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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : CZ 24-70 um 1,-- Sofortkauf!!


RRibitsch
28.08.2010, 00:16
Hallo!

Sachen gibt´s, man kann ja bei Ebay auch nach bereits abgelaufenen Aktionen suchen.
Dabei habe ich heute ein am 15.08. abgelaufenes Sofortkauf Angebot eines Sony 24-70 um 1,-- gefunden. Ich weiß nicht ob der link klappt, da man sich einloggen muss:

http://cgi.ebay.de/Vario-Sonnar-2-8-24-70-ZA-SSM-Sony-SAL2470Z-Carl-Zeiss-/140440975539?pt=DE_Elektronik_Computer_Foto_Camcor der_Objektive_PM

Entweder irrtümlich auf Sofortkauf geklickt, also wenn´s der Käufer um den 1,-- bekommen haben sollte, der hat wohl das Schnäppchen des Lebens gemacht.

Edit: Habe gerade festgestellt, dass er es wieder eingestellt hat, der Irrtum konnte wohl geklärt werden.

LG
Robert

konzertpix.de
28.08.2010, 00:20
Er bietet es aktuell neben der A900 an, also hat er wohl den Fehler bemerkt, bevor es zu spät war. Bedeutet aber wohl auch gleichzeitig, daß er Mitbieter hat, die den Preis akzeptabel gestalten... :flop:

LG, Rainer

RRibitsch
28.08.2010, 10:03
Hallo!

Ich hatte kürzlich eine 500si samt Objektiv um einen Euro ersteigert, anschließend wurde ich vom Verkäufer um Abbruch der Transaktion aufgefordert. Als Grund wurde eine Beschädigung des Artikels genannt, naja aber was soll´s.

Hätte ich darauf bestanden, wäre wohl tatsächlich ein "kaputt gemachter" Artikel gekommen. So gesehen schade um die Versandkosten.

LG
Robert

eiq
28.08.2010, 10:19
Bedeutet aber wohl auch gleichzeitig, daß er Mitbieter hat, die den Preis akzeptabel gestalten... :flop:
Stimmt ja - alle, die etwas ab 1 Euro anbieten, sind Betrüger. :roll:

Gruß, eiq

konzertpix.de
28.08.2010, 10:32
Eiq, nein. Aber wer eine Linse verkauft für einen Spottpreis und diese daraufhin erneut anbietet, hat ein Geschmäckle verdient.

Lg, Rainer

---------- Post added 28.08.2010 at 11:23 ----------

Eiq, Nachtrag am Rechner (tippt sich besser als auf dem iPhone):

Auktionen _ab_ einem Euro zum Bieten sind nicht gleich Auktionen _für_ einen Euro Sofortkaufpreis.

Ich hab mir die beendete Auktion nochmal angeschaut. Es geht aus ihr nur hervor, daß das Objektiv für einen Euro verkauft wurde, nicht an wen und nicht, wann es verkauft wurde. Die Auktion wurde also nicht vorzeitig vom Verkäufer beendet, weil er den Fehler bemerkt hatte, sondern das Objektiv wurde offensichtlich verkauft. Außerdem hat er 100% positive Bewertung, also wird der Käufer schon eine entsprechende Bewertung hinterlassen haben, wenn er das Objektiv nicht erhalten hat, was sich auswirken würde. Vielleicht kommt diese noch nach.

Und er hat eine aktuell laufende Auktion, in der das Objektiv mit demselben Foto wie in der Sofortkaufauktion angeboten wird.

Das ganze riecht nach nicht ganz koscher, auch wenn ich dem Verkäufer sicher unrecht tue.

Aus meinem Verdachtsausspruch von oben bzgl. diesem einen Verkäufer eine pauschale Behauptung aufzustellen ist dagegen vollkommen falsch. Weder habe ich so etwas behauptet noch entspricht dies den tatsächlichen Gegebenheiten und schon gar nicht ist es derselbe Typ von Verkaufsangebot, der dich aus dem Einzelfall Typ A einen globale Betrugsverdacht Typ B mir in den Mund zu legen veranlasste.

LG, Rainer

Tom
28.08.2010, 20:26
Hey, da hat sich einer offensichtlich getäuscht (Sofortkauf statt normaler Auktion geklickt)!
Bei Irrtum kann niemand zum Verkauf gezwungen werden, siehe auch Falschauszeichnung in Ladengeschäften.
Warum also darüber aufregen, daß er die Ware erneut anbietet...?

RRibitsch
28.08.2010, 22:26
Ja, ich hatte auch ein Sony 70-200 f 2.8 bei einem österreichischen Händler um 699,-- gekauft. Gleich darauf bekam ich die schon erwartete Antwort, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat, gemeint war ein Tamron.

In einem Ladengeschäft kann man sich glaube ich auf die Preisauszeichnung berufen, im Fernabsatz wohl nicht.

LG
Robert

Alfa156SW2,4JTD
28.08.2010, 23:39
Hey, da hat sich einer offensichtlich getäuscht (Sofortkauf statt normaler Auktion geklickt)!
Bei Irrtum kann niemand zum Verkauf gezwungen werden, siehe auch Falschauszeichnung in Ladengeschäften.
Warum also darüber aufregen, daß er die Ware erneut anbietet...?

Ja, ich hatte auch ein Sony 70-200 f 2.8 bei einem österreichischen Händler um 699,-- gekauft. Gleich darauf bekam ich die schon erwartete Antwort, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat, gemeint war ein Tamron.

In einem Ladengeschäft kann man sich glaube ich auf die Preisauszeichnung berufen, im Fernabsatz wohl nicht.

LG
Robert

Sowohl beim Ladengeschäft als auch im Onlineshop ist so eine Preisangabe eine invitatio ad offerendum, heißt eine Einladung, einen Kaufantrag abzugeben. Die Entscheidung des Verkäufers, den Antrag dann anzunehmen, liegt bei ihm. Die o.g. Reaktionen waren also sicher korrekt.
Bei ebay-Sachen sieht die Sache aber komplizierter aus, da so ein Angebot nach (aber beileibe nicht einhelliger!) Meinung bereits einen Antrag darstellt. Genauer möchte ich da aber nicht darauf eingehen, erstens sind da noch nicht alle Rechtslagen endgültig geklärt, andererseits ist das auch nicht gerade mein Fachgebiet...

Kapone
28.08.2010, 23:43
Ja, ich hatte auch ein Sony 70-200 f 2.8 bei einem österreichischen Händler um 699,-- gekauft. Gleich darauf bekam ich die schon erwartete Antwort, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat, gemeint war ein Tamron.

In einem Ladengeschäft kann man sich glaube ich auf die Preisauszeichnung berufen, im Fernabsatz wohl nicht.

LG
Robert

Spannendes Thema! Bin mir nicht sicher, aber gibt es da nicht auch Unterschiede ob der Verkauf von Privat oder von einem Händler erfolgt? Irgendwie habe ich ein ganz entferntes Echo von wegen "kaufmännischer Sorgfaltspflicht" im Hinterkopf...

Im obigen Fall (und bei deutscher Rechtslage) hätte er Dir das angebotene Sony Objektiv verkaufen müssen bzw. hättest Du die Möglichkeit, ihm die Preisdifferenz eines Kaufs aus anderer Quelle in Rechnung zu stellen.

Gruss,

Kapone

mrieglhofer
29.08.2010, 10:51
Die meisten gewerblichen Verkäufer berufen sich auf ihre AGB.

Und dort ist meist geregelt, dass es sich beim "Angebot" nicht um ein Angebot handelt;-)
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunden einen Kaufantrag schickt und dieser schriftlich vom Anbieter bestätigt wird.

FD851
29.08.2010, 11:21
@ Tom,
die Sache mit dem irrtümlichen Angebot (ich schreibe das ganz bewusst nicht in Anführungsstriche!!!) von 1,-€ im Sofortkauf passiert immer wieder mal. Man sollte dem Verkäufer da wirklich keinen Vorsatz unterstellen.
Nach meinem Verständnis wurde die Offerte vom Verkäufer zurückgezogen, bevor da ein Käufer vom Sofortkauf Gebrauch machen konnte. Es wurde also keiner betrogen... Der Verkäufer hat seiner Irrtum bemerkt und das Angebot seinerseits beendet.

Ich habe auch durchaus gewisse Vorbehalte gegenüber Ebay, vor allem, wenn es um höherpreisig Dinge geht. Aber ein "Generalvorbehalt" ist sicher fehl am Platz. Keiner wird gezwungen, bei Ebay zu kaufen, auch nicht, sich die Angebote überhaupt anzuschauen. Gesundes Misstrauen ja (das habe ich auch in einem Ladengeschäft mit gebrauchter Ware) ja, aber der Vorwurf des generellen potentiellen Betrugsversuchs - nein, keinesfalls.
Es gibt einfach Dinge, die man sich über einen Ebay-Shop sehr bequem, zeitsparend und / oder preiswert beschaffen kann.

Ach ja - damit keine falschen Vorstellungen entstehen: Ich selber habe noch nie etwas bei Ebay verkauft und auch mein bisheriges Kaufvolumen hält sich in ziemlich engen Grenzen...

FD851