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Blubss
22.12.2009, 20:07
Alpha 300 SN 2049958
In Berlin am 18.09.2009 auf dem Auto gestohlen zusammen mit:
Objektiv Tamron AF 18-200 SN 033774
Sony Geotagger GPS CS3KA
Sony HDR TG3 Camcorder SN 0381039
alles in einem Lowepro Slingshot 100AW

So und nun sagt die Versicherung -Pech gehabt, keine Einbruchsspuren ,keine Regulierung
Und dabei ist das Netz voll von Berichten, das man heutzutage keinen Hammer mehr braucht um ein Auto zu knacken.
Hat jemand Erfahrungen mit diesen Brüdern und kann mir einen Rat geben wie ich vorgehen kann?
Oder ist sogar ein Rechtsanwalt bzw.Sachverständiger unter Euch der meinen Frust verstehen kann.
Oder ein großzügiger Mäzen dann können die mich mal.:evil::roll:
Blubss

Shooty
22.12.2009, 20:22
In Berlin am 18.09.2009 auf dem Auto gestohlen zusammen mit:

Hättest du sie nicht AUF dem Auto liegen lassen sollen ;)

Nein aber nun mal ernst.
Es gibt doch diese Masche, das mit umgebauten Funkern die "Fernbedienung" auser funktion gesetzt werden kann. Das heisst wenn du dein Auto zu "klickst" passiert wegen dem Störsignal einfach nichts. (Also imme schön drauf achten und hin sehen das das Auto auch schön blinkt und verriegelt).

Wenn du das Auto so abgesperrt hast kannst du ja mal schauen ob du dazu irgendwelche berichte Findest, oder dich nochmal mit deiner Versicherrung in Kontakt setzen.

ps: ist natürlich sehr sehr ärgerlich wenn das weg ist ... aber genau deswegen lass ich meine Kamera NIE unbeaufsichtigt irgendwo rumstehen, und auch bei Konzerten bestehe ich darauf das jemand von mir mit kommt, und auf meine Tasche aufpassen kann!

K.A..
22.12.2009, 20:41
Schöner Mist vor Weihnachten, ich nehm meine Fototasche immer mit (obwohls sie nicht ausssieht wie ´ne Fototasche) wenn ich das Auto verlass. Ich würde nen Rechtsanwalt aufsuchen, keinesfalls würd ich kampflos das Feld räumen gegenüber der Versicherung.

cobra427
22.12.2009, 20:46
Schau mal hier rein.

http://www.rp-online.de/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/Diebe-blockieren-Auto-Schluesselfernbedienungen_aid_704248.html

Irmi
22.12.2009, 21:35
Und hier

http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=39974

bitte auch eintragen.

Echt Mist, dass Dir die Sachen geklaut wurden.

steve.hatton
23.12.2009, 01:37
So einfach geht`s dann auch nicht.

Erstens um welche Versicherung geht es denn:

- KFZ Versicherung - darin ist nicht automatisch alles was im Auto liegt versichert(Bedingungen nachlesen ob "Gepäck" überhaupt versichert ist!!!)

- Elektronik- oder Reisegepäckversicherung etc ist wieder was anderes , aber auch da gibt es viele unterschiedliche Tarife - auch abhängig vom Ort des Geschehens und der Uhrzeit; zuhause oder 200km weg von zuhause ?.

Evtl greift auch die "Außenversicherung" der Hausratversicherung - auch hier wieder unterschiedliche Tarife etc. (gedeckelte Tarife)

Zudem ist natürlich immer erforderlich einen Polizeibericht einzureichen, sprich Anzeige + Tagebuchnummer + Polizeirevier nennen.
(es geht hier auch darum glaubhaft zu machen, dass überhaupt was passiert ist - egal bei welcher Versicherung!)

Ein ordentlicher Versicherungsvertreter wird hier Auskunft geben können!

Man kann sehr wohl portable Geräte (Kameraausrüstung) ordentlich versichern - kost halt was - aber immer noch billiger als der Schadenfall mit Totalverlust.

pradi
23.12.2009, 05:43
Ich habe gerade ähnliches hinter mir, allerdings mit Navi und Schlüsseln, immer schön in Widerspruch gehen. Bei mir haben sie nach dem vierten Widerspruch und nach 6 Monaten doch gezahlt.

Blubss
23.12.2009, 20:35
[QUOTE=steve.hatton;939356]So einfach geht`s dann auch nicht.



Zudem ist natürlich immer erforderlich einen Polizeibericht einzureichen, sprich Anzeige + Tagebuchnummer + Polizeirevier nennen.
(es geht hier auch darum glaubhaft zu machen, dass überhaupt was passiert ist - egal bei welcher Versicherung!)

Ein ordentlicher Versicherungsvertreter wird hier Auskunft geben können

Das gibt es alles nur eben keine Spuren. Ein ordentlicher Versicherungsvertreter müsste dir dann sagen,immer schön die Scheibe einschlagen. Und die Polizei macht die nullachtfünfzehn Untersuchung,fertig. Wieso muss ich Spuren nachweisen ? Die Ablehnung unterstellt mir doch Betrug. Dann muss die Versicherung eben mal aufrüsten und die entsprechenden Spezialisten bezahlen,bzw den Autoherstellern Auflagen erteilen um die Karren sicherer zu machen

steve.hatton
23.12.2009, 20:51
Das war nur alles leider nichts wirklich erhellendes zum Thema:

1. Polizei, weil dadurch schon mal der Tatbestand "offiziell" wird - es gibt halt leider auch viele Gauner, sonst hätten wir nicht SB bei Teilkasko.
Generell darf der Versicherer doch nachfragen, ob der Diebstahl ordentlich angezeigt wurde - wenn nicht, schleichen sich Vermutungen ein, das ist so.

2. Ein ordentlicher Vertreter wird eben keine Scheibe einschlagen, weil er ordentlich ist und nicht betrügerisch !!! Weil er dem Versicherten die richtige Versicherung verkauft für sein möglicherweise spezielles Anliegen - das ist seine Leistung und dafür bekommt er Provision und damit hat der Versicherungsnehmer die Versicherung die er braucht und nicht irgendeine "billigere", die eben die geforderte Leistung gar nicht bietet.

3. Keine Spuren sind an sich kein unlösbares Problem, denn die Versicherungen wissen sehr wohl, dass es "zerstörungfreie" Einbrüche gibt!

4. Hartnäckig sollte man bleiben, wenn man den Schaden bezahlt haben will - es gab mal eine Zeit als einer der bekanntesten und größten Versicherungskonzerne "standardmäßig" bei Privathaftpflichschäden eine Ablehnung versandte, weil damit schon mal ca. 20 % der Anspruchsteller aufgegeben haben, oder sich abwimmeln ließen.

5. Wunschdenken bezüglich "diebstahlsicherer" Fahrzeuge sollte man aufgeben. Der Saab 900 hatte ienen Bolzen im Getriebe, der beim "klauen " ins Getriebe fielt und das Fahrzeug blockierte. Das ist Diebstahlschutz - aber Saab ist nunmal weg! Wohl zu wenige geklat worden = geringer Bedarf an Ersatzfahrzeugen !

6. Welche Versicherung zahlt nun nicht? Die KFZ-Haftpflicht, die Reisekrankenversicherung oder die dynamische Hundehaftpflicht ?

Sachdienliche Hinweise die zur Lösung der Problems führen , nutzen dem Geschädigten !

Blubss
23.12.2009, 21:03
Erweiterte Hausratversicherung der A
Ordentliche Anzeige bei der Polizei
Spurensicherung(Fingerabdrücke)
Eigentumsnachweise
30 Jahre Kunde der Versicherung
2 Wiedersprüche gegen die Entscheidung

Und wenn sie diese Vorgehensweise der Diebe kennen, warum dann die Aussage ohne Spuren kein Beweis des Diebstahls-keine Regulierung ?
Was müsste den deiner Meinung nach beigebracht werden?

RainerV
23.12.2009, 21:12
Erweiterte Hausratversicherung der A
Ordentliche Anzeige bei der Polizei
Spurensicherung(Fingerabdrücke)
Eigentumsnachweise
30 Jahre Kunde der Versicherung
2 Wiedersprüche gegen die Entscheidung

Und wenn sie diese Vorgehensweise der Diebe kennen, warum dann die Aussage ohne Spuren kein Beweis des Diebstahls-keine Regulierung ?
Was müsste den deiner Meinung nach beigebracht werden?

Das wesentliche Dokument sind die AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen). Was steht denn da drin? Sind Gegenstände im Auto überhaupt gedeckt?

War der Rucksack von außen sichtbar oder nicht also zum Beispiel im nicht einsehbaren Kofferraum untergebracht? Wenn sichtbar, wird man Dir vermutlich Fahrlässigkeit vorwerfen. Das ist quasi eine Aufforderung an Diebe das Auto aufzubrechen.

Rainer

steve.hatton
23.12.2009, 21:17
SO wird ein Schuh draus!

Also dann Versicherung anmahnen und die Ablehnung zurückweisen, mit dem jahrelangen treuen Kundenbonus wedeln und mit Rückzug von der Gesellschaft drohen - man kann alles auch bei der Konkurrenz zu ähnlichen Konditionen versichern.

Dann werden die meist etwas hellhöriger, aber vielleicht hilft auch ein freundliches Telefonat mit einem Sachbearbeiter, die sind froh wenn sie zwischen den Krakelern auch vernünftige Menschen am Telephon haben und freuen sich auch hin und wieder was ganz normal ohne Streitigkeiten zu regeln !
(hierbei immer Datum & Uhrzeit und Namen des Gegenübers notieren !)

Wenn das alles nichts hilft, vielleicht die Rechtschutz (der gleichen Gesellschaft:D) nutzen um die Gerechtigkeit via Anwalt herzustellen.

Viel Erfolg !

Blubss
23.12.2009, 21:19
Darum geht es in ihrer Argumentation überhaupt nicht,sondern immer nur um die fehlenden Einbruchsspuren

pradi
24.12.2009, 00:26
Als man mir damals in das Auto eingebrochen ist, und das Navi sowie einen Schlüsselbund und ein Paar Sonnenbrillen gestohlen hat, waren auch überhaupt keine Spuren vorhanden, der Polizeibeamte hat mir damals noch vorgeschlagen das Schloss (Golf3) Untersuchen zu lassen dann könnte man nachvollziehen ob sie mit einen Sogenannten "Polen-Schlüssel" rein sind, das ist so eine Art Gemisch aus General Schlüssel und Extra Gehärteten Rohling, ich habe dankend Verzichtet, da das mindestens 2 Wochen ohne Auto bedeutet hätte, die Versicherung hat es nicht gestört das keine Spuren vorhanden wahren (naja, es wurden ja keine gesucht).

Das Navi war nicht in der Hausratsversicherung abgedeckt, weil Elektronische Geräte laut AGB im inneren des Autos nicht Versichert wahren, der Folgeschaden der Schlüssel war ca. 1000€. Was die Hausratsversicherung auch nicht zahlen wollte, erst als ich explizit auch dem Punkt "Verlust von Schlüsseln" in der Hausratsversicherung hingewiesen habe wurde mir anstandslos gezahlt. Aber die Vorhergegangenen Schadensmeldungen und Widersprüche wurden alle abgelehnt mit verschiedenen Begründungen.

Fazit.: Hartnäckig bleiben, Notfalls bis zum Ombudsmann oder zum Gericht, aber eines Nie Vergessen, Nett bleiben denn verärgerte Sachbearbeiter sagen sich oft "Nee, Jetzt erst recht nicht" wenn man ihnen doof kommt.

steve.hatton
28.12.2009, 13:04
Such mal im Internet unter "fehlende Einbruchspuren bei Kfz-Diebstahl".

Dort kommt eniges u.a. auch ein Urteil aus München wo es wohl um die Vortäuschung einer Straftat ging - ich habe es nicht komplett gelesen.
http://books.google.de/books?id=22yCjjqqAlYC&pg=PA24&lpg=PA24&dq=fehlende+Einbruchsspuren+bei+KFZ-Diebstahl&source=bl&ots=Asv_KwsPuM&sig=GakQ0kexLa0nZT4CRq-YHKU26hc&hl=de&ei=a444S-X2OKffsAaG3fWUAQ&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=10&ved=0CC0Q6AEwCQ#v=onepage&q=&f=false

Interessant ist aber am Schluss die Aufzählung der vem Versicherungnehmer nicht bekannten Möglichkeiten woher ein Schlüssel kommen kann und wer alles Zugang zu chlüsselnummer haben kann, um sich einen Schlüssel nachmachen zu lassen/nachzumachen......

In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten hieß es demnach hier.