piwo
14.06.2004, 19:47
Hallo Kommunity,
könnt Ihr mir sagen, wie es bei folgender Situation um die Rechtslage bestellt ist?
Also,...
Es wurde im Rahmen einer Elternbeirataktion in einem Kindergarten ein Fotograf bestellt, um Gruppenfotos und Einzelfotos zu machen.
Der Fotograf kam und machte die gewünschten Bilder.
Bei den Gruppenfotos stellten sich alle Erzieherinnen (bis auf eine) mit dazu.
Der Fotograf traf die Bilderselektion und über den Elternbeirat findet nun die Verteilung / Verkauf der Bilder an die Eltern statt.
Just während der Verteilung der Bilder haben sich nun zwei abgebildete Erzieherinnen darüber beschwert, dass sie unvorteilhaft und unförmig auf den Bildern dargestellt seien. Eine behauptet sogar, dass der Fotograf Sie absichtlich unvorteilhaft manipuliert hätte, damit das Gesamtbild stimmt.
Leider ist diese Erzieherin von der Sorte, der auch rechtliche Schritte zuzutrauen sind.
Das mit der Manipulation ist meiner Meinung nach vollkommener quatsch. Ich vermute vielmehr, dass durch die Verwendung des Weitwinkels sich an den Aussenkanten die wohlbekannten Verzerrungen zeigen (Ich muss allerdings hierzu noch den Fotografen befragen).
Wie sieht's denn nun damit aus? Hat Sie das Recht, die Bilder einzuziehen ? Hätte Sie Mitspracherecht gehabt ? Hätte man vorher um Erlaubnis zur Verteilung fragen müssen, oder ist indirekt durch das "Stillschweigende dazu stehen bei den Aufnahmen" eigentlich alles geklärt?
Es sei noch vermerkt, dass es bei dem Verkauf nur um die Konditionen des Fotografen handelt.
Könnt Ihr mir als Elternbeirat einen guten Tip geben?
Danke,
piwo
P.S: Die Suchmaschine war leider nicht erfolgreich (oder ich hab die falschen Begriffe gewählt... Daher bitte ich schon mal vorab um Entschudidgung, falls dieses Thema schon mal wo anderst ausgetreten wurde...)
könnt Ihr mir sagen, wie es bei folgender Situation um die Rechtslage bestellt ist?
Also,...
Es wurde im Rahmen einer Elternbeirataktion in einem Kindergarten ein Fotograf bestellt, um Gruppenfotos und Einzelfotos zu machen.
Der Fotograf kam und machte die gewünschten Bilder.
Bei den Gruppenfotos stellten sich alle Erzieherinnen (bis auf eine) mit dazu.
Der Fotograf traf die Bilderselektion und über den Elternbeirat findet nun die Verteilung / Verkauf der Bilder an die Eltern statt.
Just während der Verteilung der Bilder haben sich nun zwei abgebildete Erzieherinnen darüber beschwert, dass sie unvorteilhaft und unförmig auf den Bildern dargestellt seien. Eine behauptet sogar, dass der Fotograf Sie absichtlich unvorteilhaft manipuliert hätte, damit das Gesamtbild stimmt.
Leider ist diese Erzieherin von der Sorte, der auch rechtliche Schritte zuzutrauen sind.
Das mit der Manipulation ist meiner Meinung nach vollkommener quatsch. Ich vermute vielmehr, dass durch die Verwendung des Weitwinkels sich an den Aussenkanten die wohlbekannten Verzerrungen zeigen (Ich muss allerdings hierzu noch den Fotografen befragen).
Wie sieht's denn nun damit aus? Hat Sie das Recht, die Bilder einzuziehen ? Hätte Sie Mitspracherecht gehabt ? Hätte man vorher um Erlaubnis zur Verteilung fragen müssen, oder ist indirekt durch das "Stillschweigende dazu stehen bei den Aufnahmen" eigentlich alles geklärt?
Es sei noch vermerkt, dass es bei dem Verkauf nur um die Konditionen des Fotografen handelt.
Könnt Ihr mir als Elternbeirat einen guten Tip geben?
Danke,
piwo
P.S: Die Suchmaschine war leider nicht erfolgreich (oder ich hab die falschen Begriffe gewählt... Daher bitte ich schon mal vorab um Entschudidgung, falls dieses Thema schon mal wo anderst ausgetreten wurde...)