oder Gestochere ;)
Kommt ganz auf die Bedingungen an, die der Hersteller vorgibt. Man kann sich auf nichts verlassen, muss von Fall zu Fall schauen, wie es ist.
:top: So ist es, wenn es sich um Garantie handelt.
Kommt ganz auf die Bedingungen an, die der Hersteller vorgibt. Man kann sich auf nichts verlassen, muss von Fall zu Fall schauen, wie es ist.
Damit triffst Du den Nagel auf den Kopf. :top::top:
Ok...
Ich hatte irgendwann mal gehört (das war hier sogar, meine ich), dass Garantieleistungen nicht käufergebunden sind und hatte das auch brav so weiter gegeben. Dann kann das so nicht mehr stehen bleiben. Gut, das wollte ich einfach wissen. Danke!
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die bzgl. Umfang, Dauer und Randbedingungen nur durch den Hersteller definiert und geregelt wird. Es gibt auch keine allgemeingültigen Ansprüche auf Garantie. Sie mißt sich allein an der Garantiezusage des Herstellers selbst. Wenn der Hersteller die Garantie auf den Erstkäufer beschränkt, dann ist dem so. Geht der Umfang der Garantie über den der Gewährleistung hinaus, kann eine Garantie einen Mehrwert bedeuten. Tut sie es nicht und ist wohlmöglich beschränkter, dann ist das kein Beinbruch. Das tangiert nicht die Rechte, die sich aus der gesetzlich geregelten Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer ergeben.
Dat Ei
In der Schweiz kann es etwas anders sein.
http://www.konsum.ch/Merkblaetter/Garantien.pdf
Gruss Horst
Es passt zwar jetzt nicht ganz so ganz zu Dana's Ausgangsfrage aber wenn ich das mit der Garantie und der Gewährleistung richtig verstanden habe müsste mein Händler also für die Reparatur meines 135er Zeiss aufkommen.
Selbiges leidet nämlich unter einem wackelnden Fronttubus. Das Problem ist Sony wohl bekannt und es wird wohl im Falle einer Reparatur ein Teil ersetzt.
steve.hatton
08.10.2010, 00:17
Tja das ist ein Problem, dass Händler somit theoretisch die A-Karte haben wenn die Gewährleistung greift aber die Garantie abgelaufen ist!
Man sollte auch aufpassen ob man als Privatkunde kauft oder als gewerblicher Kunde. Xerox zB verkauft an gewerbliche Kunden mit 1 Jahre Garantie - basta.
Es gibt da schon sehr interessante Unterschiede: Opel`s "lebenslange Garantie" nur gegen Zuzahlung und zusätzliche Gebühr, je nach Laufleistung und nur bis zu einer maximalen Laufleistung von....und nur bei Vollmond etc ?
Jagaur mit 3 Jahren Garantie ohne KM Begrnezung!
Die meisten Hersteller haben dieses Kaufargument wohl noch nicht erkannt - kann mir jemand sagen warum Sony nicht 3 Jahre Garantie gibt - das wäre ein Alleinstellungsmermal!
- kann mir jemand sagen warum Sony nicht 3 Jahre Garantie gibt -
Weil Du spätestens nach 2 Jahren eine neue Kamera kaufen sollst. Das alte Teil verliert ja bei Erscheinen des Nachfolgemodells abrupt Funktionstüchtigkeit und Leistungsfähigkeit. ;)
Moin, moin,
Tja das ist ein Problem, dass Händler somit theoretisch die A-Karte haben wenn die Gewährleistung greift aber die Garantie abgelaufen ist!
das ist kein nichts neues! Der Vertragspartner des Käufers ist der Verkäufer, welcher die gesetzlich geregelte Gewährleistung zu erbringen hat. Wie die Vertragslage wiederum zwischen Händler, Großhändler oder Hersteller aussieht, ist zum Glück nicht Sache des Kunden.
Und ja, im B2B gelten andere Spielregeln als im B2C. Im B2B läuft m.W. die Gewährleistung nach 1 Jahr ab. Aber auch hier können wiederum on-top freiwillige Garantien mit beliebigem Umfang vereinbart bzw. gewährt werden.
Dat Ei